22-0802.01

Beauftragtenstruktur im Bezirksamt Bergedorf: Aufgaben, Kosten und personelle Ausstattung

Antwort

Letzte Beratung: 28.05.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.3

Sachverhalt

Anfrage

der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander und der AfD Fraktion Bergedorf

Das Bezirksamt Bergedorf verfügt neben den klassischen Fachämtern zunehmend über spezialisierte Beauftragte und Stabsstellen, etwa in den Bereichen Klimaschutz, Mobilität oder Fußverkehr.

So wurde beispielsweise eine eigene Stabsstelle für Klimaschutz aufgebaut, die mittlerweile mehrere Funktionen umfasst und zentrale Aufgaben der Umsetzung des Hamburger Klimaplans übernimmt. Parallel dazu entstehen neue Funktionen wie etwa Beauftragte für den Fußverkehr, die Planungen begleiten und als Schnittstelle zwischen Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit fungieren. (Stellenportal Hamburg)

Diese Entwicklung führt zu einer zunehmenden Ausdifferenzierung der Verwaltungsstruktur. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Beauftragtenstellen im Bezirksamt Bergedorf aktuell bestehen, welche konkreten Aufgaben sie wahrnehmen, wie diese personell ausgestattet sind und welche finanziellen Auswirkungen sich daraus ergeben. Ebenso ist von Interesse, inwieweit weitere Stellen geplant sind und wie hoch die tatsächliche Auslastung der bestehenden Strukturen ist.

Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

  1. Welche Beauftragten, Koordinatoren oder Stabsstellen (z. B. Klimaschutz, Mobilität, Fußverkehr, Inklusion, Gleichstellung etc.) bestehen derzeit im Bezirksamt Bergedorf? (Bitte vollständig auflisten.)

Die Fragen 1, 2 und 5 werden zur besseren Darstellung in einer Tabelle beantwortet. Die Aufgaben in diesen Funktionen werden von den Beschäftigten teilweise nur anteilig wahrgenommen.

Funktion (zu 1)

Aufgaben/Zuständigkeiten (zu 2)

Organisatorische Einbindung (zu 5)

Gleichstellungsbeauftragte/r

  • Beteiligung, Begleitung und Abstimmung an allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen der Dienststelle.
  • Mitwirkung an der Erstellung und Fortschreibung des Gleichstellungsplanes
  • Überwachung der Einhaltung des HmbGleiG.
  • Vertretung in Gremien

- Personalauswahlverfahren

- Umorganisationen

- Personalentscheidungen

- Projektgruppen

  • Beratung und Unterstützung der Beschäftigten, Dienststellenleiter und Fachbereichen in allen Themen bzgl. der Gleichstellung.
  • Initiierung von Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Führungspositionen.
  • Initiierung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
  • Erstellung von jährlichen Tätigkeitsberichten.
  • Öffentlichkeitsarbeit und Zusammenarbeit mit anderen Beratungsstellen und Bezirken.

Stabstelle des Bezirksamtes

Beauftragte/r für den Haushalt, Inklusionsbeauftragte/r

Aufgaben des Beauftragten für den Haushalt sind in § 9 LHO sowie der dazu gehörenden Verwaltungsvorschrift beschrieben.

vv-zu-9-lho-beauftragte-oder-beauftragter-fuer-den-haushalt-verantwortung-fuer-aufgabenbereiche-und-produktgruppen-2014-02-21-data.pdf

Die Aufgaben des Inklusionsbeauftragten sind in § 181 SGB IX geregelt.

§ 181 SGB IX - Einzelnorm

D1

Baustellenkoordination

  • Koordination von Maßnahmen der unterschiedlichen Bauträger
  • Abstimmung mit anderen Fachdienststellen, den Leitungsträgern und der Polizei, um die Auswirkungen der Bautätigkeiten auf den Verkehrsfluss so gering wie möglich zu halten

D4, Fachamt MR

Fuß- und Radverkehrskoordination

1. Koordination und Steuerung

  • Koordination aller Maßnahmen zur Förderung des Fuß- und/oder Radverkehrs innerhalb des Bezirks
  • Schnittstellen zwischen verschiedenen Fachämtern (z. B. Stadtplanung, Tiefbau, Verkehrsbehörde, Umweltamt)
  • Steuerung und Begleitung von Projekten zur Verbesserung der Infrastruktur für den Fuß- und Radverkehr

2. Konzeption und Planung

  • Entwicklung und Fortschreibung von Fuß- und Radverkehrskonzepten
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsplänen
  • Initiierung und Begleitung von Planungsprozessen für neue Wege, Routen und Abstellanlagen

3. Beratung und Unterstützung

  • Beratung von Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit zu Fragen des Fuß- und Radverkehrs
  • Unterstützung bei der Beantragung und Umsetzung von Fördermitteln

4. Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation

  • Organisation und Durchführung von Informationskampagnen, Veranstaltungen und Aktionen (z. B. Stadtradeln, Fußverkehrs-Checks)
  • Ansprechpartnerin für Bürgerinnen, Verbände und Initiativen
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung für die Belange des Fuß- und Radverkehrs

5. Monitoring und Evaluation

  • Erhebung und Auswertung von Daten zum Fuß- und Radverkehr (z. B. Zählungen, Befragungen)
  • Überwachung der Umsetzung von Maßnahmen und deren Wirksamkeit

6. Vertretung in Gremien

  • Teilnahme an Arbeitsgruppen, Ausschüssen und Netzwerken auf kommunaler, regionaler oder Landesebene

D4, Fachamt MR

Koordination für Kinderschutz

  • Zentrale Ansprechpersonen für Fragen im Kinderschutz im Bezirk
  • Wir bieten Fachberatung im Kinderschutz für alle internen und externen Fachkräfte sowie Berufsgeheimnisträger an
  • Wir unterstützen jugendamtsintern Mitarbeiter in der Bearbeitung von besonderen Einzelfällen
  • Wir vermitteln und gestalten den Klärungsprozess bei divergierenden Gefährdungseinschätzungen
  • Wir qualifizieren Fachkräfte im Kinderschutz und veranstalten Fachtage und die bezirklichen Netzwerke zum Kinderschutz
  • Wir setzten uns für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Kinderschutz ein
  • Wir beteiligen uns an der Entwicklung von Arbeitshilfen für die Jugendhilfe und entwickeln Konzepte, gemeinsam mit Kooperationspartnern zu Kinderschutzthemen

D3, Fachamt JA

Immobilienkoordination

- Bearbeitung aller liegenschaftlichen Aufgaben des Bezirksamtes, sowie Koordination aller liegenschaftlich orientierten Projekte

- Ansprechpartner: in innerhalb des Bezirksamtes und für Bürgerinnen/Bürger/ Institutionen/Unternehmen in allen Fragen über Grundstücke, Dienstbarkeiten und das gesamte Spektrum liegenschaftlicher Themen (z.B. An- und Verkäufe von Grundstücken, Erbbaurechte, Grundbuchrecht, Miet- und Pachtangelegenheiten einschl. Hofpachtungen)

D4, WBZ

Antikorruptionsbeauftragte/r

Der:Die Antikorruptionsbeauftragte (kurz: AKB) hat folgende Aufgaben:

  • die Entgegennahme von Mitteilungen über Korruptions- oder damit im Zusammenhang stehende Begleitdelikte,
  • die Prüfung der Mitteilungen auf strafrechtlich bedeutsame Tatbestände,
  • die Weiterleitung strafrechtlich relevanter Korruptionsverdachtsmomente an die Strafverfolgungsbehörden und
  • die Beratung der Behördenleitung, der Dezernenten, der Fachämter und der Vorgesetzten sowie Beratung und Betreuung der Mitarbeitenden, die sich an sie wenden, zum Thema Korruption
  • Umsetzungsprozesse initiieren und/oder begleiten, die sich z.B. aus neuen Gesetzen, Europäischen Richtlinien oder übergeordneten Dienstanweisungen oder zur Regelung der Compliance ergeben.

D1, Fachamt RA

Stabstelle Klimaschutz

  • Federführung Klimaschutz (Koordinierung , Information, Abstimmung) für alle Bezirke und gegenüber allen Fachbehörden (BUKEA, BSW, BVM, BWAI und FB) sowie der Fachaufsicht Bezirke (FB6) und der Senatskanzlei (SK)
  • Erstellung und Fortschreibung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für das Bezirksamt Bergedorf
  • Erstellung und Fortschreibung eines Klimaanpassungskonzeptes für das Bezirksamt Bergedorf
  • Koordination der Umsetzung der in den bezirklichen Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepten enthaltenen Maßnahmenkataloge sowie Mitwirkung an bzw. eigene Umsetzung von darin enthaltenen Maßnahmen
  • Klimaschutz- und Klimaanpassungsbezogene Mitarbeit an fachlichen Strategien, Konzepten und Projekten aller Fachämter im Bezirksamt
  • Wahrnehmung Rolle TöB für Klimaschutz in Planungsverfahren
  • Klimaschutzbezogenes Fördermittelmanagement (Beratung für und/oder eigene Anträge auf Landes-, Bundes- und Europäische Haushaltsmittel)
  • Teilnahme an und Durchführung von Sitzungen, Arbeitskreisen, Vertretung des Bezirksamtes in politischen Gremien zu Klimaschutz- und Klimaanpassungsthemen

Stabstelle bei D4

Projekt OBW

  • Koordinierung und übergeordnete Steuerung des Stadtentwicklungsprojekts Oberbillwerder innerhalb des Bezirksamtes
  • Gewährleistung der ressortübergreifenden Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren
  • Abstimmung mit den beteiligten Fachämtern, Fachbehörden und der IPEG sowie die Steuerung der Planungs- und Umsetzungsprozesse und die Sicherstellung der Projektziele hinsichtlich Zeit, Kosten und Qualität

Projekt bei D4

Stabstelle Kulturhistorische Dokumentation

Fokus - Gräberfelder: Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt in Kooperation mit dem Volksbund für Kriegsgräberfürsorge auf der Erforschung der Geschichte des Bergedorfer Friedhofs und der dort bestatteten Menschen, insbesondere aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs.

Erinnerungskultur: Die Stabsstelle ist Teil der AG Gedenken Bergedorf und wirkt aktiv an der lokalen Gedenkkultur mit.

Stabstelle des Bezirksamtes

Regionalbeauftragte/r

Der Regionalbeauftragte vertritt die Interessen seiner Region auch in den Sitzungen der Regionalausschüsse. Dort bringt er die Sicht der Verwaltung ein, aber auch die Rückmeldungen aus der Bevölkerung. So sorgt er dafür, dass die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in den politischen Entscheidungsprozess einfließen und städtische Maßnahmen auf die Bedürfnisse vor Ort abgestimmt werden.

D4

  1. Welche konkreten Aufgaben und Zuständigkeiten sind den jeweiligen Stellen zugeordnet?

Siehe Antwort zu Frage 1.

  1. Wie viele Stellenanteile (VZÄ) sind den jeweiligen Beauftragten bzw. Stabsstellen zugeordnet?

Insgesamt hat das Bezirksamt Bergedorf 17,5212 VZÄ in den Funktionen zu verzeichnen. Eine weitergehende Aufschlüsselung der VZÄ wird nicht vorgenommen. Eine entsprechende Differenzierung würde in Teilbereichen Rückschlüsse auf einzelne Beschäftigte oder sehr kleine Personengruppen ermöglichen. Dies würde das Recht der betroffenen Beschäftigten auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes berühren und stünde zudem im Widerspruch zu den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten.

Vor diesem Hintergrund erfolgt die Angabe der Vollzeitäquivalente ausschließlich in aggregierter Form.

  1. Wie hoch ist die jeweilige wöchentliche Arbeitszeit bzw. der Stellenschlüssel dieser Funktionen?

Siehe Antwort zu Frage 3.

  1. Wie ist die organisatorische Einbindung der jeweiligen Stellen innerhalb des Bezirksamtes (z. B. Stabsstelle, Fachamt, Dezernat)?

Siehe Antwort zu Frage 1.

  1. Welche jährlichen Personalkosten entstehen für die jeweiligen Beauftragtenstellen? (Bitte nach Stellen aufschlüsseln.)

Eine weitergehende Aufschlüsselung der VZÄ wird nicht vorgenommen (s. auch Antwort zu Frage 3).

Die jährlichen aggregierten Personalkosten belaufen sich auf insg. 1.776 Tsd. Euro. Anzumerken ist hierbei jedoch, wie bereits bei Antwort auf Frage 1 hingewiesen, dass die Beschäftigten die entsprechenden Aufgaben nur teilweise ausüben. Daher fallen die Personalkosten nicht in voller Höhe dieser Summe an.

  1. Welche Sachkosten (z. B. Projekte, Öffentlichkeitsarbeit, externe Dienstleistungen) fallen zusätzlich an?

Die Beauftragten bzw. Koordinatoren im Bezirksamt Bergedorf verfügen über kein definiertes eigenes Sachmittelbudget. Ggf. anfallende Kosten werden aus den allgemeinen Ermächtigungen der Produktgruppe Steuerung und Service bzw. aus dem Budget der Organisationseinheit finanziert, der die Funktion zugeordnet ist. Dies gilt auch für die Stabsstelle Kulturhistorische Dokumentation.

Die Stabsstelle Klimaschutz erhält ein Sachmittelbudget, dass sich entsprechend den anderen Dienststellen des Bezirksamtes an deren Größe orientiert und für Bedarfe des Dienstbetriebs vorgesehen ist. Für fachliche Aufgaben können bei der BUKEA zweckgebundene Ermächtigungen aus dem Klimaplan beantragt werden. Dies können unter anderem auch Mittel für Öffentlichkeitsarbeit oder Veranstaltungen sein.

  1. Wie wird die Auslastung bzw. der Arbeitsumfang der jeweiligen Stellen bewertet?

Eine Bewertung über Auslastung bzw. Arbeitsumfang der jeweiligen Stellen würde in Teilbereichen Rückschlüsse auf einzelne Beschäftigte oder sehr kleine Personengruppen ermöglichen. Dies würde das Recht der betroffenen Beschäftigten auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes berühren und stünde zudem im Widerspruch zu den geltenden datenschutzrechtlichenBestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten.

9. Gibt es Planungen zur Erweiterung bestehender Beauftragtenstellen oder zur Schaffung weiterer Funktionen?
Falls ja: In welchen Bereichen und mit welchem zusätzlichen Personal- und Kostenaufwand wird gerechnet?

Aktuell ist diesbezüglich nichts bekannt.

Petitum/Beschluss

---

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

---

Lokalisation Beta
Bergedorf

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.