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Bebauungsplanverfahren Billwerder 30 / Bergedorf 120 / Neuallermöhe 2 "Oberbillwerder": Eisenbahnüberführung Ost (EÜ Ost) /Anbindung des Knotenpunktes Planstraße D5 aus Oberbillwerder an den Rahel-Varnhagen-Weg Hier: Planung zur Anbindung der Planstraße D5 an den Rahel-Varnhagen-Weg mit einer Kreisellösung

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.08.2023
Sachverhalt

Hintergrund

Als Verbindungsglied für Kfz-, Fuß- und Radverkehr zwischen Oberbillwerder, Neuallermöhe und übergeordnet die Anbindung an die A25 für die KFZ-Verkehre, ist östlich der S-Bahnstation Allermöhe die Eisenbahnüberführung Ost (EÜ Ost) als Querung unterhalb der Bahnstrecke vorgesehen. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) ist hier in der Planungsverantwortung, die wiederum die Projekt- und Realisierungsgesellschaft Hamburg (ReGe) mit der Planung und Umsetzung beauftragt hat. Neben der Eisenbahnüberführung gehört zum Planungsumfang auch die verkehrliche Anbindung über die Brücke des nördlichen Bahngrabens im Projektgebiet von Oberbillwerder sowie die Anbindung der Planstraße D5 an den Rahel-Varnhagen-Weg. Diese drei Planungsobjekte stehen in gegenseitiger Abhängigkeit zueinander.

Der Straßenquerschnitt in der EÜ Ost setzt sich aus zwei Fahrstreifen sowie einem beidseitigen, getrennten Geh- und Radweg zusammen.

Die Art und Form der Anbindung beeinflussen maßgeblich die Geometrie der Eisenbahnüberführung (Breite, Höhe, Gradiente). Eine Entscheidung zur Ausführung der Anbindung ist daher wesentlich für das Fortführen der Planung. Die Ausbildung des Knotenpunktes an den Rahel-Varnhagen-Weg hat maßgeblichen Einfluss auf die Anforderungen an das Bauwerk der EÜ Ost. Insbesondere aufgrund der unterschiedlichen Gradienten und Kurvenfahrten einer Anbindung. Die daraus resultierende, unterschiedliche Trassierung erstreckt sich auf gesamter Bauwerkslänge, also Tunnel- und Trogstrecken und führt zu unterschiedlichen Tiefpunkten und Neigungen mit unterschiedlicher Ausprägung von Troglängen, Tunnelentwässerung und Leitungskollisionen. Eine offizielle Anmeldung zum Bau der Ost kann erst bei der DB erfolgen, wenn eine Vorplanung zur Objektplanung vorliegt.

r die Anbindung der Planstraße an den Rahel-Varnhagen-Weg (RVW) wurde eine Bewertungsmatrix zur Auswahl der Vorzugsvariante aufgestellt.

In der Bewertungsmatrix wurden alle verkehrstechnisch möglichen Varianten hinsichtlich einer Vielzahl von Kriterien untersucht (bspw. Leistungsfähigkeit, Steilheit der Gradiente, Wirtschaftlichkeit).

Eine lichtsignalgeregelte Einmündung und ein Kreisverkehr stellten sich als die Varianten heraus, die weiterverfolgt werden sollten. Beide Varianten erlauben eine zweistreifige Straßenführung in der EÜ Ost.

Als verkehrstechnisch beste Lösung stellt sich der Kreisverkehr dar, der gegenüber der Ausführung mit einer Lichtsignalanlage eine leistungsfähige Anbindung ermöglicht. Zudem ermöglicht der Kreisverkehr eine Gradientensteilheit der Fahrbahn von 6%. Eine Variante mit Lichtsignalanlage bedingt eine Steigung von 9,8% und würde daher nur knapp unter der maximal zulässigen Steilheit von 10% liegen.

r die Anbindung der Planstraße D5 an den Rahel-Varnhagen-Weg soll daher die Planung des Kreisverkehres weiterverfolgt werden.

Die Variante mit einem Kreisverkehr geht einher mit Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in Neuallermöhe-West (zwischen A25 Anschlussstelle Neuallermöhe-West und süstliche Anbindung Projektgebiet Oberbillwerder).

Verkehrsberuhigende Maßnahmen sollen in beide Richtungen durch Realisierung von Minikreisverkehren und einseitigen Fahrbahnverengungen auf der Strecke Margit-Zinke-Straße und Felix-Jud-Ring umgesetzt werden. Die Umsetzung der Maßnahmen soll bereits vor dem Bau der EÜ Ost erfolgen, um neue Verkehre durch Neuallermöhe-West zur A25 von Anfang an zu unterbinden. Zudem ist die Verlängerung der vorhandenen Tempo-30-Zone auf dem Walther-Rudolphi-Weg und Sophie-Schoop-Weg bis zur Einmündung der neuen Straße an der EÜ Ost in Prüfung (Entscheidung bei der BVM). Fahrbahneinengungen und/oder Aufpflasterungen sind für diese Strecke ebenfalls denkbar.

 

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss nimmt die Planung für die Anbindung der Planstraße D5 an den Rahel-Varnhagen-Weg mit der Vorzugsvariante Kreisverkehr zur Kenntnis.

 

Anhänge

Variantenskizzen Anbindung:

Lichtsignalanlage mit einem gemeinsamen Li/Re Abbieger

Kreisverkehr