21-0441.01

Anarchie in Bergedorf

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27.08.2020
Sachverhalt

Auskunftsersuchen der Abgeordneten Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer und AfD Fraktion

 

An einer Bushaltestelle im Wohngebiet in direkter Nähe eines Kinder-Spielplatzes wird ein Mensch auf offener Straße von mehreren Schüssen gezielt getroffen.

Nachts brennen in der gleichen Straße mehrere Fahrzeuge. Die Schüsse sind offenbar bei einer Auseinandersetzung im Drogen-Milieu gefallen, bei den brennenden Fahrzeugen wird noch ermittelt.

Besorgte Anwohner fragen entgeistert, ob es noch sicher sei, die Kinder auf den Spielplatz oder zur Schule zu schicken oder ob nicht Wegziehen die bessere Alternative sei.

 

Die Behörde für Inneres und Sport beantwortet das Auskunftsersuchen wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

1. Wie viele Drogendelikte gab es im Bezirk Bergedorf bis jetzt in diesem Jahr und wie sieht die Entwicklung in den letzten 5 Jahren aus?

a. Wie viele davon (Antwort 1) sind von Tätern ohne deutsche Staatsangehörigkeit begangen worden?

 

2. Wie oft wurde eine Schusswaffe im Bezirk Bergedorf in diesem Jahr benutzt und wie sieht die Entwicklung in den letzten 5 Jahren aus.

a. Wie viele davon (Antwort 2) sind von Tätern ohne deutsche Staatsangehörigkeit begangen worden?

 

3. Wie viele Straftaten im Bereich schwere und gefährliche Körperverletzung im Bezirk

Bergedorf sind bis jetzt in diesem Jahr registriert worden und wie sieht die Entwicklung in den letzten 5 Jahren aus?

a. Wie viele davon (Antwort 3) sind von Tätern ohne deutsche Staatsangehörigkeit begangen worden?

 

Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der PKS. Die statistische Erfassung eines Falles in der PKS erfolgt mit Abschluss der polizeilichen Ermittlungen durch die für die Endbearbeitung zuständige Dienststelle.

 

Die Aussagekraft der PKS ist auf Jahresauswertungen ausgelegt. Innerhalb eines Berichts-jahres unterliegt der PKS-Datenbestand einer ständigen Pflege, zum Beispiel durch das Hinzufügen von nachträglich ermittelten Tatverdächtigen oder die Herausnahme von Taten, die sich im Nachhinein nicht als Straftat erwiesen haben.

 

Ein Fall wird in der PKS in dem Monat gezählt, in dem er erfasst wurde. Die Tatzeit bleibt da-bei unberücksichtigt. Wird dieser Fall in einem Folgemonat im Sinne der vorstehend beschriebenen ständigen Pflege geändert, führt das in diesem Folgemonat zu einer erneuten Zählung, weil eine Datensatzänderung im rechnerischen Sinne eine neue Erfassung ist. In den sogenannten kumulativen Tabellen, die vom ersten bis zum aktuellen Monat des Jahres berichten, wird immer nur der eine Fall mit der letzten Änderung gezählt. Das hat zur Folge, dass die Summe von Monatszahlen regelmäßig größer ist als die kumulativen Zahlen dieser Monate. Änderungen in der PKS oder spezielle Kriminalitätsaufkommen, auch in Verbindung mit entsprechenden Qualitätssicherungsmaßnahmen, können dazu führen, dass monatliche Fallerfassungen beträchtlicher Größenordnung in Folgemonaten erneut gezählt werden. Auf einzelne Monate aufgegliederte Fallzahlen sind in der PKS daher nicht valide.

 

Aufgrund der in Monatszahlen enthaltenen erheblichen Unschärfe werden unterjährig erfragte Daten zur Gewährleistung eines Minimums an Validität grundsätzlich nur als kumulative Quartalszahlen dargestellt. Die Erfassung in der PKS ist von der zur kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung benötigten Zeit abhängig, sodass die Fälle deshalb zu einem anderen Zeit-punkt als der Tatzeit erfasst und gezählt (Erfassungszeit) werden. Die Darstellung der PKS-Zahlen für das Jahr 2020 erfolgt daher für den Zeitraum 1. Januar 2020 bis 30. Juni 2020.

 

Zur Anzahl der in der PKS erfassten Fälle von Rauschgiftdelikten, Straftaten unter Nutzung einer Schusswaffe, gefährliche und schwere Körperverletzungen sowie die jeweilige Erfassung nichtdeutscher Tatverdächtiger der letzten fünf Jahre im Bezirk Bergedorf siehe Anlage 1.

 

Bei den Rauschgiftdelikten sind in den letzten fünf Jahren sowohl jahresweise Anstiege als auch Rückgänge der Fallzahlen in der PKS zu entnehmen. Hier ist erneut darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um typische Kontrolldelikte handelt.  Die Polizei hat in einzelnen Bereichen in Bergedorf in diesem Jahr ihre Kontrollen verstärkt.

 

Bei den Straftaten mit Schusswaffe ist im Jahresvergleich seit 2015 ein stetiger Rückgang von Fallzahlen zu verzeichnen.

 

Die in der PKS erfassten Fallzahlen von gefährlichen und schweren Körperverletzungen im Bezirk Bergedorf zeigen in der Entwicklung nach 2016 keinen auffälligen Anstieg.

 

 

4. Wie viele Straftaten im Bereich häusliche Gewalt sind bis jetzt in diesem Jahr im Bezirk Bergedorf registriert worden und wie sieht die Entwicklung in den letzten 5 Jahren aus?

 

Siehe Anlage 2. Zur Auswertung der PKS siehe Antwort zu Frage 1 - 3.

 

Fälle der häuslichen Gewalt oder der Beziehungsgewalt werden in der PKS nicht gesondert ausgewiesen. Ersatzweise wird die Anzahl der Opfer in der Kategorie Partnerschaften (Ehe-partner, eingetragene Lebenspartnerschaft, Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften, ehemalige Partnerschaften) für die ausgewählten PKS-Schlüssel „Gewaltkriminalität“ und „Vorsätzliche einfache Körperverletzung“ dargestellt.

 

Gewaltkriminalität wird in der PKS durch den Summenschlüssel 892000 „Gewaltkriminalität“ dargestellt. Er umfasst folgende Straftatenschlüssel oder Deliktsbereiche:

 

 Mord (PKS-Schlüssel 01****)

 Totschlag und Tötung auf Verlangen (PKS-Schlüssel 0200**)

 Vergewaltigung / sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge (PKS-Schlüssel 111***)

 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (PKS-Schlüssel 21****)

 Körperverletzung mit Todesfolge (PKS-Schlüssel 2210**)

 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weibl. Genitalien                (PKS-Schlüssel 222***)

 Erpresserischer Menschenraub (PKS-Schlüssel 233***)

 Geiselnahme (PKS-Schlüssel 234***)

 Angriff auf den Luft- und Seeverkehr (PKS-Schlüssel 235000)

 

.

Die Abfrage von Opferdaten eines einzelnen Bezirks ist nur über eine Sonderauswertung möglich. Diese kann aus technischen Gründen nur für das laufende und das vorangegangene Jahr durchgeführt werden.

 

 

5. Wie viele Fahrzeuge sind bis jetzt in diesem Jahr im Bezirk Bergedorf mutwillig in Brand gesteckt worden und wie sieht die Entwicklung in den letzten 5 Jahren aus?

 

Die Polizei führt keine Statistik im Sinne der Fragestellung. Zu Straftaten im Sinne der Fragestellung, für die eine  politische Motivation angenommen wird, siehe Drs. 22/730.

 

 

6. Gibt es deutliche Schwerpunkte der Drogenkriminalität in Bergedorf?

Wenn ja, wo genau.

 

In der zurückliegenden Zeit erfolgten kriminalpolizeiliche Ermittlungen sowohl in Lohbrügge,in Bergedorf und auch in Neuallermöhe, ohne dass sich ein Schwerpunkt hervortat.

 

Die Polizei in der Region Bergedorf reagierte zur Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung unter anderem mit gesteigerter Präsenz. Neben der Erhöhung des Kontrolldrucks auf verdächtige Personen wird auch Ordnungsverstößen niederschwellig begegnet.

 

 

7. gibt es Erkenntnisse über parallele Beschaffungskriminalität?

Wenn ja, welche.

 

Nein.

 

 

8. Gibt es ein besonderes Konzept der Polizei um diese Verbrechensarten im Bezirk

Bergedorf zu bekämpfen?

a. Falls ja welches?

b. Falls nein, warum nicht?

 

Grundsätzlich trifft die Polizei im Rahmen ihrer Zuständigkeit alle gefahrenabwehrenden sowie strafprozessualen Maßnahmen, um die objektive Sicherheit an sich und damit einhergehend das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zu stärken. Dafür erfolgen an erkannten Brennpunkten Schwerpunkteinsätze. Diese beinhalten den Einsatz von sowohl uniformierten wie auch zivilen Polizeikräften und werden durch konkrete Einzelmaßnahmen ergänzt, deren Erfordernis sich aus den täglichen Lageerkenntnissen des Analyse- und Lagezentrums sowie des örtlichen Polizei- und

 

Derzeit führt das Polizeikommissariat 43 besondere Präsenzmaßnahmen in Bergedorf-West und Neuallermöhe durch. Ziel dieser Maßnahmen ist die Verhinderung beziehungsweise die Verfolgung von Straftaten durch gezieltes Ansprechen und Überprüfen von verdächtigen Personen und damit einhergehend eine hohe Kontrollintensität.

 

In diesem Zusammenhang wird auf die hamburgweite Öffentlichkeitskampagne „In Hamburg schaut man hin“ (vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. Juni 2020) hingewiesen. Mittels dieser sollte die Bevölkerung nachhaltig ermutigt werden, Sachverhalte, die als „merkwürdig“, „verdächtig“ oder „komisch“ empfunden werden, im Zweifel an die Polizei zu melden. Die Anrufer erhalten – wenn gewünscht – nach Klärung des zugrundeliegenden Sachverhaltes eine Rückmeldung. Zwischen Polizei und Bevölkerung entsteht so ein aktiver Dialog. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, aktiv auf beunruhigende Situationen aufmerksam zu machen und wirken so auf die objektive Sicherheit ein, was im Ergebnis zu einem verbesserten subjektiven Sicherheitsgefühl beiträgt.

 

Zusätzlich bringt sich die Polizei auch bei dem Thema „Städtebauliche Kriminalprävention“ im Rahmen der geplanten Gestaltung des Stadtteilzentrums Bergedorf-West ein. Im Verlauf der kommenden beiden Jahre soll es diesbezüglich zu Jurysitzungen hinsichtlich laufender Wettbewerbsverfahren kommen, in denen die Entscheidungsträger der verschiedenen Behörden, unter anderem auch die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle der Polizei, zusammenkommen und die eingegangenen Entwürfe bewerten.

 

 

9. Was tut das Bezirksamt konkret, um die Sicherheit der Bürger im Bezirk

wiederherzustellen?

 

Für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger kommt in der Freien und Hansestadt Hamburg und in Deutschland im Sinn der Gewaltenteilung die Polizei auf.

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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