20-1402.01

Beleuchtung Edith-Stein-Platz

Antwort

Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Reichelt und der CDU-Fraktion

 

Die Beleuchtung des Parkplatzes bei der Edith-Stein-Kirche ist durch einen Baum stark beeinträchtigt. Das Geäst sowie das Laub des Baumes verschattet die öffentliche Beleuchtung so stark, dass es in der dunklen Jahreszeit morgens und abends zu dunkel ist und Stolpergefahr besteht.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 1. November 2017 wie folgt:

 

  1. Wer ist für die Gehwegsicherheit auf dem Parkplatz und anliegenden Wege verantwortlich?

Zu 1.

Der Parkplatz ist nicht öffentlich und befindet sich in Privateigentum. Die angrenzenden Wege, das Beet, die Bäume und die vorhandene Beleuchtung sind öffentliches Eigentum und befinden sich in der Pflegezuständigkeit des Bezirksamts bzw. des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG). Die Beleuchtung steht in dem Beet neben dem öffentlichen Weg.

 

  1. Wer kann einen notwendigen Gehölzschnitt an dem betroffenen Baum vornehmen?

 

  1. Wann wird der Gehölzschnitt durchgeführt?

 

Zu 2. und 3.

Die Bäume werden bis Ende des Jahres durch das Bezirksamt mit einem Pflegeschnitt ausgelichtet.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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