Die Debattenpunkte werden einvernehmlich festgelegt (Anlage).
Herr Brümmer sagt auf Nachfrage zu, dass bis zum Kurzältestenrat noch die Abschreibungen für die bereitzustellenden investiven Mittel aus der Drucksache 21-2257.2 „Gedenkbaum für das Opfer des NSU Süleyman Taşköprü“ mitgeteilt würden.
Frau Wolpert weist darauf hin, dass der Kurzältestenrat wieder um 17.30 Uhr im Plenum stattfinden werde und dass Maskenpflicht im gesamten Saal mit Ausnahme bei eigenen Redebeiträgen bestehe.
Der Ältestenrat/ Geschäftsordnungsausschuss legt einvernehmlich fest, dass an der Sitzung der Bezirksversammlung auch Fraktionsgeschäftsführungen inklusive der Schülerpraktikantin der FDP-Fraktion teilnehmen können.
Frau Wolpert berichtet zu den Hintergründen, dass die zuständige Senatskommission auf Vorschlag des Bezirks die Umbenennung der Georg-Bonne-Straße beschlossen habe. Es hätten sich jetzt Anwohnende gemeldet und gefragt, wann sie darüber offiziell informiert würden.
Herr Brümmer sagt zu, dass er dieses bis zum Kurzältestenrat klären werde. Wahrscheinlich reiche formal die Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger.
Frau Wolpert stellt fest, dass der Hinweis auf den Amtlichen Anzeiger oder auf eine erfolgte Pressemitteilung nicht kundenfreundlich sei und damit keine Lösung sein könne.
Frau Wolpert berichtet, dass die Bezirksaufsichtsbehörde in einem umfangreichen Vermerk festgestellt habe, dass bei Sitzungen der Bezirksversammlung oder eines Ausschusses weder für Gremienmitglieder noch für Mitarbeitende des Amtes, Referent*innen oder Publikum die 3G- oder 2G-Regelung angewendet werden könne.
Herr Falke-Funk berichtet, dass ab Oktober 2021 ein Wachdienst den Einlass des Publikums kontrollieren, Kontaktdaten erheben sowie die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen überwachen werde.
Herr Brümmer sagt zu, dass das Amt den notwendigen Wachdienst (siehe auch TOP 3.1) finanzieren werde. Ob eine Erstattung durch die Finanzbehörde als Corona-Mehrausgabe erfolgen werde, sei allerdings ungewiss.
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Brümmer stellt fest, dass es sich hierbei um ein sehr sensibles Thema handele. Auf der einen Seite müsse eine Diskriminierung vermieden werden, auf der anderen Seite müsse eine Lösung auch praktikabel sein. Das Amt habe zur Klärung sowohl das federführende Bezirksamt Bergedorf als auch den Senatskoordinator für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung eingeschaltet.
Nach dem Hamburgischen Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen in Verbindung mit der Kommunikationshilfen-Verordnung hätten Personen einen Rechtsanspruch auf die Hinzuziehung von Gebärdendolmetschenden, soweit eine solche Kommunikation zur Wahrnehmung eigener Rechte in einem Verwaltungsverfahren erforderlich sei. Bei einer Öffentlichen Plandiskussion handele es sich nach erster Einschätzung jedoch nicht um ein Verwaltungsverfahren im Sinne der genannten Vorschrift und das Amt gehe bis auf weiteres davon aus, dass eine entsprechende Vorhaltepflicht des Bezirksamtes nicht bestehe. Die Feinprüfung laufe noch und das Amt könne sicherlich in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses berichten.
Frau Blume entgegnet, dass nach ihrer Auffassung auf jeden Fall auch eine Teilnahme von Menschen mit einem Bedarf an Gebärdendolmetschenden ermöglicht werden müsse. Sie kündigt an, dieses Thema auch noch einmal im Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit auf die Tagesordnung setzen zu wollen.
Herr Adrian regt an, auch eine Lösung über das Livestreaming zu prüfen.
Frau Wolpert sagt zu, dass der Livestreaming-Dienstleister dazu befragt werde.
Herr Capar berichtet, dass es beispielsweise im Justizbereich Rahmenvereinbarungen für Dolmetschende gebe. Dieses könne auch für den jetzt angesprochenen Bereich eine sinnvolle Lösung sein.
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