20-1077.01

Änderungsantrag zur Drucksache 20-1077 "Barrierefreier Straßenbelag für die Soltaustraße"

Antrag

Sachverhalt

Antrag der BAbg. Noetzel, Froh, Emrich und Fraktion der CDU

 

Bürgerbeteiligung ist wichtig und richtig. So wurde auch vor der Sanierung der Quartiersstraßen Neuer Weg, Rektor-Ritter-Straße, Töpferhof, Töpfertwiete und Hassestraße im Jahr 2012 eine umfassende Bürgerbeteiligung (Fördergebiet Bergedorf-Süd) durchgeführt. Schon damals gab es durch die politischen Gremien der Bezirksversammlung Bergedorf Hinweise, dass das gewählte Kopfsteinpflaster evtl. zu einer höheren Lärmbelastung und sich nachteilig auf die Barrierefreiheit auswirken würde. Auf Grund der damals relativ zeitnahen öffentlichen Beteiligung wurde durch die politischen Gremien an dem Verwaltungsvorschlag für das Kopfsteinpflaster der betreffenden Straßen keine Änderung vorgenommen.

 

Wenn man nun einen Weg der Entscheidungsfindung unter Beteiligung der Öffentlichkeit gewählt hat, so darf man nicht zu einem späteren Zeitpunkt davon abweichen. Hierzu hat es in den letzten Jahren leider einige negative Beispiele im Bezirk Bergedorf gegeben (Windkraft, Potentialflächen Ochsenwerder etc.). So nachvollziehbar die Begründing und das Ansinnen der Drucksache 20-1077 auch sein mag, so muss diese Diskussion mit den Anwohnerinnen und Anwohner geführt werden. Wenn die Erfahrungen der Anwohnerinnen und Anwohner den Darstellungen der Drucksache 20-1077 entsprechen, so ist ein zielführender Konsens sicherlich sehr einfach herbeizuführen. Dies muss jedoch vor einer Entscheidung der politischen Gremien erfolgen.

 

Im Zuge der Sanierung der o. a. Quartiersstraße wurde durch das vom Bezirksamt beauftrage Planungsbüro geäußert, dass eine Zunahme der Lärmbelästigung durch das Pflaster nicht erfolgen würde, da auf Asphaltbelegen eine höhere Geschwindigkeit gefahren werden würde. Die Effekte würden sich aufheben. Hierzu wäre, vor dem Hintergrund der Erfahrungen und vor einer erneuten Bürgerbeteiligung und Entscheidung, eine Einschätzung durch das Fachamt des Bezirksamts Bergedorf sehr hilfreich.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

1.Bei der Planung der Sanierung der Soltaustraße ist zu berücksichtigen, dass der Fahrbahnbelag eine möglichst komfortable Überquerung durch mobilitätseingeschränkte Personen ermöglicht.

 

2.Das Bezirksamt berichtet im Ausschuss für Verkehr und Inneres, ob es aus Sicht des Fachamts zu einer erhöhten Lärmbelästigung in den o. a. sanierten Straßenzügen gekommen ist und ob hierüber Beschwerden vorliegen.

 

3.Vor einer weiteren Planung mit einem geänderten Oberflächenbelag ist eine Beteiligung mit den Anwohnerinnen und Anwohnern durchzuführen und darüber dem Ausschuss für Verkehr und Inneres zu berichten.

 

4.Vor Umsetzung der Maßnahme sind die Planungsergebnisse für die Sanierung der Soltaustraße dem Ausschuss für Verkehr und Inneres zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Anhänge

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