Bebauungspläne Lohbrügge 42 / Bergedorf 52, Bergedorf 67 / Lohbrügge 70, Bergedorf 39, Bergedorf 49 Bebauungsplanentwurf Billwerder 30/ Bergedorf 120/ Neuallermöhe 2/ Lohbrügge 95 hier: Vorstellung der Entwurfsplanung zum Ausbau des Billwerder Billdeichs sowie zum Knotenpunkt Billwerder Billdeich und Ladenbeker Furtweg nach Erstverschickung
Hintergrund:
Im Rahmen der Entwicklung von Oberbillwerder wird der Billwerder Billdeich zwischen der Planstraße der nordöstlichen Erschließung und dem Knotenpunkt am Ladenbeker Furtweg ausgebaut. Nach Abschluss der Vorplanung wurde das Ausbauvorhaben in die Entwurfsplanung überführt. Die Ausbaumaßnahmen werden im Rahmen der äußeren Erschließung von Oberbillwerder in zwei Teilmaßnahmen getrennt voneinander vorangetrieben: die Teilmaßnahme 2 umfasst den Abschnitt zwischen der Planstraße nordöstliche Erschließung und dem Knotenpunkt „Auf der Bojewiese“, während Teilmaßnahme 3 den östlichen Billwerder Billdeich und den Knotenpunkt Ladenbeker Furtweg / Billwerder Billdeich einschließt. Die erste Verschickung für diese Maßnahmen wurde bereits abgeschlossen, und die Planungen werden nun unter Berücksichtigung bzw. Abwägung eingegangener Einwendungen für die Schlussverschickung vorbereitet.
Ergebnis:
Nach der Vorplanung wurden die Ausbaupläne detaillierter ausgearbeitet, wobei besonderer Wert auf den Schutz von Biotopflächen und Baumerhalt gelegt wurde. Daher wurden die Querschnitte des Ausbaus auf Mindestmaße begrenzt. Standorte für den Baumausgleich werden in den nächsten Planungsschritten zeitnah festgelegt. Die Planung beinhaltet baulich getrennte Kopenhagener Radwege und eine optimierte Verkehrsführung im Kreisverkehr, die sowohl die Verkehrssicherheit erhöht als auch den Baumerhalt und die Reduzierung der Flächenversiegelung berücksichtigt. Abschließend werden die Varianten der Straßenentwässerungen für beide Teilmaßnahmen detailliert vom Ingenieurbüro untersucht und für die Schlussverschickung finalisiert.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Darlegungen der Planung zur Kenntnis.