Baumfällungen ohne Ausgleich zwischen der Hans-Stoll-Straße und dem Entenfleet?
Kleine Anfrage der BAbg. Seiler, Krohn, Winkelbach, Meyer und AfD Fraktion Bergedorf
Im Februar dieses Jahres wurde ein Grünstreifen zwischen der Hans-Stoll-Straße und dem Entenfleet in Hamburg bis an die Wasserlinie gerodet, was zu großen Bedenken führt. Hamburg wird voraussichtlich seine Klimaziele nicht erreichen, was unter anderem an solchen Maßnahmen des Bezirks liegt. Die Beseitigung von Bäumen und Büschen hat negative Auswirkungen auf Zugvögel, die dort Nist- und Brutplätze hatten, sowie auf Wasservögel am Ufer des Entenfleets.
Bei einem Spaziergang entdeckte ein besorgter Bürger zudem, dass weitere Büsche und Bäume entlang der Hans-Stoll-Straße markiert wurden, was ihn in Sorge versetzt. Der Grünstreifen dient als Lärmschutz vor der A25 und bietet auch Windschutz, Sichtschutz und Schutz vor Staub. Die Notwendigkeit der Beseitigung der Bäume und Büsche wird nicht verstanden. Die Bewohner der Walter-Becker-Straße mit Balkonen oder Terrassen am Entenfleet hoffen auf politische Entscheidungen, die ihre Interessen berücksichtigen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Für das Wohngebiet Neuallermöhe wurde nach Beschluss der Bezirksversammlung gemäß Drucksache 20-0843 ein Gewässerunterhaltungsplan aufgestellt. Dieser ist seit September 2017 Grundlage für die Gewässerunterhaltung. Entsprechend dieses Planes wurden die Gehölzarbeiten durchgeführt.
Der Plan sieht u.a. vor, dass in zwei Bereiche „Sichtfenster“ von Bewuchs freizuschneiden sind. In einem Abschnitt wurden standortfremde und invasive Gehölze entfernt. Im restlichen Bereich wurden Rückschnitt bzw. Ausdünnung vorgenommen. Hier war das Gewässerlichtraumprofil bereits stark eingeschränkt, sodass zur Sicherstellung der Gewässerpflegearbeiten der Überhang ins Gewässer zurückgeschnitten wurde.
Ein Ausschnitt des Gewässerunterhaltungsplans für diesen Bereich wurde zur Veranschaulichung beigefügt.
Gemäß des Unterhaltungsplanes werden die erforderlichen Arbeiten zur Pflege der Fleete regelmäßig abschnittsweise durchgeführt.
Es wurden keine Rodungsarbeiten durchgeführt. Es wurden ausschließlich Ausdünnungs- bzw. Rückschnitte durchgeführt, die sich durch den natürlichen Aufwuchs wieder neu entwickeln werden.
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