Bebauungsplanverfahren Bergedorf 116 (Luisen-Gymnasium) hier: Zustimmung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Kenntnisnahme der Unterlagen für die Änderung des Flächennutzungsplans
Das Bebauungsplanverfahren betrifft einen Bereich nördlich des Reinbeker Wegs und östlich des Pfingstbergs, in dem sich u.a. das Luisen-Gymnasium befindet.
Seit dem Jahr 2014 hat sich der Stadtentwicklungsausschuss mehrmals mit den unzureichenden Räumen und Flächen des Luisen-Gymnasiums befasst. Für die Ermittlung eines geeigneten Standorts hat eine Planungswerkstatt verschiedene Alternativen geprüft. Beteiligt waren Vertreter des Gymnasiums, der gewählten politischen Gremien sowie Fachdienststellen. In der Planungswerkstatt wurden auch die städtebaulichen bzw. denkmalpflegerischen Rahmenbedingungen ermittelt. Nach dem Ergebnis dieses Standortsuchverfahrens ist die Erweiterung nördlich der Schule vorgesehen. Anschließend wurde der Hochbau entwickelt, der im Oktober 2015 im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt wurde.
Für die Schulerweiterung sind Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans sowie zur Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Ziel der Planung ist es, in Abwägung insbesondere mit den Belangen des Naturschutzes und der Erschließung dem Bedarf der Schule gerecht zu werden, so dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zeitgemäße räumliche Ausstattung für die Vermittlung von Bildung geschaffen wird.
Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung fand in Form einer öffentlichen Plandiskussion am 23.11.2015 statt. Nach Auswertung der Wortbeiträge wurde der Bebauungsplanentwurf mit den Trägern öffentlicher Belange ausgearbeitet:
- Ermittelt wurde der für öffentliche Zwecke zur Verfügung stehende Raum zwischen Gymnasium und Billtal-Stadion. Für die Gestaltung der neuen Platzfläche wird ein eigenes Verfahren durchgeführt.
- Die Stellplatzanlage südlich des Reinbeker Wegs ist nicht mehr Teil des Bebauungsplanverfahrens, da die Fläche bereits im Bebauungsplan Bergedorf 4 festgesetzt wurde; sie soll zukünftig außerhalb der Schulzeiten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, da sich die Zahl der Stellplätze insbesondere für Wald- und Stadionbesucher durch den Neubau andernfalls zu stark verringern würde.
- Infolge des Schulerweiterungsbaus wird eine Rohwasserleitung zu verlegen sein; die neue Leitungstrasse wurde ermittelt und führt zur Erweiterung des Plangeltungsbereichs und zu Eingriffen in Natur und Landschaft. Diese und andere Eingriffe sollen im Bereich der Schule Richard-Linde-Weg ausgeglichen werden (vgl. insbesondere Anlage 6).
Gleichzeitig mit dem Bebauungsplanverfahren soll der Flächennutzungsplan geändert werden.
Einzelheiten und sonstige Themen können den Anlagen entnommen werden.
Die Öffentliche Auslegung soll vom 22.11.2016 bis 22.12.2016 stattfinden.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zu.
1 - Änderung des Flächennutzungsplans - Planzeichnung
2 – Änderung des Flächennutzungsplans - Begründung
3 - Bebauungsplanentwurf – Planzeichnung
4 - Bebauungsplanentwurf – Verordnung
5 - Bebauungsplanentwurf – Begründung
6 - Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung