20-1110

Barrierefreiheit in Bergedorfer Kitas

Antrag

Sachverhalt

Antrag des BAbg. Krönker und Fraktion GRÜNE Bergedorf

 

Seit 26. März 2009 gilt in Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (Behindertenrechtskonvention, BRK). Der Artikel 24 ist dem Thema Bildung gewidmet und fordert unter anderem die Sicherstellung, dass "in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Integration [Inklusion] wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen [...] angeboten werden." Im Artikel 24 geht es neben der schulischen auch um die vorschulische inklusive Bildung. Diese schließt barrierefreie Zugänge mit ein.

 

Wie überall ist auch in den Kitas dazu noch viel zu tun. In einem ersten Schritt soll ein Überblick erstellt werden: Auf welchem Stand befinden sich die Bergedorfer Kitas bei der Herstellung von Barrierefreiheit und auch der behindertengerechten Ausstattung in den Räumen?

 

r Eltern ist es derzeit schwer, sich bei der Suche nach inklusiv arbeitenden Kitas einen Überblick darüber zu verschaffen, wo nicht nur die pädagogischen Konzepte, sondern auch die baulichen und räumlichen Voraussetzungen für diese Arbeit gegeben sind.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, in der nächsten bezirklichen Kitakonferenz bei den VertreterInnen der Einrichtungen abzufragen,
    - inwieweit barrierefreie Zugänge zu den Räumen bestehen,
    - inwieweit die Räume, insbesondere die Sanitäranlagen, behindertengerecht eingerichtet sind,
    - inwieweit die Gestaltung des Außenbereichs dem Gedanken der Inklusion verpflichtet ist.
  2. Es sollen die Bergedorfer Kitaträger aufgefordert werden, in ihre Internetauftritte und ihr Infomatrial die genannten Aspekte einzuarbeiten
  3. Die Verwaltung berichtet dem Jugendhilfeausschuß vor der Sommerpause über den Sachstand.

 

 

Anhänge

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