20-1321

Ambulante Notfallversorgung in Bergedorf

Bericht

Sachverhalt

Die Verwaltung hat in der Sitzung des Fachausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration am 05.09.2017 an den Wunsch der Bezirksversammlung, zur Entlastung der Notfallaufnahme des Krankenhauses Bethesda eine kassenärztliche Notfallpraxis in Bergedorf anzusiedeln, erinnert. Sie hat berichtet, dass sich die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hamburg in einer E-Mail grundsätzlich zu weiteren Gesprächen bereit erklärt hat. Allerdings hat die KV in dieser Nachricht außerdem darauf hingewiesen, dass sie mit der KV Schleswig-Holstein eine Vereinbarung dahingehend getroffen hat, dass die Anlaufpraxis des Krankenhauses Adolphstift in Reinbek ausgebaut und in den Notfallverbund Hamburg eingegliedert werden soll. Laut Einschätzung der Verwaltung ist der Betrieb von zwei Notfallpraxen in einer derartigen räumlichen Nähe faktisch ausgeschlossen. 

 

Die Redner aller Fraktionen haben sich von dieser Nachricht überrascht und betroffen gezeigt, zumal der in die bisherigen Gespräche involvierte Vertreter der KV Hamburg den Eindruck erweckt hatte, als ob dort vor weiteren Schritten zunächst die Ergebnisse der als Pilotprojekt eröffneten Portalpraxis in Harburg abgewartet werden sollen.

 

Die anwesende Geschäftsführerin des Krankenhauses Bethesda hat betont, von dieser Entwicklung ebenfalls überrascht worden zu sein.

 

Der Fachausschuss hat einvernehmlich beschlossen, den Bezirksamtsleiter aufzufordern, sich bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz für die Ansiedlung einer ambulanten Notfallversorgung in Bergedorf einzusetzen und dort in Erfahrung zu bringen, wie der Vertrag mit der KV Schleswig-Holstein über die Mitnutzung der Portalpraxis des Adolphstifts zustande kam.

Zudem sollen Herr ===== vom Hausärzteverband Bergedorf und ein auskunftsfähiger Vertreter der KV Hamburg als Referenten in den Fachausschuss eingeladen werden.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung schließt sich dem Votum des Fachausschusses an.

 

Anhänge

Keine