20-1534.01

Ankäufe von Grundstücken in der Moorfleeter Wanne

Antwort

Sachverhalt

 

Auskunftsersuchen der BAbg. Gabriel, Jarchow und SPD-Fraktion

der BAbg. Froh, Woller und CDU-Fraktion

des BAbg. Wobbe und GRÜNEN-Fraktion

des Herrn Heilmann und Fraktion Die Linke

 

 

Viele Grundeigentümer am Moorfleeter Deich zwischen dem Moorfleeter Kirchenweg und der

Andreas-Meyer-Str. wurden von dem LIG angeschrieben mit der Frage, ob sie nicht ihr Grundstück oder Teile davon an die Freie und Hansestadt Hamburg verkaufen wollen.

 

Die Moorfleeter Wanne ist seit Jahren immer mal wieder in den Fokus der Wirtschaftsbehörde oder der Handelskammer geraten mit Forderung, hier Gewerbe anzusiedeln.

 

Der Bezirk Bergedorf ist seit 1 ½ Jahren dabei, für die Moorfleeter Wanne eine Stadtwerkstatt

Moorfleet vorzubereiten, in der mit der dort wohnenden Bevölkerung erarbeitet werden soll, wie

diese sich ihr Wohnumfeld in den nächsten Jahren vorstellt, besonders auch vor dem Hintergrund der dortigen Bodenbelastungen (Boehringer, Norddeutsche Affinerie). Wir finden es sehr

befremdlich, dass der LIG ohne Information des Bezirkes im Vorfeld der Stadtwerkstatt versucht, durch Ankäufe von Grundstücken hier eine veränderte Ausgangssituation zu schaffen.

 

Die Finanzbehörde beantwortet das Auskunftsersuchen vom 12. Februar 2018 wie folgt:

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

1. Warum und zu welchem Zweck beginnt der LIG jetzt mit den o.g. Ankäufen?

 

2. Will der LIG mit den Ankäufen die vorliegenden Gegebenheiten verändern, um für die

Stadtwerkstatt Moorfleet vollendete Tatsachen zu schaffen?

 

3. Haben LIG und/oder Wirtschaftsbehörde sowie die Stadtentwicklungsbehörde Pläne, die die

Moorfleeter Wanne betreffen (Gewerbeansiedlung, Wohnungsbau)?

 

4. Ist dem LIG bekannt, dass für Veränderungen in der Moorfleeter Wanne ein Bebauungsplan

erforderlich ist, der vom Bezirk Bergedorf erarbeitet werden muss?

 

5. Stehen die Ankäufe im Zusammenhang mit den Planungen einer Gewerbeverdichtung nördlich der Andreas-Meyer-Straße, die von der Stadtentwicklungsbehörde und dem Bezirk Mitte

durchgeführt werden?

 

 

Da ohne den Bezirk Bergedorf keine Veränderungen in der Moorfleeter Wanne möglich sind, ist es notwendig, die Anwohner, den Bezirk und die Bezirksversammlung Bergedorf im Hinblick auf die bevorstehende Stadtwerkstatt Moorfleet in jedem Fall mit einzubeziehen.

 

Zu 1. – 5.:

Die Freie und Hansestadt Hamburg verfügt in der „Moorfleeter Wanne“ über größere zusammenhängende Flächen. Aus stadtentwicklungsspezifischer Sicht könnte mittel- bis langfristig eine Grundstücksarrondierung eine strategisch sinnvolle Ergänzung sein. Vor diesem Hintergrund wurden die Eigentümer der Flächen in der „Moorfleeter Wanne“ angeschrieben und nach einer möglicherweise vorhandenen Verkaufsbereitschaft befragt. Dabei wurden keine konkreten Angebote für einen eventuellen Ankauf übersandt. Eine mögliche Entwicklung würde im Einklang mit den geltenden Regelungen der Bauleitplanung unter Einbeziehung aller gesetzlich zu beteiligen Stellen erfolgen. Im Übrigen sind die Planungen und Überlegungen hierzu noch nicht abgeschlossen.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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