20-0955.1

Armut Alleinerziehender, hier: Unterhaltsvorschussgesetz

Antwort

Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg.  Mirbach, Jobs, Sturmhoebel, Winkler - Fraktion DIE LINKE

 

Mittlerweile wachsen mehr als zwei Millionen Kinder bei alleinerziehenden Elternteilen auf. Ein Großteil davon (90 Prozent) sind Mütter, die in dieser Familienform leben. Die Hälfte aller in Armut lebenden Kinder wächst bei Alleinerziehenden auf. Das Risiko in Armut zu leben lag 2014 bei 41,9 Prozent. Bemerkenswert ist, dass die Armutsquote der Alleinerziehenden seit Jahren zunimmt.

Das Einkommensarmutsrisiko wird nicht durch die Trennung oder Scheidung gesteigert, sondern entsteht laut Bericht des paritätischen Wohlfahrtverbandes zur Armutsentwicklung in Deutschland 2016 aufgrund der zuvor praktizierten innerfamiliären Arbeitsteilung.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

 

Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 22.09.2016 wie folgt:

 

  1. Wie viele Kinder beziehen im Bezirk Bergedorf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz? Bitte nach Stadtteilen aufgliedern.

 

Mit Stichtag 30.09.2016 haben 1.076 Kinder Unterhaltsvorschuss bezogen. Für eine Aufteilung nach Stadtteilen gibt es keine technische Auswertmöglichkeit.

 

 

  1. In welchem Alter (von 0 bis unter 2 Jahre, 2 bis unter 4 Jahre und 4 bis unter 6 Jahre) beziehen Kinder im Bezirk Bergedorf und in den jeweiligen Stadtteilen Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz?

 

0 bis unter 2 Jahre = 125

2 bis unter 4 Jahre = 178

4 bis unter 6 Jahre = 270

 

Insgesamt erhalten in der Altersspanne von 0 bis 6 Jahren 573 Kinder Unterhaltsvorschuss. Eine Aufgliederung nach Stadtteilen ist technisch nicht möglich.

 

 

  1. Das Unterhaltsvorschussgesetz befristet die Dauer der Leistungen auf maximal 6 Jahre bzw. bis zum 12. Lebensjahr. Wie viele Kinder beziehen nach dem Wegfall der Unterhaltsvorschüsse Leistungen der Grundsicherung? Bitte die gesamte Anzahl und Zahl in Prozentwerten für den Bezirk und die jeweiligen Stadtteile angeben.

 

Die Zahl wird statistisch nicht erfasst.

 

 

  1. In wie vielen Fällen gelingt es den Mitarbeiter/innen der Unterhaltsvorschusskasse im Bezirk erfolgreich, den unterhaltsverpflichteten Elternteil zur Zahlung von regelmäßigem Unterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle zu bewegen?

 

Die Zahl wird statistisch nicht erfasst.

In den vergangenen Jahren lag die Einziehungsquote bei ca. 12 Prozent.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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