20-1067.02

Angebotsverbesserung des Anruf-Sammel-Taxis (AST)

Mitteilung

Sachverhalt

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) nimmt auf der Grundlage von Auskünften der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) und dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV) zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26. Januar 2017, Drucksache 20-1067.01, wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Das Anruf-Sammel-Taxi (AST) bedient in den Vier- und Marschlanden ein sehr weitläufiges Gebiet mit entsprechend langen Fahrzeiten. Diese Fahrzeiten und die Zeiten, die bei der VHH und in der kooperierenden Taxi-Zentrale für Dispositionsaufgaben benötigt werden, führen dazu, dass eine Voranmeldefrist von einer Stunde benötigt wird.

 

Die VHH und der HVV sind bestrebt, diese Voranmeldefristen durch die Schaffung neuer technischer Möglichkeiten zu reduzieren. Derzeit beteiligen sich beide Unternehmen mit weiteren Partnern an der Entwicklung einer Dispositionsplattform für flexible Verkehre, auf der sämtliche Schritte (Information, Buchungsmöglichkeiten, Disposition der Fahrzeuge und Abrechnung) in eine Servicekette integriert werden. Dadurch kann die Attraktivität dieses Angebotes weiter gesteigert werden.  

 

 

Zu 2.:

Die Taxen des Kooperationspartners Funktaxi-Bergedorf eG werden auf der Bereitstellungsfläche in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs Bergedorf bereitgehalten. Hier bestehen die optimalen Anschlussbedingungen an die S-Bahn als auch an den Busverkehr. Zudem ist Bergedorf für das Bedienungsgebiet der zentrale Punkt zum Anschluss an die S-Bahn.

 

Grundsätzlich ist es denkbar, das AST auch an weiteren Stellen bereit zu halten. So würde ein zusätzlicher Stützpunkt in Billwerder-Moorfleet für die aus der Innenstadt kommenden Fahrgäste mit Zielen, z.B. in Tatenberg oder Ochsenwerder eine Reisezeitverkürzung ermöglichen. Allerdings ist das hier zu erwartende Fahrgastaufkommen verhältnismäßig gering. Das ständige Bereithalten eines Fahrzeuges würde zu unverhältnismäßig hohen Wartezeiten ohne Fahrauftrag führen. Alternativ könnten nur bei Bedarf Fahrzeuge nach Billwerder-Moorfleet überführt werden, was jedoch sehr lange und unproduktive Leerfahrten zur Folge hätte. Im Ergebnis wäre bei beiden Varianten eine deutlich unwirtschaftlichere Leistungsstruktur und eine Erhöhung der festgelegten Vergütung des Kooperationspartners zu befürchten.

 

Ebenso könnten mehrere Stützpunkte zu einer Verschlechterung in der Transparenz und Eindeutigkeit des Angebotes führen, da beispielsweise unklar ist, von welchen Stützpunkten welche Ziele angefahren werden. 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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