20-1382

Aufforderung zur Interessenbekundung für den Betrieb eines Jugendclubs der offenen Kinder- und Jugendarbeit auf dem Gelände der Unterkunft am Mittleren Landweg im Bezirk Bergedorf

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Das Bauvorhaben Unterkunft am Mittleren Landweg und die Belegung der Wohneinheiten wird voraussichtlich zum Ende des Jahres 2017 abgeschlossen sein. Im Gebiet am mittleren Landweg werden dann bis zu 2.500 Menschen aus verschiedenen Kulturbereichen zusammenleben. Das Vorhalten einer sozialen Infrastruktur ist daher als wichtige Integrationsmaßnahme zu verstehen.

 

Es ist damit zu rechnen, dass die die Adaption der für die geflüchteten Menschen deutschen Kultur mit ihren Normen und Wertvorstellungen je nach Altersgruppe in unterschiedlichem Tempo verlaufen wird. Es kann also davon ausgegangen werden, dass die entwicklungsbedingt natürlich auftretenden Konflikte zwischen Kindern / Jugendlichen und ihren Eltern durch diesen Prozess verstärkt werden.

 

Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) hat aufgrund ihrer Prinzipien, Expertise und Methoden besonderes Potenzial, um den Umgang mit geflüchteten und zugewanderten Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft mitzugestalten. Zudem ist es für sie nicht ganz neu, mit geflüchteten und / oder zugewanderten Kindern und Jugendlichen zusammen zu arbeiten.

 

Jugendlichen und Heranwachsenden soll mit einem Standort der offenen Kinder- und Jugendarbeit entsprechend ihres Alters die Möglichkeit eines pädagogisch begleiteten Freiraumes gegeben werden, in dem sie sich zurückziehen, sich außerhalb des Schulsystems ausprobieren und über den Aspekt der nonformalen / außerschulischen Bildung weiterentwickeln können. Das Bezirksamt Bergedorf verfolgt dabei einen partizipativen Ansatz. Bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, sind diese in angemessener Weise beteiligen.

 

 

Zielgruppe

 

Zum Ende des Jahres wird die Unterkunft am Mittleren Landweg mit ca. 2.500 Bewohnern belegt sein. Es ist davon auszugehen, dass ca. ein Drittel der Bewohner minderjährig sein wird. Die Zielgruppe wird zum derzeitigen Stand der Belegung in der bzw. den Altersgruppen zwischen 10 und 21 Jahren gesehen. Es wird erwartet, dass der zukünftige Träger auf eine Veränderung innerhalb der Altersgruppen fachlich adäquat reagieren kann.

 

Grundlagen

 

Grundlagen eines zukünftigen Angebots sind § 11 SGB VIII und die Globalrichtlinie für die Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit. Angeboten werden sollen Freizeit- und Beratungs-  sowie Bildungsangebote.

 

Ziel/ Inhalt des Angebotes

 

Der vom Bezirk beauftragte Träger soll seine Expertise in der offenen Kinder- und Jugendarbeit  entsprechend der oben beschriebenen Prämissen einbringen.

Unter anderem sollen mit dem Auftrag folgende Aufgaben erfüllt werden:

-          Die Mitarbeiter dienen als Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche.

-          Es wird in den Räumen des Jugendclubs ein Offener Treff sowie Neigungsgruppen zur Freizeitgestaltung und nonformaler Bildung angeboten. Die jeweiligen Angebote für die unterschiedlichen Gruppen sind so auszugestalten, dass konzeptionelle und programmatische Inhalte sich auf die Altersgruppen hin ausrichten und dabei die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen becksichtigen.

-          Die Durchführung von geschlechtsspezifischen Angeboten insbesondere für Mädchen und weibliche Jugendliche ist Bestandteil des Konzepts.

-          Die Angebotszeiten werden entsprechend der Globalrichtlinie ausgestaltet, wobei die Einrichtung an zwei Wochenendtagen pro Monat geöffnet hat. Die Einrichtung hat mindestens 48 Wochen pro Jahr geöffnet.

-          Der Träger arbeitet eng mit den auf dem Gelände und in der weiteren Umgebung vorhandenen sozialen Einrichtungen und Schulen zusammen und koordiniert sich insbesondere mit den anderen Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Er betreibt aktive Vernetzungsarbeit (Siehe unter Ressourcen „Mittel für Kooperationen mit anderen Projekten).

-          Der Träger verfolgt einen partizipativen Ansatz im Sinne der Globalrichtlinie.

Trägerprofil

 

Der zukünftige freie Träger der Jugendhilfe sollte über Erfahrungen in der Planung, Konzipierung und der Durchführung von Angeboten der Jugendarbeit verfügen. Vorerfahrungen in der Arbeit mit geflüchteten Menschen und Kenntnisse der Bergedorfer sozialen Infrastruktur sind wünschenswert. Mit seinen Rahmenbedingungen bietet der Träger eine hohe Gewähr für die Planungs- und Umsetzungssicherheit.

 

Er muss die Anforderungen erfüllen, die zukünftigen Mitarbeiter_innen im Bereich Methoden- und Fachkenntnisse entsprechend einzuarbeiten und in bestehende Strukturen zu integrieren. Des Weiteren sollte er sich flexibel auf neue Situationen einstellen können.

 

 

 

 

 

 

 

 

Ressourcen

 

Pädagogische Arbeit

 

[2] Stellen Soz. Päd. (E9) [1]

120.000 €

Honorarmittel

15.000 €

Sachmittel / laufende Fachausgaben

10.000 €

Mittel für Kooperationen mit anderen Projekten

30.000 €

Zwischensumme

175.000 €

Betriebsmittel

86.477 €

Gesamtsumme

261.477 €

 

Die Finanzierung des Projektes erfolgt unter dem Vorbehalt  entsprechender Haushaltsbeschlüsse der Hamburgischen Bürgerschaft. Dem Träger werden  zunächst bis Ende 2018 im Rahmen einer Zuwendung  jährlich 261.477 € zur Umsetzung bereitgestellt. Eine Fortführung des Projektes ist angestrebt.

 

Bewerbung

 

Die Interessensbekundung soll auf maximal 3 Seiten (DIN A4, Arial 11 Pkt) folgende Punkte enthalten:

 

1)      Informationen über den Träger

Anschrift und Ansprechpartner

Vorerfahrungen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit auch in Bezug auf geflüchtete Menschen.

 

2)      Bewertung der Ausgangslage

 

3)      Projektskizze

Wie planen Sie die benannten Aufgaben?

 

4)      Kostenplan

Personalkosten (mit Eingruppierung und Stundenzahl)

Honorare

Verwaltungskosten

Sachkosten (aufgeschlüsselt)

 

Darüber hinaus werden folgende Anlagen erwartet:

-          Kopie der derzeit gültigen Satzung

-          Liste der Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitglieder

-          Kopie des Handels- bzw. Vereinsregisterauszugs

-          Kopie des Körperschaftssteuerfreistellungsbescheids

-          Qualifikation des einzusetzenden Personals

-          Organigramm (Träger/Abteilung/Projekt)

 

 

Nicht rechtzeitig eingereichte oder unvollständig eingereichte Unterlagen führen zu einem Ausschluss des Interessenbekundungsverfahrens.

 

 

 

 

Der Träger erklärt zur Interessenbekundung außerdem, dass

das Unternehmen nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geführt wird,

weder die Mitarbeiter noch die Geschäftsleitung Kurse und Seminare nach der Technologie von L. Ron Hubbard besuchen,

die Geschäftsleitung die Technologie von L. Ron Hubbard für das beantragte Vorhaben ablehnt.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Interessenbekundungstext zur Kenntnis.

 

Anhänge

 

Entwurf Interessenbekundung