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Bebauungsplanverfahren Lohbrügge 91 (Auf der Bojewiese / Bille) Hier: Vorstellung neuer Entwürfe

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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15.01.2020
Sachverhalt

Bisheriges Verfahren

Das Planverfahren wurde im Jahr 2011 begonnen, mithin vor gut 8 Jahren.

Ziel ist es, auf einem Teil des Grundstücks 4732, welches zwischen Moosberg und Auf der Bojewiese liegt, ein Wohngebiet zu errichten. Das Grundstück ist städtisch bzw. gehört fördern & wohnen. Planungsrechtlich ist dort bisher nur ein Alten- und Pflegeheim zulässig.

Nach Durchführung von umfangreichen Beratungen in den politischen Gremien sowie nach Durchführung einer Bürgeranhörung wurde das Grundstück über eine Konzeptausschreibung im Jahr 2016 an ein privates Wohnungsbauunternehmen vergeben. Der städtebauliche Entwurf wurde der Öffentlichkeit in Form einer Öffentlichen Plandiskussion am 20.06.2017 vorgestellt. Der Stadtentwicklungsausschuss wertete die Plandiskussion am 06.09.2017 aus. Demnach sollte der Entwurf geändert werden, u.a. mit dem Ziel, größere Abstände zu den benachbarten Einfamilienhäusern zu erreichen.

Zwischenzeitlich hat das Wohnungsbauunternehmen festgestellt, dass der Bau einer Tiefgarage angesichts der wenig geeigneten Baugrundverhältnisse unverhältnismäßig aufwendig wäre. Auch hat der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen die Anhandgabe nicht verlängert.

Entsprechend der Senatsdrucksache 2018/02049 vom 16.08.2019[1] ist nunmehr fördern & wohnen beauftragt, die Entwicklung des gesamten Grundstücks 4732 für den sozialen Wohnungsbau zu betreiben.

Sachstand

rdern & wohnen hat zwei Entwürfe erarbeiten lassen und mit der Verwaltung abgestimmt (vgl. Anlage). Die Entwürfe wurden am 20.11.2019 im Arbeitskreis Kern den anwesenden Fraktionsvertretern vorgestellt und diskutiert.

Die Erschließung ist über die Straße Moosberg geplant. Die oberirdische Stellplatzanlage mit ca. 95 Stellplätzen sieht auch Stellplätze für die Mitarbeiter und Besucher des angrenzenden Seniorenheims von Pflegen & Wohnen vor. Je nach Entwurf können 80 - 100 (BGF 7.280 m², Variante 1) oder 70 - 90 Wohneinheiten (BGF 7.660 m² BGF, Variante 2) errichtet werden.

Die Entwürfe berücksichtigen überwiegend die Vorgaben der Konzeptausschreibung. Die einzelnen Vorgaben können der Anlage entnommen werden. Wesentliche Abweichungen ergeben sich

  • bei den wohnungsbaupolitischen Vorgaben:

Nunmehr soll entsprechend der o.g. Senatsdrucksache bzw. der Auftragslage an fördern und wohnen 80 % öffentlich geförderter Wohnungsbau realisiert werden; hiervon wären nominal 50 % für vordringlich Wohnungssuchende und 30 % im 1. Förderweg vorgesehen. Für die übrigen 20 % frei vermietbaren Wohnungen wären jeweils 10 % Seniorenwohnungen und Wohnungen für nicht auf Sozialwohnungen angewiesene Mieter vorstellbar. Die frei vermietbaren Wohnungen sollen neben den Einfamilienhäusern angeordnet werden.

  • bei den städtebaulichen Vorgaben:

Die Gebäude im Bereich der Einfamilienhaussiedlung sollen um ein Staffelgeschoss erhöht werden. Dieses Staffelgeschoss soll jedoch nicht in Richtung der Einfamilienhäuser angeordnet werden. Die anderen Gebäude sollen zwischen 3 und 4 Geschosse aufweisen.

  • Bei der Erschließung:

Die Wohngebäude sollen an die Straße Moosberg angebunden werden. Diese Anbindung wäre auch nach aktuellem Planrecht zulässig, ebenso die Zahlen der zu erwartenden Nutzer und Stellplätze.

Empfehlung

Im Arbeitskreis Kern wurde die Variante 2 bevorzugt, die auch von der Verwaltung favorisiert wird. Diese Variante bietet die Möglichkeit, einen Platz für Begegnungen von betreuten Senioren und Wohnbevölkerung anzulegen. Zudem ist die Geschossigkeit neben den Einfamilienhäusern insgesamt niedriger als in Variante 1, und die Geschossigkeit staffelt sich konsequenter zu den Einfamilienhäusern ab.

Weiteres Verfahren

Zunächst muss die fachliche Ausarbeitung der planerischen Vorstellungen vorgenommen werden, um eine verlässliche Grundlage für die weitere Öffentlichkeitsbeteiligung zu erhalten.

Bei dem Vorhaben handelt es sich planungsrechtlich um ein Vorhaben der Innenentwicklung, bei dem weniger als 20.000 m² bebaut werden sollen und für das bereits heute vergleichbares Baurecht besteht. Das Baugesetzbuch sieht für diesen Planfall keine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Dennoch hat das Bezirksamt bereits zwei öffentliche Veranstaltungen durchgeführt.

Ergänzend beabsichtigt das Bezirksamt, den interessierten Bürgerinnen und Bürgern während der öffentlichen Auslegung für Informationen und Erörterungen zur Verfügung zu stehen. Darüber hinaus sollen die unmittelbaren Nachbarn der vorgesehenen Gebäude eigens auf dieses Angebot hingewiesen werden.

Die Inhalte dieser Gespräche werden protokolliert und im Stadtentwicklungsausschuss beraten bzw. ausgewertet.

Insgesamt ergibt sich folgendes Vorgehen:

1. Fachliche Ausarbeitung der Planung

2. Abstimmung mit dem Stadtentwicklungsausschuss

3. Dritte Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Öffentlichen Auslegung mit Nachbarbeteiligung

4. Fachliche Auswertung der Öffentlichen Auslegung

5. Auswertung der Öffentlichen Auslegung im Stadtentwicklungsausschuss

 

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem o.g. Verfahren auf Grundlage der Variante 2 zu.

 

Anhänge