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Baumfällliste für den Bau des Körberhauses

Mitteilung

Sachverhalt

 

r den Abriss des Lichtwarkhauses liegt eine Genehmigung vor. Um die Arbeiten durchführen zu können, müssen einige Bäume im Vorwege gefällt werden, da zu befürchten ist, dass Baumkronen stark beschädigt werden und desweiteren auch nicht auszuschließen ist, dass die Wurzelbereiche geschädigt werden. Wirksame und fachlich korrekte Baumschutzmaßnahmen sind auf Grund des wenigen Platzes und der Nähe zum Haus nicht möglich.

 

Weiterhin ist der Abtransport des Bauschuttes über Schuten geplant, so dass ein Teil des Ufers zwingend gefällt werden muss.

 

Das Bezirksamt hat im Jahr 2017 den Baumbestand rund um das derzeitige Lichtwarkhaus sowie auf den angrenzenden Grünanlagen durch einen Baumgutachter bewerten lassen. Dabei wurden unabhängig eines Neubaus die Bäume hinsichtlich der Erhaltenswürdigkeit und Erhaltensfähigkeit überprüft. Bei der Erhaltenswürdigkeit ist das Erscheinungsbild bzw. die Wichtigkeit für das Ortsbild gemeint. Hingegen spricht die Erhaltensfähigkeit, die Verkehrssicherheit gegebenenfalls auch mit baumpflegerischen Maßnahmen an.

 

Darüber hinaus sind alle Bäume markiert, die auf Grund des Neubaus und der Umgestaltung der Grünanlage zum grünen Foyer gem. dem Siegerentwurf gefällt werden müssen. Der Grund der Fällung ist im Wesentlichen, dass in den Wurzelbereichen der Bäume derart stark eingegriffen wird, dass die Standsicherheit nicht mehr gegeben ist.

 

Dies gilt insbesondere bei der Flügelnuss, die auf der Nordseite neben der Brücke steht. Im Zuge der Umgestaltung muss auch die Kaimauer saniert werden. Die Wurzeln des Baumes haben die Mauerabdeckung stark beschädigt, so dass auch hier im Wurzelbereich des Baumes eine Aufgrabung erfolgen muss.

 

Der Bauablauf sieht vor, dass die Bäume auf der Halbinsel und im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche vor dem Abriss des Lichtwarkhauses entfernt werden. Die Abrissgenehmigung liegt bereits vor. Der eigentliche Bauantrag wird voraussichtlich im November 2018 eingereicht.

 

Die Baumfällungen in der Grünanlage sowohl an der B5 als auch im Süden in Richtung Friedrichsbrücke werden zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 

Auf Grund der Anlieferung der Baumaterialien per Schute,  müssen in einem Uferbereich südlich des Sander Damms auf einer Länge von ca. 10 m, zusätzlich Erlen auf den Stock gesetzt werden, sodass an dieser Stelle die Verladung auf die Schuten erfolgen kann.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Fachausschuss für Bauangelegenheiten nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

  1. Baumfällplan
  2. Baumfallliste
  3. Übersichtsplan Verladestelle