21-2062

Bebauungsplan Billwerder 29/ Allermöhe 29/ Neuallermöhe 1 Bebauungsplanentwurf Billwerder 30/ Bergedorf 120/ Neuallermöhe 2/ Lohbrügge 95 hier: Vorstellung der Vorplanung zum Ausbau des Mittleren Landwegs südlich der Bahnbrücken bis zum südlichen Bahngraben vor Erstverschickung

Mitteilung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
18.04.2024
Sachverhalt

 

Hintergrund:

Im Rahmen der Entwicklung von Oberbillwerder wird der Mittlere Landweg zwischen der Planstraße der westlichen Erschließung und der Brücke über den südlichen Bahngraben ausgebaut. Die Planunterlagen der beiden Teilmaßnahmen 4 und 5 der äeren Erschließung werden nach Abschluss der Vorplanung für die gemeinsame erste Verschickung vorbereitet. Die Teilmaßnahme 4 umfasst hierbei den Abschnitt des Mittleren Landwegs südlich der Bahnbrücken bis einschließlich der Hausnummer 78 auf dem Geltungsgebiet des in Aufstellung befindlichen B-Plans für Oberbillwerder. Die Teilmaßnahme 5 bezeichnet den südlich daran anschließenden Abschnitt des Ausbaus bis zur Brücke über den südlichen Bahngraben auf Flächen des B-Plans „Gleisdreieck“. Der Ausbau unterhalb der Bahnbrücken am S-Bahnhof Mittlerer Landweg, der Knotenpunkt an der Planstraße der westlichen Erschließung sowie bauliche Optimierungen und Instandsetzungen der Straßen Rungedamm und Hans-Duncker-Straße inklusive Knotenpunkte werden in gesonderten Maßnahmen behandelt.

 

Ergebnis:

Im Zuge der Vorplanung wurden die oben beschriebenen Ausbaupläne detaillierter ausgearbeitet. Ein besonderes Augenmerk wurde auf die Sicherheit von Fuß- und Radverkehr, den Baumerhalt, die Baumneupflanzung und eine offene Entwässerung in straßenbegleitenden Gräben, die dem Straßenbestandsbild entsprechen, gelegt. Standorte für den Baumausgleich werden in den nächsten Planungsschritten zeitnah festgelegt. Die Planung beinhaltet breitere Gehwege, baulich getrennte Kopenhagener Radwege sowie mehrere Sprunginseln, die dem querenden Verkehr zwischen dem S-Bahnhof und dem Viertel Gleisdreieck eine hohe Verkehrssicherheit bieten.

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Darlegungen der Planung zur Kenntnis.

 

Anhänge

  1. Lageplan TM 4 & 5, Blatt 1 (Brücke Südlicher Bahngraben bis Hs.-Nr. 102)
  2. Lageplan TM 4 & 5, Blatt 2 (bis Hs.-Nr. 78)
  3. Lageplan TM 4 & 5, Blatt 3 (bis zu den Bahnbrücken)