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Bebauungsplanverfahren Billwerder 30 / Bergedorf 120 / Neuallermöhe 2 "Oberbillwerder": Westliche Erschließungsstraße mit Knotenpunkt Mittlerer Landweg; hier: Zustimmung zum weiteren Vorgehen

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
18.11.2021
Sachverhalt

 

Hintergrund

Der neue Stadtteil Oberbillwerder verfügt bislang über keine direkten Anbindungen an das überörtliche Straßennetz. Drei Anbindungspunkte haben sich während der Vorplanung als sinnvoll erwiesen.

Eine der neuen Anbindungen ist in westlicher Richtung zum Mittleren Landweg. Hierfür ist die Realisierung einer neuen Trasse mit Anschluss an den Mittleren Landweg notwendig. Dafür müssen Straßenverkehrsflächen im Bebauungsplan gesichert werden. Für die Planung sind, aufgrund der Lage im Korridor eines Biotopverbundes, hohe Anforderungen hinsichtlich des Naturschutzes zu berücksichtigen.

 

Westliche Erschließungsstraße

Die Fahrbahn wird in zwei Richtungsfahrbahnen, mit einer Breite von je 3,25 m, geteilt. Seitlich der Asphaltfahrbahnen werden überfahrbare Randstreifen (Rasengitter/Schotterrasen) vorgesehen. Zwischen den Richtungsfahrbahnen wird eine Sickermulde angeordnet. Von der Fahrbahn durch einen Grün-/Randstreifen getrennt, verläuft der Radschnellweg mit einer Breite von 4,0 m. Die Kronenbreite beträgt insgesamt 20,0 m. Inklusive der beidseitigen Böschungen ist im Bebauungsplan eine Straßenverkehrsfläche mit der Breite von gut 25,0 m vorzusehen (siehe Anlage 1).

Der Streckenverlauf folgt, vom Mittleren Landweg kommend, zunächst dem Wartungsweg am nördlichen Bahngraben und verschwenkt dann nach Norden, um ein bestehendes Gehölz zu umfahren. Östlich des Gehölzes schwenkt die Trasse in einer S-Kurve wieder nach Süden und begleitet im weiteren Verlauf den Wartungsweg am nördlichen Bahngraben bis ins Projektgebiet von Oberbillwerder. Zur Verringerung der Fahrgeschwindigkeit werden in bestimmten Abständen Elemente zur Geschwindigkeitsdämpfung vorgesehen, z.B. Versätze, S-Kurven, Fahrbahnverengungen. An drei solcher Stellen sollen Reitwege die Anbindung queren (siehe Anlage 1).

 

Knotenpunkt Mittlerer Landweg

Die westliche Erschließungsstraße wird in der Führung einer abknickenden Vorfahrtsstraße auf den Mittleren Landweg geführt. Der nördliche Mittlere Landweg wird abgekröpft und untergeordnet auf der Kurvenaußenseite angeschlossen. Die Querung des Radschnellweges über den Mittleren Landweg stellt eine besondere Situation dar. Die weitere Planung berücksichtigt hierbei noch verschiedene Varianten.

In der westlichen Nebenfläche führt ein Zweirichtungsradweg in Höhe des Nördlichen Bahngrabens bis zum südlichen Schultor, der Grundschule am Mittleren Landweg.

 

Petitum/Beschluss

  1. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Darlegungen der Planung zur Kenntnis.
  2. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Bezirksamtsleitung, die Planungen  auf gezeigter Grundlage fortzuführen und diese als Grundlage für den Bebauungsplan zu berücksichtigen.

 

Anhänge


Anlage 1: Querschnitt und Lageplan westliche Anbindung

Anlage 2: Knotenpunkt Mittlerer Landweg