21-1893

75 Jahre Grundgesetz: Feierlichkeiten für den 23.05.2024 in Bergedorf

Antrag

Letzte Beratung: 02.11.2023 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 13.4

Sachverhalt

Antrag von der AfD Fraktion Bergedorf
Reinhard Krohn, Eugen Seiler, Peter Winkelbach, Herbert Meyer

 

 

Das Grundgesetz ist mit Blick auf die deutsche Verfassungsgeschichte ein herausragender Erfolg und nicht nur ein stabiles Fundament unseres freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaates, sondern zugleich auch eine reichhaltige Quelle für gesellschaftlichen Zusammenhalt und für die innere Integration unseres Staates.

 

Gleichwohl wird das anstehende Jubiläum der Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 2023 von den Staatsorganen des Bundes erneut nicht als großer und verbindender Anlass von nationaler Bedeutung begangen, so dass darin liegende Potentiale eines öffentlichen Zelebrierens unserer Verfassungsordnung ungenutzt bleiben.

 

Jeder Staat benötigt politische Symbole und Rituale, die den angestammten wie zugewanderten Bürgern Identifikationsmöglichkeiten bieten und ein Zusammengehörigkeitsgefühl stiften. Den75. Jubiläumstag des Grundgesetzes, der im kommenden Jahr am 23. Mai 2024 sollten wir deshalb angemessen feiern!

 

Gerade in Zeiten einer zunehmenden Polarisierung und Fragmentierung unserer Gesellschaft können das Grundgesetz als unsere Verfassung und Patriotismus als verbindendes Band starke Integrations- und Identifikationspotentiale zum Wohle von Staat und Gesellschaft entfalten. Diese Potentiale sollten auf keinen Fall den gesellschaftlichen Rändern überlassen werden, sondern sie müssen aus der Mitte der Gesellschaft und durch eine zielgerichtete Förderung durch die Staatsorgane auf eine neue Stufe gehoben werden.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:

  1. Die Bezirksversammlung bekennt sich zum Grundgesetz und stellt den herausragenden Erfolg des Grundgesetzes mit Blick auf die deutsche Verfassungsgeschichte fest.

 

  1. Das Bezirksamt soll zum 75. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 2023 eine feierliche Gedenkveranstaltungen durchführen. Dabei soll der Fokus auf Patriotismus als verbindendes Band für starke Integrations- und Identifikationspotentiale zum Wohle von Staat und Gesellschaft gelegt werden.

 

  1. In Abstimmung mit anderen beteiligten staatlichen Stellen wird ein „Bezirksprogramm Patriotismus“ zu entwickelt, welches sicherstellt,

 

a), dass die ganzjährige Sichtbarkeit nationaler Symbole insbesondere der Bundesflagge im öffentlichen Raum erhöht wird;

b), dass die Nationalhymne häufiger bei öffentlichen Anlässen gesungen und weiter als fester Bestanteil des deutschen Liedguts gepflegt wird;

c), dass das Bergedorfer Rathaus in Zusammenarbeit mit der Bezirksversammlung als parlamentarisches Zentrum patriotischer Selbstvergewisserung gestärkt wird etwa durch Portraits bedeutender Parlamentarier und durch Bilder der deutschen Nationalgeschichte auf den Fluren des Bergedorfer Rathaus;

d), dass im Rahmen der politischen Bildung ein erfolgreiches Werben für wünschenswerten Patriotismus nicht durch ein undifferenziertes Kämpfen gegen einen fraglos unerwünschten Nationalismus im Keim erstickt wird;

e), dass auch hierzulande lebende Ausländer von den verbindenden und einladenden Potentialen des Patriotismus angesprochen werden und ihre Identifikation mit dem deutschen Staat gestärkt wird.

 

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