20-1565.01

Änderungsantrag zur Drs. 20-1565 "Keine weitere Ampel auf der Bergedorfer Straße Höhe Lichtwarkhaus" - beschossene Fassung

Antrag

Sachverhalt

Änderungsantrag des BAbg. Roßborg und SPD-Fraktion

 

Häufig ist festzustellen, dass Menschen, sogar ältere mit Rollatoren (!), die vierspurige B 5 abseits der Ampeln überqueren, um zum Lichtwarkhaus zu kommen. Das neue Körberhaus wird vermutlich noch mehr Besucherverkehr haben als das Lichtwarkhaus. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, über die Querungsmöglichkeiten der B5, ggf. auch mit einer neuen Ampel auf Höhe des künftigen Körberhauses, nachzudenken. Vor diesem Hintergrund müssen aber auch der Verkehrsfluss auf der B5 und die möglichen Auswirken von Änderungen und Anpassungen der Querungsmöglichkeiten untersucht werden.

 

Da das Körberhaus frühestens 2020 fertig sein wird, gibt es genug Zeit, die aufgeworfenen Fragen durch ein Verkehrsgutachten klären zu lassen. Dieses sollte deshalb vom Vorhabenträger des Körberhauses in Auftrag gegeben werden

 

Petitum/Beschluss

Wir beantragen, die Bezirksversammlung möge beschließen:

Das Petitum der Drucksache 20-1565 wird wie folgt geändert:

 

  1. Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, sich beim Vorhabenträger des Körberhauses dafür einzusetzen, dass ein Verkehrsgutachten erstellt wird, das die Verkehrsströme, die vom Körberhaus ausgelöst werden, untersucht werden. Dabei soll insbesondere geklärt werden, ob eine weitere Ampel auf der B 5 auf Höhe des Körberhauses sinnvoll ist und wie sich diese ggf. auf den Verkehrsfluss auswirken würde.
  2. Das Verkehrsgutachten ist im Ausschuss für Verkehr und Inneres vorzustellen.
  3. Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, sicherzustellen, dass der nördliche Zugang über die Fußgängerbrücke zum neuen Körberhaus barrierefrei hergestellt wird.

 

 

 

Anhänge

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