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Baumschnitt trotz Vogelnest

Antwort

Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Emrich und der CDU-Fraktion

 

Ende letzter Woche wurde in der Soltaustraße, gegenüber Hausnummer 4a, ein Baum massiv beschnitten. Anwohner bemerkten auf diesem Baum ein Vogelnest mit Jungvögeln. Aufgrund der derzeitigen massiven Sonneneinstrahlungen wurde von den Anwohnern hilfsweise ein Sonnenschirm zum Schutz der Jungvögel angebracht, ansonsten wären diese gestorben. Mittlerweile wurde das Nest mit den Jungvögeln von Ehrenamtlichen in das Franziskus Tierheim gebracht.

 

Gemäß §39 Bundesnaturschutzgesetzt ist es verboten, Bäume in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Zulässig sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Des Weiteren ist es verboten, Lebensstätten wild lebender Tiere ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 26.07.2018 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

1)Wer hat die Beschneidung des Baumes in Auftrag gegeben?

2)Warum wurde der Baum beschnitten?

 

 

Zu 1. und 2.:

Um den vorhandenen Kugelahornbäumen während der Bauphase in der Soltaustraße ein Überleben zu gewährleisten, war es unabdingbar die Kronen stark einzukürzen, da sie sonst durch die Bautätigkeit/ Baumaschinen  sehr stark in Mitleidenschaft gezogen worden wären; dies ist auch eine alle 2-3 Jahre wiederkehrende Maßnahme auf Grund der Wuchsform der Bäume , um das Lichtraumprofil der Straße freizuhalten. Erfahrungsgemäß ist Mitte Juli/ August der beste Zeitpunkt um diese Baumart zu schneiden.

 

Hier in der Soltaustraße wurde, um die verbleibenden Bäume zu erhalten, eine Baumpflege Fachfirma mit den vorbereitenden Schnittarbeiten und auch der baubegleitenden Versorgung der Bäume ( Stammschutz, Wurzelschutz, Wässern ) während der Bauarbeiten beauftragt. Durch die Art des Schnittes ( von oben nach unten) ist nach Auskunft der Baumpflegefirma der Nestbesatz in dem betreffenden Baum unerkannt geblieben, und somit auch keine Meldung bzgl. des Artenschutzes erfolgt, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

 

Den aufmerksamen Mitbürgerninnen und Mitbürgern, die das Nest entdeckt haben und geeignete Sofortmaßnahmen ergriffen haben ist ausdrücklich zu danken. Das Nest wurde inzwischen auf Veranlassung der Anlieger vom Tierschutzverein abholt.

 

 

3)Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wurde der Baum innerhalb der Sperrzeiten beschnitten? Wurde eine Sondergenehmigung erteilt? Wenn ja, wann?

 

Zu 3.

Eine Ausnahmegenehmigung von der Baumschutzverordnung erteilt sich das Bezirksamt durch das Fachamt Management des Öffentlichen Raums für Straßenbäume bei Bedarf selbst.

 

 

4)Wurde der Baum vorab besichtigt? Falls ja, wurde das Nest entdeckt?

Falls nein, warum nicht?

 

Zu 4.

Ja. Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2.

 

 

5)Spätestens nach Beschneidung durch die beauftrage Firma muss das bewohnte Nest entdeckt worden sein: Welche Pflichten hätten sich für die beauftragte Firma zum Schutz des Nests mit den Jungvögeln ergeben?

 

Zu 5.

Vorausgesetzt die Fa. hätte das Gelege tatsächlich entdeckt, hätte die Fa. die Beschneidung des Baumes abbrechen müssen. In der Konsequenz wäre der Baum durch den nicht aufzuhaltenden Baufortschritt und deren Beeinträchtigungen in der Folge höchstwahrscheinlich eingegangen.

 

 

6)Ist dem Bezirksamt bekannt, warum keine Maßnahmen zum Schutz der Vögel ergriffen wurden?

 

Zu 6.

Nein.

 

 

7)Wird das Bezirksamt auf die beauftragte Firma zwecks Hinweis für zukünftige Fälle zugehen?

 

Zu 7.

Ja. Das ist geschehen.

 

 

8)Wer muss für die Kosten des Transports und der Pflege der Vögel im Tierheim aufkommen?

 

Zu 8.

Es fallen keine Kosten an.

 

 

9)Sollen kurzfristig noch weitere Bäume in der Umgebung gestutzt werden? Wenn ja, wo und wie viele?

 

Zu 9.

Ja. Sämtliche 72 vorhandenen Bäume der Soltaustraße und der angrenzenden Straßen müssen in absehbarer Zeit zur Durchführung der Baumaßnahme zwangsläufig zum Schutz des Baumbestandes in ähnlicher Art und Weise zurückgeschnitten werden.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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