21-1071

Bebauungsplanverfahren Bergedorf 122 (Gräpelweg 8 / Lamprechtstraße 6) hier: Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
29.09.2021
Sachverhalt

 

r das Bebauungsplanverfahren Bergedorf 122 wurde entsprechend dem Beschluss des Stadtentwicklungsausschuss vom 07.04.2021 eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Frühzeitigen Öffentlichen Auslegung durchgeführt. Diese hat vom 25.05.2021 bis 08.06.2021 stattgefunden. Die Beteiligungsunterlagen waren Bestandteil der Drucksache
21-0839. Die Bevölkerung hat diese Unterlagen sowohl im Rathaus als auch im Internet einsehen nnen, konnte Stellungnahmen schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder per
Internet-Formular abgeben. Die Verwaltung stand telefonisch für Äerungen und Erörterungen zur Verfügung.

Ziel der Frühzeitigen Öffentlichen Auslegung war es zu sondieren, ob die Öffentlichkeit Bedenken gegen die Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf im Bereich Gräpelweg/ Lamprechtstraße hat. Bedenken gegen eine solche Nutzung wurden nicht vorgetragen, vereinzelt wurde explizit die Ansiedlung eines Hospizes begrüßt. Die Belkerung hat, soweit sie sich während der Beteiligungsfrist beteiligt hat, u.a. Sorgen hinsichtlich des Einfügens des Vorhabens in die Eigenart der näheren Umgebung geäert. Hierzu wurden weitergehende Pläne gewünscht, die zum Zeitpunkt der frühzeitigen Beteiligung jedoch nicht vorlagen, weil zunächst die grundsätzliche Frage geklärt werden sollte, ob die vorgesehene Gemeinbedarfsfläche auf Akzeptanz trifft. Allerdings hatten die ausliegenden Unterlagen die stadtgestalterischen und sonstigen Ziele der Planung dargestellt und einen Rahmen für den Entwurfsprozess des Hospizes formuliert. Demnach wird eine möglichst sensible städtebauliche Gestalt angestrebt.

Im Anhang dieser Drucksache sind die Stellungnahmen der Öffentlichkeit aufgeführt und mit einer Stellungnahme der Verwaltung ergänzt, so dass der Stadtentwicklungsausschuss beraten kann, ob und mit welchem Inhalt das Bebauungsplanverfahren weitergeführt werden soll.

Darauf hingewiesen sei, dass die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend und auch nicht rechtlich verbindlich beantwortet werden können, da diese Stellungnahmen Teil des weiteren Bebauungsplanverfahrens sind. Dies bedeutet, dass die Stellungnahmen zwar in den Prüfungs- und Abwägungsprozess einfließen, aber mit anderen Belangen bzw. Gesichtspunkten abgewogen werden müssen. Erst auf Grundlage eines ausgearbeiteten Bebauungsplanentwurfs, d.h. zur öffentlichen Auslegung eines Entwurfs zu gegebener Zeit, kann eine umfassende Entscheidung über das Vorziehen oder Zurückstellen von Stellungnahmen erfolgen. Insofern sind die Stellungnahmen der Verwaltung zum gegenwärtigen Zeitpunkt als vorläufig anzusehen.

Weiteres Vorgehen

Als ein Baustein der Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Verwaltung die Infinitas-Kay-Stiftung als Vorhabenträgerin des Hospizes gebeten, der im gleichen Baublock ansässigen Nachbarschaft das zwischenzeitlich skizzierte Gebäude vorzustellen. Dieser Entwurf wurde infolge der Beteiligung des Denkmalschutzamts und der Bezirksverwaltung im Hinblick auf die Größe des Gebäudes, seine Höhenlage über dem Gelände und die Größe der Gauben verkleinert. Damit sollten auch Aspekte, die der Öffentlichkeit wichtig sind, behandelt werden.

Des Weiteren sollen die Grenzbereiche zu den Nachbargrundstücken näher betrachtet werden; hierbei soll vor allem wert gelegt werden auf eine konfliktfreie topographische und freiräumliche Gestaltung.

Die Nachbarbeteiligung ist eine Veranstaltung der Stiftung. Sie soll am 30.09.2021 ab 18 Uhr erfolgen, und zwar in Form einer Videokonferenz, an der die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses zuhörend teilnehmen können. Über die Beteiligung soll eine Niederschrift erarbeitet werden und dem Stadtentwicklungsausschuss zur Beratung vorgelegt werden, so dass die Äerungen im weiteren Verfahren geprüft werdennnen.

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss bittet den Bezirksamtsleiter, das Verfahren fortzuführen mit dem Ziel, insbesondere das Einfügen des Vorhabens in die Eigenart der näheren Umgebung unter Berücksichtigung der Anforderungen des Hospizes zu gewährleisten.

 

Anhänge

Zusammenstellung der Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung mit Hinweisen der Verwaltung für die Abwägung im weiteren Verfahren