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Bebauungsplanverfahren Bergedorf 99 weiterentwickeln - BG Klinikum Hamburg-Bergedorf im Bezirk Bergedorf halten

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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27.08.2020
Sachverhalt

Antrag der BAbg. Kleszcz und SPD-Fraktion

BAbg. Rüssau, Krönker und Grüne-Fraktion

BAbg. Jacobsen und FDP-Fraktion

 

Das BG Klinikum Hamburg Bergedorf hat als eines von zwei Krankenhäusern im Bezirk eine große Bedeutung für Bergedorf als Arbeitgeber und als Gesundheitseinrichtung. An seinem jetzigen Standort in Boberg ist eine Weiterentwicklung des Klinikums nur schwer möglich. Um es dennoch im Bezirk zu halten, wird zur Zeit ein neuer Standort am Curslacker Neuer Deich geprüft. Sollte diese Prüfung ein positives Ergebnis erbringen, müsste der B-Plan Bergedorf 99 entsprechend angepasst werden, um die Verlagerung des BG-Klinikums planungsrechtlich zu ermöglichen.

 

Für den Bereich des B-Plans Bergedorf 99 sind aktuell aber auch die Ansiedlung von Logistik und Handwerk sowie von Forschung und Entwicklung vorgesehen. Bei einer Verlagerung des BG-Klinikums an den Curslacker Neuer Deich müssten für die genannten Nutzungen weitere Flächen planungsrechtlich gesichert werden. Insofern muss der Planungsumgriff des B-Plans Bergedorf 99 an die genannten Flächennutzungen angepasst und entsprechend erweitert werden.

 

Zugleich muss geprüft werden, ob sich die gewünschten Flächennutzungen mit der am Pollhof angesiedelten Wildtierauffangstation Looki e.V. vereinbaren lassen. Falls das nicht der Fall sein sollte, muss sich das Bezirksamt frühzeitig um einen alternativen Standort für die Auffangstation bemühen.

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund beantragen wir, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Bezirksversammlung Bergedorf spricht sich ausdrücklich für den Verbleib des BG Klinikums Hamburg-Bergedorf im Bezirk Bergedorf aus. In diesem Sinn unterstützt die Bezirksversammlung Bergedorf die in der Machbarkeitsstudie des BG Klinikums Hamburg-Bergedorf untersuchte Neuentwicklung des Klinikums im Bezirk Bergedorf am Standort Curslacker-Neuer-Deich.

 

  1. Die Bezirksversammlung Bergedorf spricht sich für eine Weiterentwicklung der Zielsetzung und des Planungsumgriffes des laufenden Bebauungsplanverfahrens „Bergedorf 99“ aus. Die Zielsetzung und der Planungsumgriff des Bebauungsplanverfahrens sollen wie folgt ergänzt bzw. angepasst werden:

 

  1. Der Planungsumgriff des Bebauungsplanverfahrens „Bergedorf 99“ soll in östlicher Richtung an der Straße „Pollhof“ enden.
  2. Im Fall einer positiven Entscheidung des BG Klinikums Hamburg-Bergedorf zu der Standortverlagerung des BG-Klinikums an den Curslacker-Neuer-Deich, ist die Neuansiedlung des BG Klinikums Hamburg-Bergedorf östlich des Curslacker-Neuer-Deich planungsrechtlich zu sichern.
  3. Neben der planungsrechtlichen Sicherung der gewerblichen Nutzungen Logistik und Handwerk, soll die planungsrechtliche Sicherung der gewerblichen Nutzungen Forschung und Entwicklung sowie von Gesundheitsbetrieben, z.B. in Form eines Innovationsparks, ein weiterer Schwerpunkt der Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens „Bergedorf 99“ sein.
  4. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens „Bergedorf 99“ ist zu klären, ob der Verein Looki e.V., der gegenwärtig eine Wildtierauffangstation auf einem von der Freien und Hansestadt Hamburg gepachteten Grundstück am Pollhof betreibt, an dem Standort verbleiben kann. Sollte dies aufgrund der übergeordneten Zielsetzung (Sicherung der Neuansiedlung des BG Klinikums Hamburg-Bergedorf & Sicherung der Umsetzung der gewerblichen Nutzungen, insbesondere für Forschung und Entwicklung) nicht möglich sein, soll sich das Bezirksamt Bergedorf frühzeitig mit dem Verein Looki e.V. über eine Verlagerung der Wildtierstation verständigen.

 

 

 

 

Anhänge

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