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Bebauungsplanverfahren Kirchwerder 33 (Stadtteilschule Kirchwerder) Hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs sowie der Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms; Zustimmung zum Planentwurf

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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15.01.2020
Sachverhalt

Verfahren

Das Planverfahren Kirchwerder 33 betrifft eine Fläche östlich Kirchenheerweg, nördlich des Marschbahndamms, südlich des Quartiers Karkenland und westlich der Flurstücke 1248 und 1179. Ziel des Verfahrens ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für die Entwicklung der Stadtteilschule Kirchwerder, von Anlagen für sportliche Zwecke sowie für Wohnungsbau.

Grundlage des Bebauungsplans ist das Ergebnis eines städtebaulich-landschaftsplanerischen Workshopverfahrens. Das Ergebnis diente gleichzeitig als Grundlage für einen hochbaulichen Realisierungswettbewerb für den Schulneubau.

In seiner Sitzung am 4. September 2019 stimmte der Stadtentwicklungsausschuss der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs zu. Die öffentliche Auslegung fand vom 30. September bis 4. November 2019 statt. In diesem Zeitraum sind eine Stellungnahme der Öffentlichkeit sowie einige Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingegangen.

Die Stellungnahmen wurden vom Bezirksamt aus fachlicher Sicht und im Hinblick auf die beschlossenen politischen Ziele geprüft und mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt.

Infolge der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange soll die Festsetzung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen konkretisiert werden. Anstelle von Photovoltaikaufstellflächen werden nunmehr Photovoltaikkollektorflächen festgesetzt. Die Konkretisierung ermöglicht eine genauere Bestimmung der zu generierenden Energiemenge.

Des Weiteren wurden in der  Begründung zum Bebauungsplanentwurf redaktionelle Änderungen vorgenommen.

Der Abwägungsvorschlag zu der Stellungnahme der Öffentlichkeit kann der Anlage 1 entnommen werden.

Insgesamt wurden nur unerhebliche Änderungen vorgenommen, so dass die Änderung des Entwurfs gemäß § 4a Absatz 3 Satz 4 des Baugesetzbuchs mit den berührten Stellen abgestimmt werden konnte und eine erneute öffentliche Auslegung nicht erforderlich wird.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss

                    stimmt der Abwägung gemäß Anlage 1 zu,

                    stimmt dem Bebauungsplanentwurf zu,

                    nimmt die Änderungen von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm zur Kenntnis und

                    empfiehlt der Bezirksversammlung, dem Bebauungsplanentwurf ebenfalls zuzustimmen und den Bezirksamtsleiter zu bitten, den Bebauungsplan nach Genehmigung durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen festzustellen.

 

Anhänge

1 - Abwägungsvorschlag öffentliche Auslegung

2 - Bebauungsplanentwurf - Planzeichnung

3 - Bebauungsplanentwurf – Verordnung

4 - Bebauungsplanentwurf – Begründung

 

Hinweis

Die Originalstellungnahme der Öffentlichkeit kann während der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses eingesehen werden.