Bebauungsplanverfahren Kirchwerder 31 (Spiekermarkt) Einstellung des Verfahrens und Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Kirchwerder 31 wurde am 20.01.2010 gefasst (Aufstellungsbeschluss B 01/10). Mit dem Bebauungsplan sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Einrichtungen für die Nahversorgung der Bevölkerung sowie für sonstige gewerbliche Nutzungen geschaffen werden. Für dieses Gebiet südlich des Süderquerwegs, westlich der Straße Auf dem Sülzbrack und nördlich des Vorfluters Neesen war entsprechend die Festsetzung eines Sondergebiets und eines Gewerbegebiets vorgesehen.
Im Zuge der Entwicklung des Gesamtvorhabens „Nahversorgungszentrum Spiekermarkt“ konkretisierten sich sodann Nutzungen, wie ein Lebensmittelmarkt, eine Bankfiliale, eine Apotheke, weitere Dienstleistungen, weiterer Einzelhandel und Wohnungen heraus. Die besten Chancen zur Gewährleistung einer – der besonderen Lage des Standortes in den Vier- und Marschlanden – angemessenen Gesamtentwicklung wurde in der Durchführung eines städtebaulich-landschaftsplanerischen Workshopverfahrens gesehen. In seiner Sitzung am 01.10.2014 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Überarbeitung des Siegerentwurfs dieses Gutachterverfahrens zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag zu erarbeiten, der die Umsetzung des städtebaulichen Entwurfs regelt und Aussagen über die Nutzung der Flächen trifft. Der Stadtentwicklungsausschuss hat diesem städtebaulichen Vertrag zwischen Bezirksamt und Eigentümerin in seiner Sitzung am 04.11.2015 mehrheitlich zugestimmt.
Eine Prüfung hat ergeben, dass die Umsetzung der in vorgenanntem Vertrag gesicherten Baumaßnahmen auf Grundlage von § 34 BauGB und des Vertrages erfolgen kann und die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Schaffung von Planrecht daher entbehrlich ist.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses B 01/10 zu.
Anlage 1: Karte zum Aufstellungsbeschluss