20-1562.01

Bergedorfer Hochzeitsbrücke befahrbar machen Stellungnahme der Verwaltung

Mitteilung

Sachverhalt

 

MR nimmt zu der Drucksache 20-1562 wie folgt Stellung

 

1. Nach Rücksprache mit dem LSBG ist die Sanierung der Hochzeitsbücke für 2019, spätestens jedoch für 2020 vorgesehen. Das Bezirksamt wird in die Planung der neuen Hochzeitsbrücke frühzeitig eingebunden, so dass auch auf die Gewichtsbeschränkungen Einflussgenommen werden kann.

 

2. Das Bezirksamt wird für eine regelmäßige Reinigung sorgen.

 

3. Nach eingehender Prüfung und Rücksprachen mit Fachleuten wird eine Reinigung und Ausbesserung der Hochzeitsbrücke im jetzigen Zustand für dieses und nächstes Jahr für nicht angemessen gehalten. Bei einer Reinigung an Ort und Stelle müsste sichergestellt sein, dass absplitternde Farbreste nicht in die Umgebung bzw. in das Gewässer gelangen. Dies hat einen immens hohen Aufwand zur Folge und ist letztlich nicht zu gewährleisten. Eine fachlich einwandfreie Reinigung und Ausbesserung wäre die Demontage des Geländers und Bearbeitung in einer geschlossenen Halle.

 

Bei beiden Methoden ist damit zu rechnen, dass marode Holzstellen ebenfalls entfernt werden, so dass höchstwahrscheinlich ganze Teile des Geländers erneuert werden müssten.

 

Für die Reinigung Vorort wurde uns kein Angebot gemacht, da dies nicht zu kalkulieren ist und für fachlich falsch angesehen wird.

Für die Überarbeitung in einer Halle belaufen sich die Kosten auf ca. 33.000 €.

Mittel stehen dem Bezirksamt dafür nicht zur Verfügung.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

 

Keine.