Anhebung der Pauschalen für die Pflege und Unterhaltung von unüberdachten Sportflächen und Umkleidehäusern II - korrigierte Fassung
Letzte Beratung: 24.07.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.8
Interfraktioneller Antrag
der BAbg. Dietrich, Woller und CDU-Fraktion;
der BAbg. Vlamynck, Brodbeck und Fraktion GRÜNE
Die Bezirksversammlung Bergedorf hatte in ihrer Plenarsitzung am 22.05.2025 den Antrag aus Drucksache 22-0285 vom 20.03.2025 in den fachlich zuständigen Fachausschuss Bildung und Sport zur weiteren Beratung überwiesen. Der Fachausschuss hat in seiner Sitzung am 07.07.2025 im Beisein der Vereinsvorsitzenden der Sportvereine SCVM, SVCN, SVNA, TSG Bergedorf und VfL Lohbrügge getagt und sich intensiv mit der Situation der betroffenen Vereine bei der Hege und Pflege der unüberdachten Sportanlagen und Ihres Umfeldes sowie der Umkleidehäuser beschäftigt.
Nach Prüfung der vorliegenden Daten und der Befragung der Sportvereine durch die Ausschussmitglieder kam der Fachausschuss zu dem Ergebnis, dass diejenigen Sportvereine, die mit einem Überlassungsvertrag eine Pauschale für die Pflege und Unterhaltung der Sportanlagen erhalten, mit den Vereinen, die über einen Sportrahmen-Vertrag die allfälligen Kosten ohne weitere Eigenmittel des Vereins von der Verwaltung erstattet bekommen, in der Mittelzuteilung gleichgestellt werden.
Aus Sicht der antragstellenden Fraktionen sind die stark gestiegenen Kosten vergangener Jahre nicht aus Eigenmitteln der Vereine zu tragen. Durch deutliche (und zu erwartenden) Mindestlohnerhöhungen, für Reinigungsdienste und Anschaffungen sind teilweise weitere Kostensteigerungen zu erwarten - die Pauschalen müssen dementsprechend den Marktpreisen angehoben werden. Damit die monetären Lasten nicht allein durch die Budgets der Sportvereine kompensiert werden müssen, ist es angebracht, dass die FHHdie defizitäre Lücke zwischen den Zuweisungen des Bezirksamtes Bergedorf an die Vereine und den marktüblichen Preisen, die die Vereine entrichten müssen, geschlossen wird.
Da die Bezirke keine nennenswerten Einnahmen generieren können, kommt dem Senat der FHH eine besondere Rolle als Mittelgeber zu. Neben der Anhebung der Mittelzuweisungen an den Bezirk Bergedorf ist es objektiv angebracht, auch für die künftigen Jahre eine indexbasierte jährliche Anhebung zu ermitteln, damit die Bezirksverwaltung den Sportvereinen ein auskömmliches Budget für die Pflege und Unterhaltung der unüberdachten Sportanlagen zur Verfügung stellen kann.
Dies vorausgeschickt beantragen wir, die Bezirksversammlung Bergedorf möge beschließen:
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