22-0285

Anhebung der Pauschalen für die Pflege und Unterhaltung von unüberdachten Sportflächen und Umkleidehäusern

Antrag

Letzte Beratung: 27.03.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 13.8

Sachverhalt

Antrag

der BAbg. Dietrich, Woller und Fraktion der CDU

Sportvereine, die mit einem Überlassungsvertrag eine Pauschale für die Pflege der Sportanlagen erhalten, müssen seit längerer Zeit aus Eigenmitteln die in den letzten zwanzig Jahren gestiegenen Kosten selbst tragen. Die Pauschalsätze sind seit gut 20 Jahren nicht angepasst worden. Seitdem sind durch deutlichen Mindestlohnerhöhungen, für Reinigungsdienste und andere Bereiche, deutliche Kostensteigerungen zu verzeichnen.

Durch die Einsparung von Platzwarten sind deutliche Einsparungen seitens des Bezirksamts im Bereich der Lohnkosten erfolgt. Wenn aber die Vereine die Überlassungsverträge kündigen würden, müsste die Platzpflege wieder durch das Bezirksamt übernommen werden.

Um für beide Seiten wieder eine sogenannteWin-Win-Situation“ herbeizuführen, ist es aus Sicht der Antragsteller notwendig, die Pauschalen entsprechend den Marktpreisen anzuheben.

Darüber hinaus wurde den Vereinen vom Bezirksamt mitgeteilt, dass die Vereine an den Wochenenden selbstverantwortlichr die Sportanlagen zuständig sind. Dies bedeutet insbesondere, dass die Reinigung in Eigenverantwortung erfolgen muss. Zudem ist offenbar nicht sichergestellt, dass die Mehrkosten von der FHH übernommen werden und damit zu Lasten der ohnehin schmalen Budgets der Sportvereine gehen. Die Ausgabe der Schlüssel für die Kabinen müssen die Vereine ebenfalls übernehmen. Zusätzlicher Zeitaufwand aufgrund des Schlüsselmanagements entsteht.

Petitum/Beschluss

Dies vorausgeschickt beantragen wir, die Bezirksversammlung Bergedorf möge beschließen:

Die zuständige Behörde wird gem. § 27 BezVG aufgefordert,

  1. die Rahmenzuweisung für die Unterhaltung und den Betrieb von unüberdachten Sportflächen so anzuheben, dass die Mittel für die Vereine, die Anlagen in Selbstorganisation übernommen haben, auskömmlich sind.
  1. sicherzustellen, dass die Reinigung der Kabinen der Sportstätten grundsätzlich durch die FHH erfolgt oder durch weitere Mittelzuweisungen an die Vereine abgesichert wird.
  1. die Vereine in die Lage zu versetzen, sofern diese das „Schlüsselmanagement“ übernehmen, dafür entsprechende Transponder bzw. andere intelligente, digitale Schlüsselsysteme zur Verfügung zu stellen, um den zeitlichen Mehraufwand reduzieren zu helfen.
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