Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss
Die Amtszeit für die amtierenden Schöffinnen und Schöffen sowie der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen endet am 31.12.2018. Das Bezirksamt Bergedorf ist aufgefordert, Vorschlagslisten für die Amtsperiode 2019-2023 zu erstellen.
Für das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf und das Landgericht sind mindestens 444 Vorschläge für Schöffinnen und Schöffen und 132 für Jugendschöffinnen und Jugendschöffen in die Listen aufzunehmen.
Die Bewerbungen für die Ehrenämter sollen möglichst bis zum 31.03.2018 beim Bezirksamt eingereicht werden. Beim Bezirksamt sind hinreichend Vorschläge eingegangen.
Es ist geplant, die Vorschlagsliste der Schöffinnen und Schöffen der Bezirksversammlung und die Vorschlagsliste der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen dem Jugendhilfeausschuss in der jeweiligen Sitzung im April 2018 vorzulegen.
Neben der Aufstellung der Schöffenvorschlagslisten sind Vertrauenspersonen für die Schöffenwahlausschüsse zu wählen.
Die Wahl der Vertrauenspersonen ist für die Sitzung der Bezirksversammlung am 26. April 2018 geplant. Die Fraktionen wurden gebeten, die zu benennenden Kandidaten dem Bezirksamt aufzugeben.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
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