20-0458.2

Bebauungsplanverfahren Kirchwerder 33 (Stadtteilschule Kirchwerder) und Kirchwerder 34 (Wohngebiet südlich Karkenland) sowie entsprechende landesplanerische Pläne hier: Beschluss zur Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Die Verwaltung empfiehlt, für die Bebauungsplanverfahren Kirchwerder 33 und Kirchwerder 34 eine Öffentliche Plandiskussion durchzuführen.

1.Bisherige Verfahren

Die Freie und Hansestadt Hamburg beabsichtigt, auf einem ca. 3,0 ha großen Grundstück östlich des Kirchenheerwegs einen neuen Schulstandort für die Stadtteilschule Kirchwerder zu errichten. Hierfür soll das Bebauungsplanverfahren Kirchwerder 33 durchgeführt werden. Hintergrund ist der durch stetig wachsende Schülerzahlen bedingte Erweiterungsbedarf der Stadtteilschule, die gemäß dem Schulentwicklungsplan zukünftig eine sechszügige Sekundarstufe und eine zweistufige Oberstufe aufnehmen soll.

Die Stadtteilschule befindet sich derzeit als Teil der Grund- und Stadtteilschule Kirchwerder am Standort Kirchwerder Hausdeich 341. Die ursprünglich angedachte Erweiterung der Stadtteilschule am heutigen Standort ist u.a. aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet nicht realisierbar. Stattdessen soll östlich des Kirchenheerweges ein den Bedürfnissen der wachsenden Stadtteilschule entsprechender Neubau für ca. 1.000 1.100 Schülerinnen und Schüler (ca. 42 Schulklassen) und ca. 100 110 Lehrkräfte entstehen, möglicherweise auch ein Jugendclub. Die Grundschule Kirchwerder soll am heutigen Standort Kirchwerder Hausdeich 341 verbleiben.

Mit dem Bebauungsplanverfahren Kirchwerder 34 sollen entsprechend dem Wohnungsbauprogramm die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets zwischen dem potentiellen neuen Standort der Stadtteilschule Kirchwerder und dem bestehenden Wohngebiet Karkenland geschaffen werden.

Am 05.11.2014 stimmte der Stadtentwicklungsausschuss der Einleitung der beiden Bebauungsplanverfahren zu. Am 21.11.2014 führte das Bezirksamt die Einleitungsgespräche mit den Fachdienststellen durch. Die Aufstellungsbeschlüsse wurden am 02.12.2014 im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht. Des Weiteren wurden Gespräche mit heutigen Grundeigentümern sowie zukünftigen Nutzern geführt. Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 3.6.2015 dem Aufgabenpapier für das Workshopverfahren für den Neubau einer Stadtteilschule in Kirchwerder einstimmig zugestimmt.

Im bisherigen Verfahren wurde somit im Wesentlichen geklärt, ob die Entwicklung von Schule und Wohngebiet am Kirchenheerweg grundsätzlich funktioniert. Insbesondere wurden die Flächenbedarfe ermittelt, Grundstücksverhandlungen durchgeführt sowie die Erschließung des Wohngebiets, die Lage von Bushaltestellen und zuletzt die lärmtechnischen Auswirkungen geprüft.

 

2.Vorstellung des Siegerentwurfs / Planinhalt

Der vorliegende städtebauliche Entwurf vermittelt mit seinen Elementen zwischen der Offenheit der Feldflur und dem dörflichen Charakter des Ortes Kirchwerder.

Übergeordnete städtebauliche Idee ist ein zentraler Grünbereich, vergleichbar mit einem Anger, der das Schulgelände und das Wohngebiet miteinander verbindet. Hier kann unabhängig  vom viel befahrenen Kirchenheerweg ein Schulweg für Radfahrer und Fußnger angelegt werden, können Aufenthaltsflächen sowie Flächen für die Oberflächenentwässerung angelegt werden.

Im Norden in Nachbarschaft zum Wohngebiet Karkenland soll eine neue Wohnsiedlung mit unterschiedlichen Gebäudetypen entstehen, die breite Bevölkerungsschichten ansprechen. Die städtebauliche Dichte fällt vom Inneren des Plangebietes nach außen in Richtung Feldflur ab. Das Wohngebiet wird noch weiter auszuarbeiten sein, zumal mittlerweile eine geänderte Erschließung Richtung Kirchenheerweg vorgesehen ist.

Der Gebäudekomplex der neuen Schule nebst Turnhalle mit den angegliederten Infrastruktureinrichtungen wie Parkplatz und Bushaltekehre wird im Süden des Gebietes verortet. Der neue Schulstandort sowie der Parkplatz mit 51 Plätzen für die Lehrer werden vom Kirchenheerweg erschlossen. Die erforderliche Buskehre wird insgesamt vier Schulbusse aufnehmen können; für zwei weitere sollen auf dem Kirchenheerweg die vorhandenen Bushaltestellen verlegt werden.

Der Schulneubau erhält mit einem bis an die Straße reichenden Vorplatz eine angemessene Anbindung an den Kirchenheerweg.

Der dargestellte x-förmige Neubau der Schule ist als Platzhalter zu verstehen; die endgültige Gestalt ist Gegenstand eines hochbaulichen Wettbewerbsverfahrens, das zurzeit in Planung ist. Die Sporthalle, der Sportplatz und das Kleinstspielfeld sowie die Laufbahn befinden sich hinter der bestehenden Bebauung am Kirchenheerweg.

Das Ergebnis des städtebaulich-freiraumplanerischen Workshopverfahrens für den Betrachtungsraum soll den Bebauungsplanverfahren Kirchwerder 33 und Kirchwerder 34 zugrunde gelegt werden.

Die Planung wird im Stadtentwicklungsausschuss vom Büro DFZ-Architekten vorgestellt.

 

3.rmtechnische Untersuchung

In einer lärmtechnischen Untersuchung wurden die voraussichtlichen Auswirkungen des Bebauungsplans geprüft. Berücksichtigt wurden Immissionen aus dem Verkehr (einschließlich Parkplatz und Bus-Verkehr), der Sportanlagennutzung und des Schulaußengeländes (letztere Betrachtung ist rechtlich nicht bindend, da „akustische Lebensäerungen von Kindern“ nicht als Lärm gelten.

Die Untersuchung zeigt hinsichtlich des Verkehrs, dass die Grenzwerte für die Fassaden der Wohnnutzungen, die zum Kirchenheerweg orientiert sind, zum Teil bereits heute um bis zu 5 dB überschritten werden. Infolge der Schulnutzung erhöht sich die Überschreitung zum Teil um bis zu 2 dB. An den Fassaden, die nicht zum Kirchenheerweg orientiert sind, sind weiterhin keine Überschreitungen zu erwarten. Die Grenzwerte im Bereich der Gaststätte werden nicht überschritten.

Zur Vermeidung von Konflikten soll für die betroffenen Wohngebäude innerhalb des Bebauungsplans die sogenannte Grundrissklausel festgesetzt werden. Demnach soll insbesondere gelten, dass die Schlafume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten anzuordnen sind.

Die betroffenen Wohnnutzungen westlich des Kirchenheerwegs liegen außerhalb des Bebauungsplangebiets. Diese Wohnnutzungen sollen nach Stand der Planung nicht in das Plangebiet einbezogen werden, da ein städtebaulicher Anlass nicht besteht und gesundheitsgefährdende Auswirkungen nicht erwartet werden können.

Die Busanlage nördlich der Gaststätte führt nicht zu lärmtechnischen Konflikten.

Das Schulaußengelände wird lärmtechnisch als verträglich bewertet.

Hinsichtlich der geplanten Sportanlagen kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die Richtwerte nur in der sonntäglichen mittäglichen Ruhezeit überschritten werden. Daher wird empfohlen, jeglichen Spiel- und Trainingsbetrieb auf dem Hauptsportplatz einschließlich der Parkplatznutzung sonntags zwischen 13 und 15 Uhr auszuschließen. Diesbezüglich soll eine Vereinbarung mit dem Eigentümer der Sportanlagen geprüft werden.

 

4.Weiteres Verfahren

Vorrangig soll der Schulstandort entwickelt werden. Auf Grund des Zusammenhangs beider Planungen empfiehlt die Verwaltung, beide Planungen gemeinsam in einer Plandiskussion zu behandeln. Die beigegten Pläne des „Siegerentwurfs“ sollen bis zur Plandiskussion an den aktuellen Erkenntnisstand angepasst werden. Insbesondere entspricht die Erschließung des Wohngebiets vom Kirchenheerweg nicht mehr dem Verhandlungsstand (vgl. Notizen in den Anlagen).heres wird im Stadtentwicklungsausschuss ausgeführt. Weiterhin werden die landesplanerischen Pläne (Flächennutzungsplan, Landschaftsprogramm und Fachkarte Arten und Biotopschutz) zu ändern sein.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für die Bebauungsplanung und die Änderung der landesplanerischen Pläne durchzuführen, und zwar in Form einer öffentlichen Plandiskussion am 14. Dezember 2016 in der Stadtteilschule Kirchwerder, Kirchwerder Hausdeich 341, 21037 Hamburg. Einlass ist ab 18 Uhr, Beginn um 18.30 Uhr.

 

 

Anhänge

 

Überarbeiteter Siegerentwurf Lageplan und Ansichten; Anlagen 1, 1.1 und 1.2

Wettbewerbsbeiträge (Lagepläne); Anlagen 2 und 3