20-1483

Bebauungsplanverfahren Bergedorf 115 Zustimmung zur öffentlichen Auslegung

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Das Bebauungsplanverfahren betrifft einen Bereich südlich der Bergedorfer Straße im Bereich des Mohnhofs zwischen Töpfertwiete im Westen, Hassestraße im Osten und Rektor-Ritter-Straße im Süden. Auf der Vorhabenfläche, die überwiegend nicht mehr genutzte Grundstücke umfasst, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von zunächst ca. 70, langfristig ca. 100 Wohnungen in Geschossbauweise geschaffen werden. Ziel ist die Realisierung einer guten städtebaulichen Qualität unter höherer Ausnutzung der Vorhabenfläche bei gleichzeitiger Berücksichtigung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie der vorhandenen Bebauungsstruktur.

Der Bebauungsplanentwurf und der Städtebauliche Vertrag wurden mit den Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie dem Vorhabenträger abgestimmt.

Im Vergleich zur Auslobung des Gutachterverfahrens haben sich Änderungen ergeben. Im Ergebnis soll der Anteil der 2 bis 2½-Zimmer-Wohnungen von ca. 70% auf 60% sinken. Der Anteil der 3 bis 4-Zimmer-Wohnungen soll von 30% auf 40% steigen. Die Veränderungen bewirken auch eine verbesserte Belichtung einzelner Wohnungen.

Einzelheiten können der Anlage entnommen werden.

 

Weiteres Vorgehen

Der städtebauliche Vertrag soll vor der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs geschlossen werden, da nach der Auslegung ggf. bereits die Vorweggenehmigungsreife nach § 33 des Baugesetzbuchs vorliegt (vgl. nicht öffentlicher Teil). Die Auslegung des Planentwurfs und der umweltrelevanten Gutachten soll nach derzeitigem Stand vom 12.02.2018 bis 13.03.2018 stattfinden. Während dieses Zeitraums kann die Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Entwurf abgeben, die von der Verwaltung mit einem Abwägungsvorschlag versehen und vom Stadtentwicklungsausschuss beraten werden.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtplanungsausschuss stimmt der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zu unter der Voraussetzung, dass der städtebauliche Vertrag unterzeichnet wird.

 

 

Anhänge

 

1Bebauungsplanentwurf - Planzeichnung

2Bebauungsplanentwurf – Verordnung

2Bebauungsplanentwurf - Begründung