20-1606.01

Anhörung zum Thema "Stellenwert und Zukunft der OKJA" im Jugendhilfeausschuss

Antrag

Sachverhalt

 

Entschließungsantrag des stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Thomsen

 

Der Jugendhilfeausschuss (JHA) hat auf seiner Sitzung am 20.03.2018 beschlossen, die Durchführung einer Anhörung zum Thema „Stellenwert und Zukunft der OKJA“ durchzuführen und dazu die jeweiligen Fachsprecher der Bügerschaftsfraktionen einzuladen. Auf der folgenden Sitzung am 24.04.2018 wurde diese Anhörung im Ablauf konkretisiert (Drs. 20-1606)

 

Die beschlossene Vorlage (Punkt 3 der Drs. 20-1606) sah als

 

„Termin der Anhörung: Junisitzung des JHA Bergedorf 26.06.2018 –

Uhrzeit: 18.00 h bis 21:00 h“ vor –

 

Die Niederschrift gibt diesen Sachverhalt wie folgt wieder

 

„Die Veranstaltung soll am 26. Juni um 18 Uhr im Lichtwarkhaus direkt im Anschluss an eine Jugendhilfeausschusssitzung beginnen“

 

Insoweit folgt die Niederschrift nicht ganz der beschlossenen Drucksache – dies wurde bei der Abstimmung der Niederschrift nicht beachtet.

 

Am 25.6.2018 (also am Tag vor der vorgesehenen Anhörung) erhielten die Mitglieder des JHA per Email eine Mitteilung wie folgt:

 

 

 

 

 

Zitat:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie eine weitere aktualisierte Tagesordnung, verbunden mit folgendem Hinweis der Vorsitzenden, Frau Rabe:

 

„TOP 4 muss wieder von der Tagesordnung des JHA. Das ist für mich der Grund:

Der Beschluss des JHA aus der Märzsitzung hat zu Irritationen geführt, so dass die Bürgerschaftskanzlei das zum Anlass genommen hat, diese Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen.

Die Bürgerschaftskanzlei ist offensichtlich zu der Einschätzung gekommen, dass die Entscheidung nicht rechtmäßig war. Ein entsprechender Brief soll unterwegs sein, hat mich aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erreicht.

Solange die rechtlichen Probleme nicht geklärt sind, kann der TOP 4 nicht im JHA behandelt werden. Näheres dazu werde ich im Ausschuss erläutern.

 

Weiterhin schlage ich ab 18.00 Uhr vor, im Anschluss an den JHA, unsere geplante Veranstaltung „Perspektiven der Offenen Kinder- und Jugendarbeit - fachliche Stellung im System der Jugendhilfe und künftige Finanzausstattung" - mit den geladenen Referentinnen und Referenten stattfinden zu lassen.“ ….. – Ende des Zitats

 

Nachfolgend habe ich mich bemüht, den Brief mit den Begründungen zur „rechtlichen Unzulässigkeit“ zu erhalten, und diesen – bzw. die Begründung/Einschätzung der Bürgerschaftskanzlei den Ausschussmitgliedern zur Verfügung zu stellen. 

 

Die folgende Antwort ist mir am 16.07.2018 per Mail übermittelt worden:

 

Zitat:

„….. Das Bezirksamt Bergedorf hat am 18. Mai 2018 ein Einladungsschreiben mit dem stellvertretenen Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses und dem Vorsitzenden der Bezirksversammlung abgestimmt und diese am 20. Mai 2018 versandt. Auf der Grundlage einer Adressliste von der Bürgerschaftskanzlei wurden alle Fraktionen eingeladen. Eine Ergänzung zur schriftlichen Einladung wurde per Mail am Donnerstag, 24.05.2018 versandt. Dort heißt es: „Bei der Anhörung haben Sie zusammen mit den anderen jugend- und haushaltspolitischen SprecherInnen der in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen Gelegenheit, Ihre generelle Haltung zu dem Thema vorzustellen….“.

 

Am 25.06.2018 erhielt der Dezernent für Steuerung und Service die Bitte der Bezirksaufsicht um Stellungnahme zu der Einladung. Der Dezernent hat wie folgt geantwortet:

 

„Eine detaillierte Betrachtung des Vorgangs macht deutlich, dass eine Missachtung der Gewaltenteilung zu keinem Zeitpunkt stattgefunden hat bzw. beabsichtigt gewesen ist.

Die Mitglieder der Bürgerschaft wurden mit Wissen der Bürgerschaftskanzlei zu einer vom Jugendhilfeausschuss gewünschten öffentlichen Veranstaltung eingeladen.

Der Eindruck, dass die Gewaltenteilung missachtet wurde, ist möglicherweise durch den Betreff des Einladungsschreibens entstanden, in dem das Wort „Anhörung“ unglücklich gebraucht wurde. Bei der geplanten Veranstaltung handelte es sich um keine Anhörung im juristischen Sinne - weder um eine „Anhörung“ im Sinne des Sozialrechts noch gemäß des Verwaltungsverfahrensrechts. Die „Anhörung“ bezog sich außerdem auf die eingeladene Expertin, die Träger sowie Jugendliche. Zu keinem Zeitpunkt sollte der Eindruck eines Zwangs oder einer verpflichtenden Teilnahme gegenüber den Mandatsträgern der Bürgerschaft erweckt werden. Dies war weder die Absicht des Jugendhilfeausschusses noch die Absicht des Ausschussbüros. Das Bezirksamt bedauert zutiefst, wenn dieser Eindruck entstanden sein sollte.“ – Ende des Zitats

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Entschließung

 

Der JHA Bergedorf teilt die Antwort des Bezirksamtes an die Bezirksaufsicht und bedankt sich für die Klarstellung des beabsichtigten Sachverhaltes.

 

Der JHA missbilligt die, durch die offensichtlich allzu kurzfristige Intervention der Bezirksaufsicht ausgelösten Irritationen. 

 

Der JHA Bergedorf stellt fest, dass er im Rahmen seiner vorgesehenen Aufgabenstellung bei Bedarf auch künftig ExpertInnen zu besonderen Themen im Rahmen seiner Ausschusssitzungen einladen kann und wird.

 

Der JHA wird künftig bei der Verwendung des Wortes „Anhörung“ in diesem Kontext eine Klarstellung wie in der obigen Antwort des Bezirksamtes geschehen, deutlich machen. 

 

 

Anhänge

 

keine