Beauftragtenstruktur im Bezirksamt Bergedorf: Aufgaben, Kosten und personelle Ausstattung
Letzte Beratung: 28.05.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.3
Anfrage
der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander und der AfD Fraktion Bergedorf
Das Bezirksamt Bergedorf verfügt neben den klassischen Fachämtern zunehmend über spezialisierte Beauftragte und Stabsstellen, etwa in den Bereichen Klimaschutz, Mobilität oder Fußverkehr.
So wurde beispielsweise eine eigene Stabsstelle für Klimaschutz aufgebaut, die mittlerweile mehrere Funktionen umfasst und zentrale Aufgaben der Umsetzung des Hamburger Klimaplans übernimmt. Parallel dazu entstehen neue Funktionen wie etwa Beauftragte für den Fußverkehr, die Planungen begleiten und als Schnittstelle zwischen Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit fungieren. (Stellenportal Hamburg)
Diese Entwicklung führt zu einer zunehmenden Ausdifferenzierung der Verwaltungsstruktur. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Beauftragtenstellen im Bezirksamt Bergedorf aktuell bestehen, welche konkreten Aufgaben sie wahrnehmen, wie diese personell ausgestattet sind und welche finanziellen Auswirkungen sich daraus ergeben. Ebenso ist von Interesse, inwieweit weitere Stellen geplant sind und wie hoch die tatsächliche Auslastung der bestehenden Strukturen ist.
Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
Die Fragen 1, 2 und 5 werden zur besseren Darstellung in einer Tabelle beantwortet. Die Aufgaben in diesen Funktionen werden von den Beschäftigten teilweise nur anteilig wahrgenommen.
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Funktion (zu 1) |
Aufgaben/Zuständigkeiten (zu 2) |
Organisatorische Einbindung (zu 5) |
Gleichstellungsbeauftragte/r |
- Personalauswahlverfahren - Umorganisationen - Personalentscheidungen - Projektgruppen
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Stabstelle des Bezirksamtes |
Beauftragte/r für den Haushalt, Inklusionsbeauftragte/r |
Aufgaben des Beauftragten für den Haushalt sind in § 9 LHO sowie der dazu gehörenden Verwaltungsvorschrift beschrieben. Die Aufgaben des Inklusionsbeauftragten sind in § 181 SGB IX geregelt. |
D1 |
Baustellenkoordination |
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D4, Fachamt MR |
Fuß- und Radverkehrskoordination |
1. Koordination und Steuerung
2. Konzeption und Planung
3. Beratung und Unterstützung
4. Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
5. Monitoring und Evaluation
6. Vertretung in Gremien
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D4, Fachamt MR |
Koordination für Kinderschutz |
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D3, Fachamt JA |
Immobilienkoordination |
- Bearbeitung aller liegenschaftlichen Aufgaben des Bezirksamtes, sowie Koordination aller liegenschaftlich orientierten Projekte - Ansprechpartner: in innerhalb des Bezirksamtes und für Bürgerinnen/Bürger/ Institutionen/Unternehmen in allen Fragen über Grundstücke, Dienstbarkeiten und das gesamte Spektrum liegenschaftlicher Themen (z.B. An- und Verkäufe von Grundstücken, Erbbaurechte, Grundbuchrecht, Miet- und Pachtangelegenheiten einschl. Hofpachtungen) |
D4, WBZ |
Antikorruptionsbeauftragte/r |
Der:Die Antikorruptionsbeauftragte (kurz: AKB) hat folgende Aufgaben:
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D1, Fachamt RA |
Stabstelle Klimaschutz |
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Stabstelle bei D4 |
Projekt OBW |
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Projekt bei D4 |
Stabstelle Kulturhistorische Dokumentation |
Fokus - Gräberfelder: Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt in Kooperation mit dem Volksbund für Kriegsgräberfürsorge auf der Erforschung der Geschichte des Bergedorfer Friedhofs und der dort bestatteten Menschen, insbesondere aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs. Erinnerungskultur: Die Stabsstelle ist Teil der AG Gedenken Bergedorf und wirkt aktiv an der lokalen Gedenkkultur mit. |
Stabstelle des Bezirksamtes |
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Regionalbeauftragte/r |
Der Regionalbeauftragte vertritt die Interessen seiner Region auch in den Sitzungen der Regionalausschüsse. Dort bringt er die Sicht der Verwaltung ein, aber auch die Rückmeldungen aus der Bevölkerung. So sorgt er dafür, dass die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in den politischen Entscheidungsprozess einfließen und städtische Maßnahmen auf die Bedürfnisse vor Ort abgestimmt werden. |
D4 |
Siehe Antwort zu Frage 1.
Insgesamt hat das Bezirksamt Bergedorf 17,5212 VZÄ in den Funktionen zu verzeichnen. Eine weitergehende Aufschlüsselung der VZÄ wird nicht vorgenommen. Eine entsprechende Differenzierung würde in Teilbereichen Rückschlüsse auf einzelne Beschäftigte oder sehr kleine Personengruppen ermöglichen. Dies würde das Recht der betroffenen Beschäftigten auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes berühren und stünde zudem im Widerspruch zu den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten.
Vor diesem Hintergrund erfolgt die Angabe der Vollzeitäquivalente ausschließlich in aggregierter Form.
Siehe Antwort zu Frage 3.
Siehe Antwort zu Frage 1.
Eine weitergehende Aufschlüsselung der VZÄ wird nicht vorgenommen (s. auch Antwort zu Frage 3).
Die jährlichen aggregierten Personalkosten belaufen sich auf insg. 1.776 Tsd. Euro. Anzumerken ist hierbei jedoch, wie bereits bei Antwort auf Frage 1 hingewiesen, dass die Beschäftigten die entsprechenden Aufgaben nur teilweise ausüben. Daher fallen die Personalkosten nicht in voller Höhe dieser Summe an.
Die Beauftragten bzw. Koordinatoren im Bezirksamt Bergedorf verfügen über kein definiertes eigenes Sachmittelbudget. Ggf. anfallende Kosten werden aus den allgemeinen Ermächtigungen der Produktgruppe Steuerung und Service bzw. aus dem Budget der Organisationseinheit finanziert, der die Funktion zugeordnet ist. Dies gilt auch für die Stabsstelle Kulturhistorische Dokumentation.
Die Stabsstelle Klimaschutz erhält ein Sachmittelbudget, dass sich – entsprechend den anderen Dienststellen des Bezirksamtes – an deren Größe orientiert und für Bedarfe des Dienstbetriebs vorgesehen ist. Für fachliche Aufgaben können bei der BUKEA zweckgebundene Ermächtigungen aus dem Klimaplan beantragt werden. Dies können unter anderem auch Mittel für Öffentlichkeitsarbeit oder Veranstaltungen sein.
Eine Bewertung über Auslastung bzw. Arbeitsumfang der jeweiligen Stellen würde in Teilbereichen Rückschlüsse auf einzelne Beschäftigte oder sehr kleine Personengruppen ermöglichen. Dies würde das Recht der betroffenen Beschäftigten auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes berühren und stünde zudem im Widerspruch zu den geltenden datenschutzrechtlichenBestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten.
9. Gibt es Planungen zur Erweiterung bestehender Beauftragtenstellen oder zur Schaffung weiterer Funktionen?
Falls ja: In welchen Bereichen und mit welchem zusätzlichen Personal- und Kostenaufwand wird gerechnet?
Aktuell ist diesbezüglich nichts bekannt.
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