21-1439

Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungsplanverfahren

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11.08.2022
Sachverhalt

 

Das Bezirksamt beabsichtigt, verschiedene Beschlüsse für die Einleitung von Bebauungsplanverfahren zu fassen. Zum einen sollen Beschlüsse für Verfahren gefasst werden, die bereits fachlich eingeleitet werden, insbesondere unter Beteiligung des Stadtentwicklungsausschusses. Zum anderen sollen Beschlüsse für Verfahren gefasst werden, die noch nicht eingeleitet wurden, für die jedoch bereits politische Grundsatzbeschlüsse vorliegen.

 

Damit werden für angestrebte räumliche Entwicklungen die notwendigen Planverfahren formell initiiert. In den Bebauungsplanverfahren werden öffentliche Beteiligungen durchgeführt, so dass Gelegenheiten bestehen, Anregungen zu äußern, die Einfluss auf die Planungen haben können. Die Aufstellungsbeschlüsse zeigen die voraussichtlichen Plangebiete sowie die wesentlichen Planungsziele, vgl. Anlage.

 

1) Verfahren, die bereits eingeleitet wurden

 

Bergedorf 99 (Östlich Curslacker Neuer Deich)

 

Das Bebauungsplanverfahren dient gewerblichen Entwicklungen. Zwischenzeitlich konnte nachgewiesen werden, dass die dort lebende Art der Zierlichen Tellerschnecke umgesiedelt werden kann; daraufhin wurde die Umsiedlung durchgeführt. Die Planungsziele haben sich dahingehend konkretisiert, dass forschungs- und entwicklungsorientierte Unternehmen angesiedelt werden sollen. In der Plandiskussion wurde erläutert, dass Ersatzflächen für dort bestehendes Gartenland an der Rothenhauschaussee entwickelt werden sollen, also an einem Standort, der für gewerbliche Betriebe weniger günstig liegt und zu klein ist. Für die Prüfung einer Radschnelltrasse Richtung Geesthacht sollen Flächen nördlich des VHH-Geländes einbezogen werden.


 

Bergedorf 108 (Kleingärten Rothenhauschaussee)

 

Südlich und östlich der bestehenden Kleingartenanlage an der Rothenhauschaussee besteht ein Potential für weitere Kleingärten. In der Plandiskussion wurde erläutert, dass die Kleingärten grundsätzlich dem Ersatz von Gärten am Curslacker Neuer Deich dienen, die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Bergedorf 99 überplant werden. Erläutert wurde auch, dass darüber hinaus weitere Kleingartenflächen entwickelt werden sollen, die für die Pächter des Grabelandes interessant sein können, das heute zwischen Curslacker Neuer Deich und Pollhof liegt. Das Planverfahren soll nunmehr nur auf städtischen Flächen durchgeführt werden, weil die Mitwirkungsbereitschaft von privater Seite fraglich ist. Daher wird das Plangebiet östlich des Speckenwegs verkleinert. Ob die Erdmiete entlang der Autobahn 25 für Kleingärten entwickelt werden kann, ist auch naturschutzfachlich zu prüfen.

 

Billwerder 30 / Bergedorf 120 / Neuallermöhe 2 (Oberbillwerder)

 

Dieses Planverfahren betrifft den angestrebten neuen Stadtteil Oberbillwerder. Der Stadtentwicklungsausschuss hat im Jahr 2021 eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt und ausgewertet. Das Plangebiet soll vorsorglich am östlichen Billwerder Billdeich erweitert werden, um - sofern planungsrechtlich notwendig - Regelungen zum Schutz vor Verkehrslärm festsetzen zu können.

 

Lohbrügge 95 / Bergedorf 121 / Neuallermöhe 3 (Östliche Anbindungen Oberbillwerder)

 

Dieses Planverfahren soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die verkehrlichen Anbindungen von Oberbillwerder an die Bundesstraße 5 und den Nettelnburger Landweg hergestellt bzw. ertüchtigt werden können. Für dieses Verfahren wurde im Jahr 2021 eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie ein Ortstermin mit Anwohnern durchgeführt und im Jahr 2022 ausgewertet.

 

Moorfleet 18 (Schaustellerplatz Dweerlandweg)

 

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens soll geprüft werden, ob der Schaustellerplatz vom Brennerhof an den Dweerlandweg umgesiedelt werden kann. Der Hauptausschuss hatte dieser Prüfung zugesagt, vgl. Drucksache 21-0976. Das Plangebiet soll nun in Richtung Osten erweitert werden, aber nur um den Suchraum zu vergrößern. Der Schaustellerplatz soll weiterhin lediglich im erforderlichen Umfang vorgesehen werden.

 

Ochsenwerder 15 (Butterberg)

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hatte der Einleitung des Planverfahrens am 4. März 2020 zugestimmt (vgl. Drucksache 21-0342). Hierfür wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung+ durchgeführt und vom Stadtentwicklungsausschuss ausgewertet.

 

 

2) Neue Bebauungsplanverfahren

 

Bergedorf 125 (Westlich Pollhof)

 

Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren Bergedorf 99 wurde geprüft, ob auch westlich des Pollhofs gewerbliche Entwicklungen vorstellbar sind. Gutachterliche Untersuchungen und konzeptionelle Untersuchungen bestätigen eine entsprechende Entwicklungsfähigkeit (vgl. Drucksache 21-0497). Das Verfahren Bergedorf 125 soll unabhängig vom fortgeschritteneren Verfahren Bergedorf 99 durchgeführt werden.


Bergedorf 126 (Schulenbrooksweg / Justus-Brinckmann-Straße)

 

Dieses Planverfahren betrifft den Hockeyplatz bzw. die Fläche A2_6 des Wohnungsbauprogramms. Voraussetzung für die Umsetzung des Bebauungsplanes soll die abgeschlossene Verlagerung des Hockeyplatzes werden. Diese Bedingung soll der Bebauungsplan berücksichtigen, ggf. durch eine entsprechende Festsetzung.

 

Curslack 22 (Curslacker Deich / Tönerweg)

 

Dieses Bebauungsplanverfahren soll die im Ortskern gelegene Fläche A4_3 des Wohnungsbauprogramms planungsrechtlich entwickeln.

 

Ochsenwerder 16 (Ochsenwerder Kirchendeich / Ochsenwerder Landstraße)

 

Mit dem Planverfahren soll die im Ortskern gelegene Fläche des Wohnungsbauprogramms A4_6 planungsrechtlich entwickelt werden. Sie resultiert aus der Stadtwerkstatt für Ochsenwerder.

 

Ochsenwerder 17 (Ochsenwerder Landscheideweg / Elversweg)

 

Das Plangebiet umfasst die beiden am Ortskern gelegenen Flächen des Wohnungsbauprogramms A4_7 und C4_2.  Für diese Flächen wurde in der Stadtwerkstatt für Ochsenwerder ein Vorentwurf für ein gemeinsames städtebauliches Konzept vorgestellt. Die aktuelle Prüfung hat ergeben, dass eine Abgrenzung von zwei Plangebieten auf Grund des baulichen Bestandes und der eigentumsrechtlichen Situation vorläufig nicht ohne weiteres möglich ist. Des Weiteren ist auch die Abgrenzung zwischen dem Gebiet nach § 34 BauGB entlang der Straßen und den angestrebten Neubaugebieten unklar (unklare Grundstücksnutzungen, Grundstückspotentiale und Mitwirkungsbereitschaften von Grundeigentümern). Für die Abgrenzung der Plangebiete sind daher weitere Voruntersuchungen einschließlich Grundeigentümerbefragungen erforderlich, die die Ergebnisse der Stadtwerkstatt vertiefen sollen. Daher sollten beide Teilflächen in einen einzigen Aufstellungsbeschluss überführt werden. Nicht ausgeschlossen ist, dass das Plangebiet zu gegebener Zeit aufgeteilt wird.

 

Abweichend von der Planwerkstatt wird im Süden eine kleine Teilfläche des Flurstücks 3721 in das Plangebiet einbezogen, die aus der geschwungenen südlichen Abgrenzung des Plangebiets herausragt. Denn diese Teilfläche könnte infolge des Bebauungsplans nicht ohne weiteres genutzt werden, so dass sie in den Bebauungsplan einbezogen wird und also ein Umlegungsverfahren durchgeführt werden kann. Die Einbeziehung der Fläche bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass sie bebaut werden kann. Näheres wird ebenfalls im weiteren Verfahren geprüft.

 

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die o.g. Aufstellungsbeschlüsse gefasst werden.

 

Anhänge

Karten und Texte zu den Aufstellungsbeschlüssen.