22-0285.01

Anhebung der Pauschalen für die Pflege und Unterhaltung von unüberdachten Sportflächen und Umkleidehäusern II - korrigierte Fassung

Antrag

Letzte Beratung: 24.07.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.8

Sachverhalt

Interfraktioneller Antrag

der BAbg. Dietrich, Woller und CDU-Fraktion;

der BAbg. Vlamynck, Brodbeck und Fraktion GRÜNE

Die Bezirksversammlung Bergedorf hatte in ihrer Plenarsitzung am 22.05.2025 den Antrag aus Drucksache 22-0285 vom 20.03.2025 in den fachlich zuständigen Fachausschuss Bildung und Sport zur weiteren Beratung überwiesen. Der Fachausschuss hat in seiner Sitzung am 07.07.2025 im Beisein der Vereinsvorsitzenden der Sportvereine SCVM, SVCN, SVNA, TSG Bergedorf und VfL Lohbrügge getagt und sich intensiv mit der Situation der betroffenen Vereine bei der Hege und Pflege der unüberdachten Sportanlagen und Ihres Umfeldes sowie der Umkleidehäuser beschäftigt.

Nach Prüfung der vorliegenden Daten und der Befragung der Sportvereine durch die Ausschussmitglieder kam der Fachausschuss zu dem Ergebnis, dass diejenigen Sportvereine, die mit einem Überlassungsvertrag eine Pauschale für die Pflege und Unterhaltung der Sportanlagen erhalten, mit den Vereinen, die über einen Sportrahmen-Vertrag die allfälligen Kosten ohne weitere Eigenmittel des Vereins von der Verwaltung erstattet bekommen, in der Mittelzuteilung gleichgestellt werden.

Aus Sicht der antragstellenden Fraktionen sind die stark gestiegenen Kosten vergangener Jahre nicht aus Eigenmitteln der Vereine zu tragen. Durch deutliche (und zu erwartenden) Mindestlohnerhöhungen, für Reinigungsdienste und Anschaffungen sind teilweise weitere Kostensteigerungen zu erwarten - die Pauschalen müssen dementsprechend den Marktpreisen angehoben werden. Damit die monetären Lasten nicht allein durch die Budgets der Sportvereine kompensiert werden müssen, ist es angebracht, dass die FHHdie defizitäre Lücke zwischen den Zuweisungen des Bezirksamtes Bergedorf an die Vereine und den marktüblichen Preisen, die die Vereine entrichten müssen, geschlossen wird.

Da die Bezirke keine nennenswerten Einnahmen generieren können, kommt dem Senat der FHH eine besondere Rolle als Mittelgeber zu. Neben der Anhebung der Mittelzuweisungen an den Bezirk Bergedorf ist es objektiv angebracht, auch für die künftigen Jahre eine indexbasierte jährliche Anhebung zu ermitteln, damit die Bezirksverwaltung den Sportvereinen ein auskömmliches Budget für die Pflege und Unterhaltung der unüberdachten Sportanlagen zur Verfügung stellen kann.

Dies vorausgeschickt beantragen wir, die Bezirksversammlung Bergedorf möge beschließen:

Petitum/Beschluss
  1. Der Senat der FHH wird aufgefordert, die Mittel für den Bezirk Bergedorf ab dem Haushaltsjahr 2026 und ff. Jahre in Höhe von 195.500,00 €hrlich anzuheben und einen inflationsbedingten Betrag für die Pflegepauschale von unüberdachten Sportanlagen jährlich zu ermitteln und die Zuweisung an den Bezirk Bergedorf dementsprechend zu erhöhen.
  1. Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert, sofern die zuständige Senatsverwaltung entsprechend höhere Mittel an den Bezirk auskehrt, diese im Einzelplan 1.7 und der Produktgruppe 227.02 zu zuzuordnen.
  1. die Pauschalen an die Sportvereine mit Überlassungsvertrag für die Pflege und die Unterhaltung von unüberdachten Sportflächen, dem Umfeld (Grün- und Knickschnitt) und der Umkleidehäuser so anzuheben, dass die Mittel für die Vereine, die Anlagen in Selbstorganisation übernommen haben, auskömmlich sind.
  1. sicherzustellen, dass die Reinigung der Umkleide-Kabinen der Sportstätten grundsätzlich durch die FHH erfolgt oder aber durch weitere Mittelzuweisungen an die Vereine abgesichert wird.
  1. zu prüfen, inwiefern Transponder bzw. andere intelligente, digitale Schlüsselsysteme bei den Umkleidehäusern installiert werdennnen, um den zeitlichen Mehraufwand der Vereine reduzieren zu helfen. Zu prüfen wäre zum Beispiel das Transponder-Modell für die Sporthallen.
  1. Die Bezirksverwaltung wird gebeten, der Bezirksversammlung Bergedorf von dem Ergebnis der Umsetzung der Ziffern eins bis drei zu berichten.
  1. Die Bezirksversammlung Bergedorf erklärt mit Beschluss der obig genannten Ziffern aus A. und B. das Petitum aus Drucksache 22-0285 für erledigt.
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