21-1010

Auswirkungen des Haushaltsbeschlusses auf die Jugendhilfe - Strukturelle Erhöhung der Rahmenzuweisungen Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), Familienförderung (FamFö), und Sozialräumliche Angebotsentwicklung (SAE)

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
24.08.2021
Sachverhalt

 

Der Haushaltsplan 2021/22 wurde von der Bürgerschaft beschlossen. Für die Zuwendungsempfänger bedeutet dieses, dass die volle Höhe der beschiedenen Mittel für 2021 verwendet werden können (zuvor auf 75% beschränkt). Gleichwohl wurden die Rahmenzuweisungen OKJA, FamFö, SAE vor dem Hintergrund der Tarifverstärkungen und Überleitung des TVL in die S-Tabelle strukturell erhöht. Die zusätzlichen Mittel wurden gem. der Feinspezifizierung in voller Höhe dem Element Transferleistungen (Zuwendungen) zugeordnet.

 

r den Doppelhaushalt 2021/22 bedeutet diesr die einzelnen Rahmenzuweisungen konkret:

 

Eine Erhöhung der Rahmenzuweisung OKJA um 109.000 Euro

 

Eine Erhöhung der Rahmenzuweisung FamFö um 35.000 Euro

 

Eine Erhöhung der Rahmenzuweisung SAE um 14.000 Euro.

 

r das Jahr 2021 wurden die Freien Träger bereits durch die Verwaltung aufgefordert Ihre Mehrbedarfe insbesondere im Personalkostenbereich zu melden. Die Verwaltung beabsichtigt nach entsprechender Prüfung die Mittel für Mehrbedarfe den Trägern unterjährig zukommen zu lassen. Mehrbedarfe die durch mögliche zukünftige Tarifverhandlungen entstehen, können aktuell nicht berücksichtigt werden, da die entsprechenden Grundlagen dafür noch nicht bestehen.

r das Haushaltsjahr 2022 erfolgt die Mittelvergabe nach dem üblichen Verfahren.

 

Petitum/Beschluss

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die zusätzlichen strukturellen Mittel der Rahmenzuweisungen für die Mehrbedarfe der Freien Träger zur Verfügung gestellt werden.

 

Anhänge

keine