20-1649.01

Ambulante Maßnahmen im Jugendstrafverfahren, Situation Rückenwind e. V.

Mitteilung

Sachverhalt

 

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung Drucksache 20-1649 vom 28.06.2018 wie folgt Stellung:

 

Aufgrund der Änderungen im Tarifrecht und damit einhergehenden Anpassungen der „Zugehörigkeitsstufen“ bei den Beschäftigten der Träger haben die Träger, die mit der Durchführung der ambulanten Maßnahmen im Jugendstrafverfahren beauftragt sind, Ende 2017 höhere Personalkosten gegenüber dem Fachamt Straffälligen- und Gerichtshilfe beim Bezirksamt Eimsbüttel angezeigt. Die erhöhten Personalkosten würden sie daran hindern die erforderliche Anzahl von Honorarkräften zu beschäftigen.

 

Das Fachamt hat bei der Zuwendungsgeberin (BASFI) die Übernahme des Mehrbedarfs beantragt. Um Leistungseinschränkungen zu vermeiden, stimmte die Zuwendungsgeberin dem Antrag zu und bewilligte für das laufende Kalenderjahr im April einen Ausgleich, so dass in finanzieller Hinsicht der Mehrbedarf für 2018 abgedeckt werden kann.

 

Der hier entstandene Engpass kam insbesondere bei Rückenwind e.V. zum Tragen, da der Verein sich ausschließlich durch Zuwendungen und Drittmittel (Spenden, Bußgeldsammelfonds und im geringeren Umfang Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit) finanziert. Der Grundsatz, dass die vom Jugendgericht verhängten Maßnahmen möglichst schnell von der Jugendgerichts- bzw. Jugendbewährungshilfe umgesetzt werden, wird vom Fachamt und von der Fachbehörde uneingeschränkt geteilt. Im Rahmen der Veranschlagung 2019/2020 ist eine Berücksichtigung der Mehrbedarfe zur strukturellen Absicherung vorgesehen; die Planaufstellung durch Beschluss der Bürgerschaft über den Haushaltsplan ist jedoch noch nicht abgeschlossen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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