Bebauungsplanverfahren Bergedorf 99 und Bergedorf 125 (Innovationspark Bergedorf I und II) hier: Änderung der Plangebiete
Die Bebauungsplanverfahren Bergedorf 99 und Bergedorf 125 sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Entwicklung des Innovationsparks Bergedorf schaffen. Der Hauptausschuss hatte am 11.08.2022 der Einleitung dieser Verfahren zugestimmt, die Aufstellungsbeschlüsse erfolgten am 16.08.2022. Das Bebauungsplanverfahren Bergedorf 99 wird vorrangig durchgeführt, nicht zuletzt um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Um- bzw. Ansiedlung eines für Bergedorf bzw. Hamburg bedeutsamen Technologieunternehmens herbeizuführen.
Während des Bebauungsplanverfahrens Bergedorf 99 hat sich herausgestellt, dass einige Flächen nicht im Rahmen dieses Verfahrens, sondern im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Bergedorf 125 planungsrechtlich entwickelt werden müssen. Diesbezüglich findet ein Flächentausch statt. Darüber hinaus besteht für eine weitere Fläche kein Planungserfordernis.
Flächentausch
Der Tausch betrifft erstens eine vorgesehene Fläche für Dauerkleingärten im Osten des Plangebiets Bergedorf 99. Zweitens betrifft der Tausch östliche Abschnitte des vorgesehenen Radschnellwegs entlang der Bahnstrecke nach Geesthacht sowie der so genannten Marschlandstraße nördlich der Bundesautobahn 25.
1. Fläche für Dauerkleingärten
Bisher war am östlichen Rand des Bebauungsplangebiets Bergedorf 99 eine Dauerkleingartenanlage vorgesehen. Diese Anlage kann entsprechend dem Funktionsplan für den Innovationspark sinnvollerweise nur über das östlich anschließende Bebauuungsplangebiet erschlossen werden, so dass sie Teil wird des Bebauungsplanverfahrens Bergedorf 125. In diesem Verfahren sollen auch vertieft Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden, die für die Nutzung der Kleingärten Voraussetzung sind.
2. Radschnellweg und Marschlandstraße
Die Abschnitte von Radweg und Straße zwischen dem Neuen Weg bzw. dem Curslacker Neuer Deich einerseits und den östlichen Enden der vorgesehenen Baugebiete andererseits verbleiben im Plangebiet. Im Plangebiet verbleibt ebenfalls ein ca. 180 m langer Teil der Marschlandstraße, der Überliegerplätze für Linienbusse östlich der Baugebiete aufnimmt. Hingegen fehlt es den übrigen, östlichen Abschnitten von Radweg und Straße zurzeit noch an einer planungsrechtlichen Legitimation, denn sie erfüllen keine Funktion. Beispielsweise erschließen sie im Bebauungsplangebiet Bergedorf 99 keine Baugebiete, nehmen keine Überliegerplätze auf und stellen keine Verbindungen zur Straße Pollhof her.
Der Fortführung von Radweg und Straße und ihre Anschlüsse an die Straße Pollhof soll daher planungsrechtlich im Bebauungsplanverfahren Bergedorf 125 herbeigeführt werden.
Entsprechende Flächentausche erfolgen nur aus planungsrechtlichen Gründen. Die Ziele, Flächen für Dauerkleingärten festzusetzen sowie Verbindungen zwischen dem Curslacker Neuer Deich bzw. dem Neuen Weg einerseits sowie der Straße Pollhof andererseits festzusetzen, bleiben unverändert, sollen jedoch im Bebauungsplanverfahren Bergedorf 125 planungsrechtlich umgesetzt werden.
Planungserfordernis
Darüber hinaus soll eine kleine Fläche des heutigen VHH-Geländes aus dem Plangebiet Bergedorf 99 herausgenommen werden, da der Bebauungsplan Bergedorf 77 für diese Fläche bereits eine geeignete Festsetzung („Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung / Busbetriebshof“) getroffen hatte.
In der Anlage sind die neuen Plangebiete dargestellt.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Verkleinerung des Bebauungsplangebiets Bergedorf 99 und der Vergrößerung des Bebauungsplangebiets Bergedorf 125 gemäß der Anlage zu.
1 – Verkleinerung des Bebauungsplangebiets Bergedorf 99
2 – Bebauungsplangebiet Bergedorf 99
3 – Bebauungsplangebiet Bergedorf 125