21-1183.01

Asphaltschäden an der Christinenstraße und Maikstraße

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27.01.2022
Sachverhalt

Kleine Anfrage der AfD Fraktion Bergedorf
Eugen Seiler, Reinhard Krohn, Peter Winkelbach, Herbert Meyer

 

Im Zeitraum vom 12. bis 14.10.2021 wurde in der Christinenstraße und in der Maikstraße die Asphaltschicht saniert. Man muss kein Experte sein, um zu sehen, dass die Arbeiten sehr schlampig durchgeführt worden sind.

An vielen Stellen sind bereits jetzt Schlaglöcher und Unebenheiten zu sehen, wo die Granulat Steine hervorstechen. Man kann sogar mit dem bloßen Schuh die Steinchen teils abtragen. Es ist ein Straßenschild aufgestellt worden "Straßenschäden" und das bei einer neu sanierten Straße!

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

Vorbemerkung:

 

Bei der in der Christinenstraße zur Anwendung gekommenen speziellen Form der Instandhaltung von Straßen handelt es sich um eine Dünnschichtkaltsanierung der Fahrbahndecke (DSK). Diese Art der Sanierung gilt gemäß der ZTV-Bauliche Erhaltung von Straßen (ZTV BEA-StB) als anerkanntes und geprüftes Verfahren. Bei dieser Sanierung wird die Fahrbahndecke nicht abgefräst, sondern es wird eine dünne Schicht aus Asphalt, welcher sich aus einem Gemisch von groben und feinen Gesteinskörnungen, polymermodifizierter kationischer Bitumenemulsion, Zusätzen und Wasser zusammensetzt, auf die beschädigte Fahrbahndecke aufgetragen. Danach reagiert das Gemisch mit der Luft und erhärtet innerhalb von 30 Minuten. Abschließend wird die Oberfläche abgestreut. Das Abstreumaterial bleibt dabei solange liegen, bis es durch den Fahrzeugverkehr verteilt und „eingefahren“ ist.

 

Das DSK-Verfahren wird hauptsächlich in Nebenstrecken mit Beschädigungen durch Netzrisse, Ausmagerungen in der Oberfläche, Flickstellen sowie Kornausbrüche angewendet. Zudem ist diese Art der Sanierung auch in Betracht der Wirtschaftlichkeit eine bevorzugte Variante in der Straßenbauunterhaltung.

 

Das von den Fragestellenden benannte Verkehrszeichen mit dem Zusatz „Straßenschäden“ steht nicht an den sanierten Straßenzügen. Das Verkehrszeichen wurde von einem Leitungsunternehmen im Zuge der Bestandertüchtigung in eigener Zuständigkeit im Abschnitt Sanmannreihe zwischen Maikstraße und Leuschnerstraße temporär aufgestellt.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

 

  1. Welche Firma wurde mit der Sanierung beauftragt?

 

Zu 1.: Fa. Kutter Spezialbau.

 

 

2. Wurden die durchgeführten Arbeiten überprüft?

a. falls ja, von wem?

b. mit welchem Ergebnis?

 

Zu 2.: Ja. Eine Überprüfung ist durch die Tiefbauabteilung des Fachamts Management des öffentlichen Raums des Bezirksamts Bergedorf erfolgt. Im Ergebnis wurde die beauftragte Herstellung einer DSK auf Grundlage der ZTV BEA – StB vertragsgemäß ausgeführt.

 

 

3. Sind weitere Maßnahmen an den beiden Straßen geplant?

a. falls ja, wann?

b. falls nein, warum nicht?

 

Zu 3.: Nein, siehe Vorbemerkung.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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