20-1140

Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde

Mitteilung

Sachverhalt

 

Unter Anwendung von § 45 StVO ordnet das Polizeikommissariat 43 als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde im Einvernehmen mit dem Bezirksamt Bergedorf nachstehende straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen an:

 

1. Volkslaufveranstaltung: „13. Vierländer Volkslauf“ des JUZ Vierlande und SCVM von 1899 e.V.

 

Zur Durchführung des „13. Vierländer Volkslaufes“ am Sonntag, den 07.05.2017, in der Zeit von 09:45 Uhr – ca. 12.00 Uhr, ordnet das Polizeikommissariat 43 nachstehende straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen für die Laufstrecke Süderquerweg / Auf dem Sülzbrack (REWE-Parkplatz) – Rad- /Wanderweg bis Kirchwerder Mühlendamm – Fersenweg – Kirchwerder Landweg –Kirchwerder Marschbahndamm –Auf dem Sülzbrack an:

 

Aufstellung von Warnposten an nachfolgenden Orten:

  • 2 Posten Süderquerweg/ Auf dem Sülzbrack/ REWE-Parkplatz
  • 1 Posten Fuß- und Radweg Höhe Im Gleisdreieck
  • 1 Posten Fersenweg / Rad- und Gehweg bei der Kirchwerder Kirche
  • 2 Posten Fersenweg / Kirchwerder Landweg
  • 1 Posten Kirchwerder Marschbahndamm/Wendepunkt
  • 2 Posten Kirchwerder Landweg/ Kirchwerder Marschbahndamm

 

Sperrung des Fersenwegs im Bereich Vierländer Damm (Wander-/Radweg):

Der Fersenweg ist durch den Veranstalter in Höhe des Wanderwegs Kirchwerder Verbindungsgraben zum Zeitpunkt des Starts der Laufveranstaltung Richtung Kirchwerder Landweg zu sperren.

 

Sperrung des Kirchwerder Marschbahndamm ab Fünfhausen bzw. Wendemarke in Rtg. Osten:

Der Kirchwerder Marschbahndamm ist durch den Veranstalter in Höhe Fünfhausen/Durchdeich zum Zeitpunkt des Starts der Laufveranstaltung Richtung Kirchwerder Landweg zu sperren.

Hierzu hat der Veranstalter jeweils 4 Leitkegel (Lübecker Hütchen) quer zur Fahrbahn aufzustellen und auf die Laufveranstaltung in geeigneter Weise hinzuweisen. Der Hinweis auf die Laufveranstaltung sollte am Marschbahndamm jeweils bereits ab Kirchenheerweg bzw. Durchdeich erfolgen, damit lokaler Radverkehr sich alternative Strecken aussuchen kann.

Ein Ordner ist jeweils vor Ort zu stellen. Der Anwohnerverkehr ist zu gewährleisten.

Die teilnehmenden Sportler sind darauf hinzuweisen, die Fahrbahnen nur bei eindeutigen Zeichen der Polizeibeamten bzw. eingesetzten Ordnern zu queren. Weiterhin sind die Sportler darauf hinzuweisen, dass allgemeiner Verkehr (auch Fußgänger bzw. Radfahrer) auf der Strecke sein kann.

 

Der Veranstalter informiert betroffene Anwohner/Anlieger z.B. durch Zettelnachricht über die

Veranstaltung.

 

Die Polizei behält sich vor, lageorientiert die Querung der Sportler in deren Eigenverantwortlichkeit zu stellen. Hierbei haben die Sportler die Straßenverkehrsordnung strikt zu beachten.

 

Parkplätze: Der Veranstalter weist die Teilnehmer auf den nicht vorhandenen Parkraum am Veranstaltungsort hin und verweist auf die Nutzungsmöglichkeit des REWE-Parkplatzes Süderquerweg.

 

Der Veranstalter hat zur Durchführung der Veranstaltung eine ausreichende Anzahl an Ordnern zu stellen, die in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Polizei die Veranstaltung zu begleiten haben.

 

Die Ordner sind mit einer geeigneten reflektierenden Warnweste auszustatten.

 

Den Weisungen von Polizeibeamten ist unbedingt Folge zu leisten. Die Polizei ist insbesondere

berechtigt, die Veranstaltung zu unterbrechen oder abzubrechen, sofern besondere Umstände dies erfordern.

 

Verschmutzungen des Straßenkörpers und des Umfeldes, die durch die Veranstaltung hervorgerufen werden, sind vom Veranstalter umgehend zu beseitigen.

 

Begründung: Die angeordneten Maßnahmen dienen der Verkehrslenkung im Umfeld der Veranstaltung und gewährleisten eine sichere Führung der Sportler im Straßenverkehrsraum.

 

Die Polizei als zuständige Straßenverkehrsbehörde behält sich vor, aufgrund besonderer Umstände vor Ort weitere Anordnungen zu treffen.

 

 

2. Curslacker Deich -Rieckhaus- in Hamburg Curslack

 

Straßenverkehrsbehördliche Bedarfsanordnung zum 19. Erdbeerfest am Samstag, den 17. 06. 2017 und Sonntag, den 18. 06. 2017

 

Aufgrund des stattfindenden „19. Erdbeerfestes“ am 17.06.2017 12.00-18.00 Uhr und 18.06.2017, 10.00-18.00 Uhr auf dem Gelände des „Rieckhauses“ in Curslack, Curslacker Deich 284, in 21039 Hamburg, ordnet das Polizeikommissariat 43 als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO in Verbindung mit § 29 Abs. 2 StVO für den Veranstaltungsraum und den umliegenden Straßen nachstehende straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen an:

 

1. Sperrung der Straße Curslacker Deich / Höhe Odemanns Heck in Richtung Curslacker

Brückendamm

Aktivieren der Sperrungen am Samstag, den 17. Juni 2017, von 11.00 Uhr bis 18.30 Uhr und Sonntag, den 18. Juni 2017, von 09.00 – 18.30 Uhr in direkter Absprache mit dem Polizeiposten/Einsatzführer.

 

Curslacker Deich / Höhe Odemanns Heck

- Aufstellen von VZ 267 StVO beidseitig mit VZ 600 - 40 StVO (Absperrschranke) und Aufhängen eines VZ 1022-10 StVO (Radfahrer frei).

- Wirksames Aufstellen der Absperrschranke gem. beigefügter Skizze. Bei Dunkelheit ist die

Absperrschranke mit jeweils 5 roten betriebsbereiten Leuchten zu versehen.

 

2. Ausschildern der Umleitungsstrecke Strecke:

Odemanns Heck – Neuengammer Hausdeich- Kirchwerder Landweg- Curslacker Brückendamm

Aufstellen von VZ 454 – 10 StVO, 454 – 20 StVO sowie VZ 459 StVO

 

3. Fahrbahnrandbeschränkungen (Haltverbote)

Curslacker Deich nördliche Straßenseite:

VZ 283 - 10 StVO (Haltverbot - Anfang) Curslacker Deich Nr. 218 /Lima 62

VZ 283 - 30 StVO (Haltverbot - Mitte) jeweils an den Lima Nr. 63 - 88

VZ 283 - 20 StVO (Haltverbot - Ende) Curslacker Deich Nr. 360 / Lima 89

Curslacker Deich südliche Straßenseite:

VZ 283 - 10 StVO (Haltverbot - Anfang) Curslacker Deich Nr.289b

VZ 283 - 20 StVO (Haltverbot - Ende) Curslacker Deich Nr. 289b + 50 m (Bereich des FW-Hydrant Anschlusses an der Fahrbahn

 

Die Halteverbotszeichen müssen 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn aufgestellt werden und mit einem wasserfesten Zusatzzeichen „ Am 17. 06. 2017 und 18. 06. 2017“ versehen sein.

 

4. vorgeschriebene Fahrtrichtung und „unechte Einbahnstraße“:

4.1. Curslacker Deich 297:

-Aufstellen der VZ 267 StVO (Verbot der Einfahrt), VZ 600 - 40 StVO (Absperrschranke) einseitig und rechtsseitig unter dem VZ 267 das VZ 1022-10 StVO (Radverkehr frei) Rtg Westen zeigend

- Aufstellen des VZ 209-20 StVO (vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts) in der Einmündung Rtg. Curslacker Deich –Osten zeigend.

 

4.2. Curslacker Deich 289b:

-Aufstellen der VZ 267 StVO (Verbot der Einfahrt), VZ 600 - 40 StVO (Absperrschranke) einseitig und rechtsseitig unter dem VZ 267 das VZ 1022-10 StVO (Radverkehr frei) Rtg Westen zeigend

- Aufstellen des VZ 209-20 StVO (vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts) in der Einmündung Rtg. Curslacker Deich –Osten zeigend.

 

4.3. An der Einmündung Auf der Böge/Curslacker Deich (östliche Einmündung):

-Aufstellen der VZ 267 StVO (Verbot der Einfahrt), VZ 600 - 40 StVO (Absperrschranke) einseitig und rechtsseitig unter dem VZ 267 das VZ 1022-10 StVO (Radverkehr frei) Rtg Westen zeigend

- Aufstellen des VZ 209-20 StVO (vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts) in der Einmündung Rtg. Curslacker Deich –Osten zeigend.

 

5. Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen entgegenstehende Verkehrszeichen sind unwirksam zu machen.

 

6. Nach Beendigung der Veranstaltung sind alle Verkehrsmaßnahmen aufzuheben und der ursprüngliche Zustand im öffentlichen Verkehrsraum wieder herzustellen.

 

7. Die als Anlage beigefügten Auflagen sind zu befolgen.

8. Die Polizei behält sich vor aufgrund besonderer Umstände weitere Anordnungen vor Ort zu treffen.

 

9. Die Benachrichtigung der örtlichen Presse erfolgt durch den Veranstalter.

10. Der Veranstalter gewährleistet, dass während der Veranstaltung ständig ein Ansprechpartner für die Einsatzkräfte vorhanden ist.

 

11. Begründung: Die angeordneten Maßnahmen dienen der Verkehrslenkung um den Fahrverkehr im Umfeld des Veranstaltungsraumes sicher zu führen und die Rettungswege für Feuerwehr und anderer Hilfsdienste vom und zum Veranstaltungsraum freizuhalten.

 

12. Die vorstehende Anordnung ist Bestandteil des Genehmigungsbescheides vom Bezirksamt

Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt (B/VS 114).

 

13. Die Schaffung von Parkmöglichkeiten für die Besucher/Gäste ist vom Veranstalter in geeigneter Form als Sondernutzungsfläche abzusperren. Die Zuweisung regelt der Veranstalter durch einen Ordnungsdienst. Ein weiterer Parkplatz für Pkw befindet sich auf dem Privatgelände der Fa. Deiters.

An den Absperrungen und im Veranstaltungsraum hat der Veranstalter eigenverantwortlich Ordner einzusetzen, die insbesondere verantwortlich sind für den ordnungsgemäßen Zustand der Absperrungen, die Sicherheit der Zuschauer und das ordnungsgemäße Abstellen von Fahrzeugen innerhalb des Veranstaltungsraumes.

 

14. Die VHH regelt die An- und Abfahrt mit Sonderbussen in eigener Zuständigkeit. Hierdurch soll ein ordnungsgemäßer Zu – und Ablauf gewährleistet werden.

 

 

3. Kirchwerder Hausdeich 72, vor und auf dem Holacker Brack, am Sonntag,

den 13. August 2017, in der Zeit von 12.00 Uhr – 18.00 Uhr

 

Hier: Schlauchbootwettkampf der Freiwilligen Feuerwehr Kirchwerder - Nord

 

Das PK 433 als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet folgende Maßnahmen an:

 

1. Kirchwerder Hausdeich/ Kirchwerder Landweg

Aufstellen des VZ 357-50 StVO (Sackgasse, Fußgänger/Radfahrer frei) mit dem Zusatz “Frei bis Haus-Nr.78, keine Wendemöglichkeit“ Höhe Kirchwerder Hausdeich u. Nr.2.

Sperrung im Bereich des Veranstaltungsplatzes, Kirchwerder Hausdeich 78 durch Aufstellen des VZ 600-40 StVO (Absperrschranke doppelseitig), VZ 260 StVO (Verbot für Krafträder/Kraftfahrzeuge) und dem Zusatz „Veranstaltung“.

 

2. Kirchwerder Hausdeich/Norderquerweg/Heinrich-Stubbe-Weg

Beidseitiges Aufstellen VZ 357-50 (Sackgasse, Fußgänger/Radfahrer frei ) mit dem Zusatz („Frei bis Haus-Nr. 110“) am Schaltkasten und Wegweiser.

Sperrung des Veranstaltungsplatzes durch Aufstellen des VZ 600-40 StVO (Absperrschranke

doppelseitig), VZ 260 StVO (Verbot für Krafträder/Kraftfahrzeuge) und dem Zusatz „Veranstaltung“ in Höhe Kirchwerder Hausdeich 110.

 

3. Die Absperrungen sind durchgängig vom geschulten Personal zu überwachen. Anwohnern und Anliegern ist die Zufahrt zu den Grundstücken im Veranstaltungsbereich zu gewähren.

 

Die Einsatzfahrzeuge von Rettungskräften und Linienverkehr sind sicher durch den Veranstaltungsbereich zu führen.

 

4. Der Auf- und Abbau, sowie die Überwachung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen ist Aufgabe des Veranstalters.

Die Beschilderung ist zeitgerecht im Ermessen des Veranstalters am 13.08.2017 zu aktivieren.

Nach Beendigung der Veranstaltung sind sämtliche für die Veranstaltung getroffenen straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen aufzuheben/abzubauen.

Der Veranstalter ordnet den Besucherparkplatzverkehr in eigner Zuständigkeit.

Weitere Maßnahmen, die lagebedingt erforderlich werden, behält sich das PK 43 jederzeit vor.

 

5. Begründung:

Die vorstehende Anordnung ist erforderlich, um einen gesicherten Verkehrsablauf im Veranstaltungsraum zu gewährleisten.

 

 

4. Umzug zum Erntedankfestumzug in Hamburg – Kirchwerder am 08.10.2017

Vor- und Nachveranstaltungen am 07.+08.10.2017 am Festplatz

 

1. Unter Anwendung von § 45 StVO ordnet das Polizeikommissariat 43 als örtlich zuständige

Straßenverkehrsbehörde im Einvernehmen mit dem Bezirksamt Bergedorf für den Festumzug zum Erntedankfest in Kirchwerder am Sonntag, den 08.10.2017 für die Straßen Norderquerweg über Kirchwerder Hausdeich, Kirchenheerweg, Kirchwerder Elbdeich bis Auf dem Sülzbrack (Grünfläche- Alter Schafsferch) nachstehende straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen an:

 

2. Sperrung der Straßen mit Verkehrsgerät

Verkehrsgerät: Aufstellen von Verkehrszeichen 600-40 StVO (Absperrschranke doppelseitig) mit VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und Zusatzzeichen 1020-30 StVO (Anlieger frei) an nachfolgenden Standorten.

Durch Kräfte der FF ist an den Sperrpunkten zusätzlich Trassierband mitzuführen.

 

2.1. Norderquerweg / Kirchwerder Hausdeich (West) mit Verkehrsgerät

Besetzung durch einen Posten der FF ab 11.45 h und einem Beamten der Polizei

2.2. Norderquerweg / Kirchwerder Hausdeich (Ost) mit Verkehrsgerät

Besetzung durch einen Posten der FF ab 11.45 h und einem Beamten der Polizei

2.3. Kirchwerder Hausdeich / Bahndamm Rtg. Norderquerweg mit Verkehrsgerät

Besetzung durch einem Posten der FF ab 11.45 h.

2.4. Kirchenheerweg / Heinrich – Stubbe – Weg / Kirchwerder Hausdeich mit

Verkehrsgerät (hier bitte 3 Schranken vorhalten)

Der Kirchenheerweg wird in Richtung Elbe gesperrt.

Besetzung durch einen Posten der FF und 2 Beamten der Polizei

2.5. Heinrich-Stubbe-Weg / Kiebitzdeich mit Verkehrsgerät

Der Heinrich -Stubbe - Weg ist in Richtung Kirchenheerweg zu sperren.

Besetzung durch 2 Posten der Veranstalter

2.6. Kirchwerder Hausdeich / Kirchwerder Mühlendamm (Höhe Mette-Harden-Straße)

mit Verkehrsgerät

Der Kirchwerder Hausdeich wird in Richtung Fersenweg gesperrt.

Besetzung durch 2 Posten Veranstalter

2.7. Kirchwerder Hausdeich / Fersenweg mit Verkehrsgerät

Der Kirchwerder Hausdeich ist in Richtung Kirchenheerweg zu sperren.

2.8. Zollenspieker Hauptdeich / Süderquerweg mit Verkehrsgerät

Der Süderquerweg wird Rtg. Kirchenheerweg gesperrt.

2.9. Kirchenheerweg zwischen 239 bis 237 (Durchfahrt neben dem Edeka Markt zum Zollenspieker Hauptdeich) mit Verkehrsgerät

Zusätzlich Süderquerweg/Nebenfahrbahn Zufahrt Bäckerei mit Verkehrsgerät

2.10. Kirchwerder Elbdeich / Kirchenheerweg mit Verkehrsgerät (hier bitte 5 Schranken

vorhalten)

Die Absperrung des Kirchwerder Elbdeichs wird kurz vor Eintreffen des Festumzuges zur Einmündung Kirchenheerweg / Zollenspieker Hauptdeich umgesetzt.

Besetzung durch drei Posten der FF und einem Beamten der Polizei

2.11. Auf dem Sülzbrack / Höhe dem südlichen Veranstalterparkplatz mit Verkehrsgerät

Die Straße Auf dem Sülzbrack ist in Richtung Marktfläche zu sperren. Hier ist das VZ 250 StVO mit VZ 1020-30 StVO gegen das VZ 267 StVO (Verbot der Einfahrt) zu tauschen – siehe hierzu ergänzende Anordnung zur Einbahnstraßenregelung – s. Punkt 5.2.

Besetzung durch einen Posten der FF/Veranstalter.

2.12. Kirchwerder Elbdeich Nr. 67/ Höhe Endkundgebungsplatz mit Verkehrsgerät (hier bitte 5 Schranken vorhalten)

Besetzung durch zwei Posten der FF und einem Bea Pol.

2.13. Kirchwerder Elbdeich / Höhe Lüttenburg mit Verkehrsgerät

Besetzung durch einen Posten der FF. zeitgerecht besetzen, um ein Parken am Kirchwerder

Elbdeich zu verhindern.

2.14. Süderquerweg / Auf dem Sülzbrack mit Verkehrsgerät

Besetzung durch zwei Posten der FF

Bei Dunkelheit sind an der Querabsperrung bei Vollsperrung mindestens 5 rote, bei Teilabsperrung je Fahrstreifen mindestens 3 gelbe Warnleuchten anzubringen.

2.15. Kirchwerder Elbdeich Nr. 67/ Höhe Endkundgebungsplatz /Fa. Garbers:

Die Zuwegung zum Veranstaltungsgelände ist mittels Schranken/Bauzaun analog der Maßnahme aus 2016 zu sichern.

2.16. Zollenspieker Hauptdeich/ Zuwegung zum Festplatzgelände / Achterschlagradweg:

Aufstellen von geeignetem Absperrmaterial links- und rechtsseitig jeweils ca. 30 m

 

3. Postengestellung durch Kräfte der FF/THW und des PK 43 an folgenden Orten:

Postengestellung wird durch Einweisungsposten der FF Kirchwerder – Süd – und Nord –und des THW unterstützt. Durch Kräfte der FF ist an den Sperrpunkten zusätzlich Trassierband mitzuführen.

3.1. Norderquerweg / Kirchwerder Hausdeich (West) 1 Bea Pol, 2 Posten der FF ab 10.45h

3.2. Norderquerweg / Kirchwerder Hausdeich (Ost) 2 Bea Pol, 2 Posten der FF ab 10.45h

3.3. Kirchwerder Hausd. / Marschbahndamm Rtg. Norderquerweg 1 Posten der FF

3.4. Kirchenheerweg / Fersenweg.1 Bea Pol, 2 Posten der FF

3.6. Heinrich-Stubbe-Weg / Kirchwerder Hausdeich / Kirchenheerweg 2 Bea Pol,

2 Posten der FF

3.7. Heinrich-Stubbe-Weg / Kiebitzdeich mit Verkehrsgerät, durch 2 Posten

Veranstalter

3.8. Kirchwerder Hausdeich / Kirchwerder Mühlendamm (Höhe Mette-Harden-Straße)

Besetzung durch 2 Posten Veranstalter

3.9. Kirchenheerweg / Kirchwerder Marschbahndamm, 2 Posten der FF

3.10. Kirchenheerweg / Süderquerweg 2 Bea Pol, 3 Posten der FF

3.11. Kirchenheerweg zwischen 239 bis 237, 1 Posten FF

3.12. Kirchwerder Elbdeich/Kirchenheerweg/Zollenspieker Hauptdeich 2 Pol, 3 Posten der FF

3.13. Kirchwerder Elbdeich / Auf dem Sülzbrack 1 Bea Pol, 4 Posten der FF

3.14. Kirchwerder Elbdeich / Zur Lüttenburg Besetzung durch 2 Posten - Veranstalter

3.13. Auf dem Sülzbrack / Höhe der beiden Veranstalterparkplätze und der

Straßensperrung

1 Posten der FF und 2 Parkplatzeinweisungsposten - Veranstalter

3.14. Süderquerweg / Auf dem Sülzbrack 2 Posten der FF

 

4. Fahrbahnrandbeschränkungen (Haltverbote)

Im Bereich Zollenspieker 2-tägig: VZ 283-ff StVO mit dem Zusatzzeichen: „Am Sa. 07.10.2017, 16.00 h bis So. 08.10.2017, 20.00 h“

4.1. Zollenspieker Hauptdeich Höhe Nr. 62 und Kirchenheerweg - beidseitig

Aufstellung von VZ 283-10 StVO (Haltverbot-Anfang), VZ 283 – 20 (Haltverbot Ende) und VZ 283-30 (Haltverbot-Mitte) mit Zusatzzeichen: „Am Sa. 30.09.2017, 16.00 h bis So. 01.10.2017, 20.00 h“ beidseitig in Ergänzung der vorhandenen Fahrbahnrandbeschränkung

4.2. Zollenspieker Hauptdeich/Kirchenheerweg bis Sander Deichweg (inklusive dem

Parkstreifen- VZ 315-ff abdecken) - beidseitig

Aufstellung von VZ 283-10 StVO (Haltverbot-Anfang), VZ 283 – 20 (Haltverbot Ende) und VZ 283-30 (Haltverbot-Mitte) mit Zusatzzeichen: „Am Sa. 07.10.2017, 16.00 h bis So. 08.10.2017, 20.00 h“ beidseitig, hier sind die VZ 315-ff abzudecken.

4.3. Kirchwerder Elbdeich (beidseitig)

Ab Einmündung Kirchwerder Elbdeich / Kirchenheerweg bis Kirchwerder Elbdeich 122 wird eine Haltverbotszone beidseitig eingerichtet.

Aufstellung von VZ 283-10 StVO (Haltverbot-Anfang), VZ 283 – 20 (Haltverbot Ende) und VZ 283-30 (Haltverbot-Mitte) mit Zusatzzeichen: Am Sa. 07.10.2017, 16.00 h bis So.

08.10.2017, 20.00 h beidseitig

 

Im Bereich Kirchenheerweg und Kirchwerder Hausdeich nur am 08.10.2017:

VZ 283-ff StVO mit dem Zusatzzeichen „ am 08.10.2017

4.4. Kirchenheerweg – beidseitig - zwischen Kirchwerder Elbdeich und Süderquerweg

Aufstellung von VZ 283-10 StVO (Haltverbot-Anfang), VZ 283 – 20 (Haltverbot Ende) und

VZ 283-30 (Haltverbot-Mitte) mit Zusatzzeichen: „am 08.10.2017“ beidseitig

4.5. Kirchwerder Hausdeich - östlich Kirchenheerweg

Zwischen Kirchenheerweg und Fersenweg ist beidseitig eine Haltverbotszone einzurichten.

Aufstellung von VZ 283-10 StVO (Haltverbot-Anfang), VZ 283 – 20 (Haltverbot Ende) und VZ 283-30 (Haltverbot-Mitte) mit Zusatzzeichen: „am 08.10.2017“ beidseitig

4.6. Kirchwerder Hausdeich - westlich Kirchenheerweg

Zwischen Kirchenheerweg und Norderquerweg ist beidseitig eine Haltverbotszone einzurichten.

Aufstellung von VZ 283-10 StVO (Haltverbot-Anfang), VZ 283 – 20 (Haltverbot Ende) und VZ 283-30 (Haltverbot-Mitte) mit Zusatzzeichen: „am 08.10.2017“ beidseitig. Die entgegenstehenden vorhandenen VZ 286 StVO sind am Veranstaltungstag unwirksam zu machen.

4.7. Kirchwerder Hausdeich zwischen Norderquerweg (östliche Einmündung) und

Kirchwerder Hausdeich 307 bzw. 314 - beidseitig

Aufstellung von VZ 283-10 StVO (Haltverbot-Anfang), VZ 283 – 20 (Haltverbot Ende) und VZ 283-30 (Haltverbot-Mitte) mit Zusatzzeichen: „am 08.10.2017“ beidseitig

4.8. Kiebitzdeich beidseitig zwischen Heinrich-Stubbe-Weg und Jean-Dolidier-Weg

Aufstellung von VZ 283-10 StVO (Haltverbot-Anfang), VZ 283 – 20 (Haltverbot Ende) und VZ 283-30 (Haltverbot-Mitte) mit Zusatzzeichen: „am 08.10.2017“ beidseitig

4.8. Auf dem Sülzbrack – beidseitig vom Kirchwerder Elbdeich bis Süderquerweg:

Aufstellung von VZ 283-10 StVO (Haltverbot-Anfang), VZ 283 – 20 (Haltverbot Ende) und VZ 283-30 (Haltverbot-Mitte) mit Zusatzzeichen: „am 08.10.2017“ beidseitig – auch in Ergänzung der bestehenden dauerhaften Fahrbahnrandbeschränkung

4.9. Süderquerweg von Einmündung Kirchenheerweg bis Süderquerweg 175 beidseitig

Aufstellung von VZ 283-10 StVO (Haltverbot-Anfang), VZ 283 – 20 (Haltverbot Ende) und VZ 283-30 (Haltverbot-Mitte) mit Zusatzzeichen: „am 08.10.2017“ beidseitig

4.10. Süderquerweg zwischen Kirchenheerweg und Zollenspieker Hauptdeich beidseitig

Aufstellung von VZ 283-10 StVO (Haltverbot-Anfang), VZ 283 – 20 (Haltverbot Ende) und

VZ 283-30 (Haltverbot-Mitte) mit Zusatzzeichen: „am 08.10.2017“

Die VZ 283 StVO sind mindestens 4 Tage vor der Gültigkeit aufzustellen.

 

5. Einrichten von Einbahnstraßen am Samstag, den 07.10.2017 ab 16.00 Uhr

5.1. Auf dem Sülzbrack, ab Kirchwerder Elbdeich:

Aufstellung der VZ 220-10 (Einbahnstraße linksweisend) , 220-20 (Einbahnstraße rechtsweisend) und 353 StVO (Einbahnstraße) mit Zusatzzeichen 1012-30 (Anfang)

5.2. Auf dem Sülzbrack Höhe Veranstalterparkplatz (ehemals Betriebsfläche Garbers)

Aufstellung von VZ 267 StVO (Verbot der Einfahrt) Rtg. Süden und Aufstellung von VZ 125 StVO (Gegenverkehr) in Rtg. Norden i.V.m. einer halbseitigen Absperrschranke – s. Punkt 2.10.

Beim Verlassen des Parkplatzes: Aufstellen VZ 209-20 StVO (vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts).

5.3. Auf dem Sülzbrack Höhe Veranstalterparkplatz „Von Hacht“:

Beim Verlassen des Parkplatzes: Aufstellen VZ 209-10 StVO (vorgeschriebene Fahrtrichtung links)

5.4. Auf dem Sülzbrack Höhe Sülzbrackring:

Aufstellen eines VZ 357 StVO (Sackgasse) in Rtg. Kirchwerder Elbdeich weisend

5.5. Die Einbahnstraßenregelung und begleitenden Anordnungen sind am Sonntag, den 08.10.2017 um 20.00 Uhr aufzuheben.

6. Wirksamkeit der Straßensperrungen

6.1. Hinweis an Beschilderungsfirma: Alle angeordneten Straßensperrungen durch Absperrgeräte sind wirksam zu machen am 08.10.2017, ab 10.45 Uhr.

Hinweis an Veranstalter bzw. Kräfte der Freiwilligen Feuerwehren: Die

Straßensperrpunkte sind personell spätestens ab 12.30 Uhr einzunehmen. Die Absperrpunkte 2.1. bis 2.6. + 2.8. bzw. 3.1. bis 3.6 und 3.9 sind dauerhaft ab 11.45 Uhr zu

besetzen.

Die Streckensperrungen bleiben solange wirksam, bis die Einsatzleitung der Polizei die Sperrungen aufhebt!

.

6.2. Die Besetzung der Verkehrsregelungs- u. Einweisungsposten durch Kräfte der FF erfolgt in direkter Absprache zwischen Polizei und FF.

 

7. Parkplatz:

Auf die durch den Veranstalter angebotenen Parkplätze Auf dem Sülzbrack und entlang des Süderquerwegs ist in geeigneter Weise durch Vorwegweiser insbesondere vom Kirchwerder Landweg / Süderquerweg kommend hinzuweisen. Die Hinweise sollten in allen Medien erscheinen.

 

In der Anfahrt zu den Parkplätzen und an den Parkplätzen sind durch den Veranstalter Ordner des THW einzusetzen.

Aus Sicht des PK 43 ist es unerlässlich, dass der Veranstalter an allen drei Tagen für die Aktivitäten einen Busshuttle zwischen den Parkplätzen und dem Festgelände einrichtet. Dieser Busshuttle ist durch Mediengestaltung zu bewerben.

Die Verkehrsbetriebe VHH-PVG sind zeitgerecht durch den Veranstalter einzubinden.

Bereitstellungszonen für wartende Busse wären an der Zentralschule Kirchwerder und am

Fahrbahnrand des Kirchwerder Mühlendamms nähe Hauptdeich.

 

8. Aufstellen von Gefahrenzeichen (ab dem 07.10. - 08.10.2017):

8.1. Zollenspieker-Hauptdeich hinter der Einmündung Süderquerweg Rtg. Westen:

Aufstellen eines VZ 133 StVO (Fußgänger) mit Zusatzzeichen1001-30 (1000m)

8.2. Zollenspieker-Hauptdeich hinter der Einmündung Kirchenheerweg Rtg. Westen:

Aufstellen eines VZ 133 StVO (Fußgänger) mit Zusatzzeichen1001-30 (1000m)

8.3. Zollenspieker-Hauptdeich hinter der Einmündung Zur Lüttenburg Rtg. Osten

Aufstellen eines VZ 133 StVO (Fußgänger) mit Zusatzzeichen1001-30 (1000m)

 

9. Aufstellen von Geschwindigkeitsbeschränkungen am 07.10.2017, 16.00 Uhr

bis 08.10.2017, 20.00 Uhr

9.1. Zollenspieker-Hauptdeich hinter der Einmündung Süderquerweg Rtg. Westen:

Aufstellen eines VZ 274-30 StVO (30 km/h) mit Zusatzzeichen 1001-30

9.2. Zollenspieker-Hauptdeich hinter der Einmündung Kirchenheerweg Rtg. Westen:

Aufstellen eines VZ 274-30 StVO (30 km/h) mit Zusatzzeichen 1001-30 (1000m)

9.3. Wiederholer: Zollenspieker-Hauptdeich 200 m hinter der Einmündung Kirchenheerweg Rtg.

Westen:

Aufstellen eines VZ 274-30 StVO (30 km/h) mit Zusatzzeichen 1001-30 (800m)

9.4. Zollenspieker-Hauptdeich Höhe Einmündung Zur Lüttenburg Rtg. Osten

Aufstellen eines VZ 274-30 StVO (30 km/h) mit Zusatzzeichen 1001-30 (1000m)

9.5. Wiederholer: Zollenspieker-Hauptdeich 200 m hinter Einmündung Zur Lüttenburg Rtg. Osten

Aufstellen eines VZ 274-30 StVO (30 km/h) mit Zusatzzeichen 1001-30 (800m)

9.6. Zollenspieker-Hauptdeich Höhe Einmündung Kirchenheerweg Rtg. Osten

Aufstellen eines VZ 274-30 StVO (30 km/h) mit Zusatzzeichen 1001-30 (1000m)

9.7. Auf dem Sülzbrack Höhe Polizeiposten Rtg. Norden:

Aufstellen eines VZ 274-30 StVO (30 km/h) mit Zusatzzeichen 1001-30 (1000m)

 

10. Sonstige Auflagen und Hinweise, Auflagen für den Veranstalter:

- Der Veranstalter stellt sicher, dass beim Umzug alle Reiter und Pferdegespanne vorab laufen.

- Musikgruppen laufen im ausreichenden Abstand hinter den Reitverbänden her.

- Der Veranstalter stellt sicher, dass die Pferdeäpfel auf der Marschstrecke abgesammelt werden.

- Der Veranstalter stellt sicher, dass nach dem Abmarsch des Zuges keine unnötigen

Marschpausen entstehen.

Auf die durch den Veranstalter angebotenen Parkplätze Auf dem Sülzbrack und Süderquerweg ist in geeigneter Weise durch Vorwegweiser hinzuweisen.

Die Verkehrszeichen sind gut sichtbar, standsicher und verdrehsicher aufzustellen und müssen den Anforderungen anerkannter Gütebedingungen genügen.

Verkehrszeichen / Verkehrseinrichtungen mit mangelnder Sichtbarkeit dürfen nicht verwendet

werden.

Der Parkplatz ggü Zollenspieker Fährhaus am Kirchenheerweg erhält folgende Din A 3 – Beschilderung beidseitig bzw. an der Treppenanlage Rtg. Hotel:

Parkplatzabfahrt am 08.10.2017 von 13.00 – 17.30 h wegen Erntedankumzug gesperrt“.

 

11. Aufbau, Unterhaltung und Abbau der Verkehrszeichen und Einrichtungen haben nach Rücksprache /Information des PK 43 durch eine Fachfirma zu erfolgen. Bei Aufstellen der VZ und Einrichtungen ist ein Beamter des PK 43 (Tel.: 42865 – 4323/6) zu beteiligen.

 

12. Nach Beendigung der Veranstaltung sind sämtliche für die Veranstaltung getroffenen Maßnahmen aufzuheben /abzubauen. Die Absperrgeräte sind unmittelbar nach dem Ende des Umzuges beiseite zu räumen.

 

13. Presseinformation

Die Information der Presse und anderen Medien wird vom Veranstalter übernommen.

 

14. Verkehrsmeldungen / Durchsagen

VD 53 (Verkehrsleitzentrale) erhält durch das PK 43 schriftlich Kenntnis und wird die erforderlichen Verkehrsmeldungen / Durchsagen veranlassen.

 

15. ÖPNV (Öffentliche Verkehrsmittel)

Die Verkehrsbetriebe Hamburg – Holstein erhalten durch das PK 43 Kenntnis und regeln die Aufrechterhaltung des Linienverkehrs in eigener Verantwortung.

 

16. Feuerwehr

Die Feuerwehreinsatzleitung und FW 26 erhalten durch das PK 43 Kenntnisse.

 

17. Benachrichtigung des Sportvereines SCVM

Der Veranstalter nimmt rechtzeitig Kontakt mit dem SCVM auf und informiert über Sperrungen und anderen Maßnahmen.

 

18. Zusätzliche Auflagen

Die beigefügten „Zusätzlichen Auflagen zur straßenverkehrsbehördlichen Anordnung“ sind Bestandteil der Anordnung.

 

19. Weitere Maßnahmen, die lagebedingt erforderlich werden, behält sich das PK 43 jederzeit vor.

 

20. Begründung:

Die angeordneten Maßnahmen dienen der Verkehrslenkung, um den Fahrverkehr im Umfeld des Veranstaltungsraumes sicher zu führen und die Rettungswege für Feuerwehr und Hilfsdienste vom und zum Veranstaltungsraum freizuhalten.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Regionalausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

 

Anhänge

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