Abschlussbericht zur ökologischen Baubegleitung zum Neubau einer Unterkunft für Flüchtlinge oder Asylbegehrende im Gleisdreieck Mittlerer Landweg
Der Bau einer Unterkunft für Flüchtlinge mit ca. 780 Wohneinheiten ist weit vorangeschritten. Ein Großteil der Geschosswohnungsbauten ist bereits bezogen.
Auflage aus den Baugenehmigungen, erteilt am 26.02. und 18.04.2016, ist eine ökologische Baubegleitung mit dem Zweck, die Verletzung des Tötungsverbots gemäß § 44 Abs.1 Nr.1 Bundesnaturschutzgesetz zu vermeiden.
Ein Sachstandbericht (Stand Mai 2016) zur ökologischen Baubegleitung wurde am 19.05.2017 im SFW vorgestellt (vgl. Drucksache 20-0846).
Der Abschlussbericht (Stand April 2017) stellt folgende Ergebnisse/Bewertungshinweise dar:
Während im Baugebiet im Zuge der ökologischen Baubegleitung keinerlei Arten festgestellt wurden, gab es angrenzend an das Baugebiet faunistische Aktivitäten.
Bezüglich der Brutvögel kamen im Eingriffsbereich bzw. im störungssensiblen Nahbereich geeignete vorbeugende Vergrämung oder andere Maßnahmen zur Vermeidung einer Schädigung von Vogelbruten (Sichtschutzzäune, zeitliche Anpassung der Gewässerunterhaltung, Mahdtermin auf angrenzender extensiv genutzter Grünlandfläche) zur Anwendung.
Der ökologische Baubegleiter registrierte insgesamt 275 Amphibienindividuen (davon 186 Teichmolche) und ca. 100 Reptilienindividuen (überwiegend Ringelnatter und Waldeidechse), die in geeignete Habitate in das angrenzende neue Naturschutzgebiet „Allermöher Wiese“ umgesetzt wurden. Festgestellte artenschutzrechtlich relevante Arten wurden lediglich in geringer Individuenanzahl registriert. Das sind Kammmolch (1 Individuum), Moorfrosch (4 Ind.), Zauneidechse (5 Ind.), Bitterling (1 Ind.), Steinbeißer (2 Ind.) und Vögel.
Eine Tötung von Tierindividuen konnte entsprechend erfolgreich vermieden werden.
Der ökologische Baubegleiter weist aufgrund der Funde den angrenzenden Räumen eine hohe Artenvielfalt zu und empfiehlt diese zu erhalten und entwickeln. Er schätzt ein, dass besondere Maßnahmen zur Sicherung der lokalen Artvorkommen in der Nachbarschaft zu dem neuen Wohngebiet erforderlich werden und macht erste Vorschläge diesbezüglich.
Aktuell wird der Bebauungsplan Billwerder 29/Allermöhe 29/Neuallermöhe 1 insbesondere mit dem Ziel der Schaffung von Bauplanungsrecht für allgemein zulässiges Wohnen aufgestellt. Im Rahmen desselben sind die Ergebnisse und Bewertungshinweise der ökologischen Baubegleitung zu berücksichtigen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
---