21-1095

Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde

Mitteilung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
18.10.2021
Ö 8
18.10.2021
Ö 9
Sachverhalt

 

I. Leuschnerstraße 105 – 123 - Fahrbahnrandbeschränkung

 

1. Anordnung

Das PK433-StVB als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für die Leuschnerstraße 105 123 folgendes an:

Fahrbahnrandbeschränkung durch VZ 283 und 286 wie folgt:

 

2. Durchzuführende Maßnahmen

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:

2.1  Leuschnerstr. 123; Ecke Rappoltweg: Aufstellen VZ 283-20 mit VZ- Träger

Ecke Korachstraße: Aufstellen VZ 283-11 mit VZ-Träger

2.2  Leuschnerstr. 123 ggü.; links des Parkstreifens: am LiMa 42 anbringen VZ 283- 11

Ecke Korachstraße: am LiMa 43 anbringen VZ 283-20

2.3  Leuschnerstr.107; 5m nördlich der Tiefgarage: Aufstellen VZ 286-11 mit VZ-Träger

10m südlich der Tiefgarage: Aufstellen VZ 286-20 mit VZ-Träger

2.4  Leuschnerstraße 107; am gleichen VZ-Träger, der darüber liegenden Zeile : Anbringen VZ 283-11 Leuschnerstraße 105; nördlich der Parkplatzausfahrt: Aufstellen VZ 283-20

 

3. Begründung

Durch Fertigstellung des angrenzenden Hochbaus veränderten sich die Parkmöglichkeiten als auch die Parkgewohnheiten in der Leuschnerstraße. Pkw und Lkw wurden fast lückenlos bis zur Plettenbergstraße am Fahrbahnrand der ungeraden Hausnummern abgestellt. Zwangsläufig konnten gegenläufiger Verkehr nur unter erheblichen Schwierigkeiten stattfinden. Insbesondere litt hierdurch der Verkehrsfluss der VHH-Busse. Durch die hier getroffene Anordnung wird gewährleistet, dass an den Einmündungen Korachstraße und Rappoltweg. Weiterhin wird eine Parkraumlücke geschaffen, damit die VHH-Busse sich mit dem Gegenverkehr arrangieren können. Zusätzlich wird die Verkehrssituation an der Einmündung Perelsstraße entschärft. Durch das eingeschränkte Halteverbot wird das Ein- und Aussteigen sowie Ladetätigkeiten ermöglicht. Im weiteren Verlauf der Leuschnerstraße bestehen bereits Halt-und Parkverbote.

 

II. Häußlerstraße 4, 21031 Hamburg

 

1. Anordnung

Das PK433-StVB als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für die Häußlerstraße 4, 21031 Hamburg folgendes an: Änderung der vorhandenen Fahrbahnrandbeschränkung

 

2, Durchzuführende Maßnahmen

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:

2.1  Häußlerstraße (Nord) Abbau des vorhandenen VZ 283-20 StVO – Haltverbot Ende

2.2  Häußlerstraße (Nord) Aufbauen eines VZ-Träger und Anbringen VZ 283-20 StVO Haltverbot Ende (gemäß               Skizze)

2.3  Häußlerstraße (Süd), Entfernen des vorhandenen VZ 283-10 StVO – Haltverbot Anfang – am LiMa 1 und des vorhandenen VZ 283-20 StVO ca. 20 m weiter

2.4  Häußlerstraße (Süd), Aufbau eines VZ-Trägers und Anbringen von VZ 286-10 StVO – eingeschränktes Haltverbot Anfang (gemäß Skizze)

2.5  Häußlerstraße (Süd), Aufbau eines VZ-Trägers und Anbringen von VZ 286-20 StVO – eingeschränktes Haltverbot Ende (gemäß Skizze)

 

3. Begründung

Um den vorhandenen Parkraum in der Häußlerstraße neu zu gestalten, wurde die straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 07.04.1975 aufgehoben und die Fahrbahnrandbeschränkung verändert. Durch die neue Aufstellung der Verkehrszeichen soll verhindert werden, dass in dem Einmündungsbereich der Einmündung Röpraredder/Häußlerstraße geparkt wird. Gleichzeitig ist durch die VZ 286 gewährleistet, dass Hol- und Bringedienste am Kindergarten sowie Ladetätigkeiten möglich sind. Durch den Wegfall des Haltverbotes in der Häußlerstraße (Süd) und der Veränderung durch das eingeschränkte Haltverbot konnten drei neue Parkplätze am Straßenrand geschaffen werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

Skizzen und Lagepläne