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Bebauungsplanverfahren Lohbrügge 91 (Auf der Bojewiese / Bille) - hier: Auswertung der Öffentlichen Plandiskussion

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat im Rahmen des o.g. Planverfahrens nach seinem Beschluss vom 03.05.2017 am 20.06.2017 eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Öffentlichen Plandiskussion durchgeführt.

 

Einzelheiten können der Anlage 1 entnommen werden.

 

In der Plandiskussion zeigten sich insbesondere folgende Themen, die aus Sicht der Verwaltung im Stadtentwicklungsausschuss diskutiert werden sollten und zu denen die Verwaltung hiermit Stellung nimmt:

 

Verkehr

 

Ein Teil der Besucher äußerte die Sorge, dass die Verkehrsmenge, die im Zusammenhang mit den ca. 56 Wohneinheiten entsteht, zu Nachteilen führt. Insbesondere die Unterbringung des ruhenden Verkehrs bereitet Sorgen, da die Stellplatzsituation in der Umgebung angespannt sei.

 

Die Verwaltung hatte in der Plandiskussion dargestellt, dass die Lage des Bauvorhabens am Eingang des Wohngebiets Bojewiese erwarten lässt, dass der auf das Bauvorhaben gerichtete Verkehr nicht regelmäßig durch das Wohngebiet führt und insofern sehr günstig ist.

 

Die Zahl der Stellplätze konnte gegenüber dem Entwurf, der in der ÖPD vorgestellt wurde, zwischenzeitlich erhöht werden (vgl. Anlage 3). Vorgesehen sind nun 44 wohnungsbezogene Stellplätze, und zwar 14 oberirdische Stellplätze sowie 30 Tiefgaragenstellplätze. Zurzeit sind 57 Wohnungen vorgesehen, so dass der Stellplatzschlüssel 0,77 beträgt. Für Besucher sind weitere 11 Stellplätze auf dem Baugrundstück und voraussichtlich 4 Stellplätze im öffentlichen Straßenraum vorgesehen. Diese 15 Stellplätze entsprechen einem Schlüssel von 0,26, der über dem Wert von 0,2 liegt, der in Hamburg für Besucher- bzw. öffentliche Stellplätze angesetzt wird. Vorhaben dieser Größenordnung und mit einem vergleichbaren Stellplatzschlüssel führen erfahrungsgemäß nicht zu signifikanten (Zusatz-) Belastungen. Seitens der Fachdienststellen wurde daher ein näherer Untersuchungsbedarf nicht gesehen.

 

Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken (alle Angaben Ca.-Werte)

 

Gemäß der Konzeptausschreibung betrugen die Abstände der neuen Gebäude zu den nordwestlichen Grundstücksgrenzen mindestens 10 m. Nach dem Entwurf, der in der ÖPD  vorgestellt wurde, sollten die Abstände nur noch mindestens 4 m betragen. Die Änderung hatte sich ergeben vor allem aus dem Erfordernis, die Flächen für die Feuerwehrrettung zu vergrößern und weitgehend linear zu führen.

 

Nunmehr, als Reaktion auf die Wünsche der Nachbarschaft, soll der Abstand der nord- bzw. südwestlichen Gebäude wieder erhöht werden. Demnach soll der Abstand des nordwestlichen Gebäudes mindestens 5 m betragen, der Abstand des südwestlichen Gebäudes mindestens 6,50 m (vgl. Anlage 3). Für die Erhöhung war eine Umplanung der Gebäudegrundrisse erforderlich. Bauordnungsrechtlich erforderlich wäre ein Abstand von nur 2,50 m für die zweigeschossigen Gebäudeteile. Die dreigeschossigen Gebäudeteile müssen bauordnungsrechtlich einen Abstand von 3,60 m einhalten, die vorgesehenen Abstände betragen mindestens 10 m.

Die gesetzlich vorgegebenen Abstände sollen also deutlich überschritten, und zwar um mehr als das Doppelte. Diese Abstände übertreffen auch viele vorhandene Abstände im Wohngebiet Bojewiese und werden auch unter Berücksichtigung der höheren Geschossigkeit als städtebaulich angemessen bewertet

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Zahl der Wohneinheiten

 

Der Vorhabenträger hat in der Konzeptausschreibung 46 Wohneinheiten angeboten. Die weitere und vertiefte Ausarbeitung hat nach derzeitigem Erkenntnisstand ergeben, dass 57 Wohneinheiten untergebracht werden können, ohne dass das städtebauliche Konzept in seinen Grundzügen berührt wäre. Der vom Stadtentwicklungsausschuss gewünschte Wohnungsmix bleibt unverändert (jeweils 40 % familien- und seniorengerechte Wohnungen).

 

Vor dem Hintergrund, dass die Nachbarschaft die bauliche Dichte als zu hoch und die bauliche Nähe zum Bestand als zu gering empfindet und ein möglichst hoher Stellplatzschlüssel gewünscht wird, kann der Stadtentwicklungsausschuss darüber befinden, ob die Zahl der Wohneinheiten gesenkt werden soll. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Reduzierung  nicht erforderlich. Eine Reduzierung würde zudem die Wirtschaftlichkeit des Wohnungsbaus in Frage stellen, nachdem nun ein teilweise schwieriger Baugrund festgestellt wurde und bereits eine aufwendige landschaftsgerechte Gestaltung der billenahen Flächen vorgesehen ist.

 

Auswirkungen der Neubebauung auf das Grund- und Bodenwasser sowie die Nachbargebäude

 

Diesbezüglich findet bereits eine Untersuchung statt. Nachgewiesen werden muss insbesondere, dass die Tiefgarage nicht zu einer Beeinträchtigung des Grundwassers und zu einem Anstieg des Wassers im Bereich der Bestandsgebäude führt. Darüber hinaus hat der Vorhabenträger zugesagt, auf freiwilliger Basis ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen, so dass eventuelle Schäden in der Nachbarschaft erfasst und ausgeglichen werden können.

 

Fazit

 

Die Planung hat in folgender Hinsicht auf die Sorgen der Bevölkerung reagiert:

-Die Zahl der Stellplätze soll erhöht werden.

-Die Abstände der vorgesehenen Gebäude zu den Nachbargrundstücken wurden deutlich erhöht.

Im weiteren Planverfahren können sich Änderungen ergeben, die kommuniziert werden, sofern sie wesentlich sind.

 

 

Petitum/Beschluss

  1. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Niederschrift über die Öffentliche Plandiskussion zur Kenntnis.
  2. Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt einer Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens auf Grundlage des Entwurfs gemäß Anlage 3 zu.

 

 

Anhänge

1 - Niederschrift über die Öffentliche Plandiskussion

2 - Vortrag für die Öffentliche Plandiskussion

3 - aktueller Funktionsplanentwurf