Die vor und während der Anhörung per E-Mail eingegangenen Fragen und Stellungnahmen liegen als Anlage bei.
Frau Blume begrüßt die Anwesenden und stellt das Podium sowie den Ablauf des Abends vor. Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) habe der Bezirksversammlung gem. § 28 BezVG mit Frist bis zum 14.01.2022 die Gelegenheit zur Stellungnahme zu ihrer Planung des Aufbaus einer neuen Unterkunft mit der Perspektive Wohnen (UPW) in der Behringstraße 26/ 28 gegeben. Der thematisch zuständige Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit solle für die Bezirksversammlung eine Stellungnahme erarbeiten und habe dafür die Durchführung einer Öffentlichen Anhörung beschlossen, um die Bürger*innen über die Planung zu informieren und die Gelegenheit zu geben, Fragen zu stellen und Stellungnahmen abzugeben.
Herr Plocksties (Sozialbehörde) und Herr Schiebler (Hohaus Hinz & Seifert GmbH) stellen die Planung UPW in der Behringstraße 26/ 28 mithilfe einer Präsentation (Anlage) vor. Die Anzahl der öffentlich-rechtlichen Unterbringungsplätze Hamburgs liege derzeit bei etwa 30.000 Plätzen und werde nach aktueller Prognose bis Ende 2023 auf etwa 26.000 Plätze sinken. Wegen der Bürgerverträge und zum Teil nur befristeten Baugenehmigungen müssten öffentlich-rechtliche Unterbringungsplätze zurückgebaut werden. Auch in Altona würden verschiedene Standorte geschlossen oder deren Kapazitäten reduziert. Gemäß dem Orientierungs- und Verteilungsschlüssel, auf dessen Basis Unterbringungskapazitäten in den Bezirken geplant würden, habe Altona derzeit ein Defizit von 959 Plätzen.
Vor diesem Hintergrund sei Ersatz für die zu schließende und nur temporär gedachte öffentlich-rechtliche Unterbringung in der Parkanlage am Holmbrook 1 – 3 nötig. In der Behringstraße 26/ 28 würden nun 50 Wohnungen mit 200 Unterbringungsplätzen geplant. 2025 solle die UPW bezugsfertig sein. Nach 15 Jahren der Nutzung als öffentlich-rechtliche Unterbringung solle das Gebäude für dauerhaftes Wohnen genutzt werden. Zentrale Forderungen der Einigung mit der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ würden an dem Standort erfüllt. 200 Plätze lägen in der vereinbarten Größenordnung von 150 bis 300 Plätzen. In Ottensen gebe es bislang noch keine öffentlich-rechtliche Unterbringung und die nächste liege etwa 1,4 km entfernt.
Das geplante Gebäude werde fünf Geschosse und an einem Gebäudeteil fünf Geschosse plus ein Staffelgeschoss aufweisen. Dieses springe nach Norden zurück, damit die Abstandsflächen eingehalten und eine bessere Belichtung des Innenhofs gewährleistet würden. Die Höhe der Bebauung orientiere sich am östlichen Gebäuderiegel sowie an der Bebauung an der Friedensallee. Die Wohnungsgrößen lägen zwischen 30 und 90 m2. Das Gebäude werde über drei Treppenhäuser begehbar sein und über die Durchfahrt zur Friedensallee erschlossen. Außerdem solle die bestehende, von der Behringstraße befahrbare Tiefgarage erweitert werden. Die rund 500 m2 große Kinderspielfläche sollten auf der freien Fläche östlich und falls nötig auf der Fläche südlich des geplanten Neubaus eingerichtet werden.
Herr Olof (F&W Fördern & Wohnen AöR (F&W)) erläutert mithilfe einer Präsentation (Anlage) das Konzept, die Funktion, die Belegung, den Personalschlüssel und die Angebote einer UPW. In der Regel sei F&W Generalmieterin der dafür bestimmten Gebäude, die anschließend an den freien Wohnungsmarkt übergeben würden. In erster Linie würden Menschen verschiedener Herkunftsländer mit guter Bleibeperspektive aus Altona in der UPW in der Behringstraße untergebracht werden. Grundlage für die Belegung sei eine Fläche von 15 m2 pro Person. Ziel sei es, die Menschen in privaten Wohnraum zu bringen und mithilfe verschiedener Angebote und Kooperationen in den Sozialraum zu integrieren.
Wortbeiträge der Bürger*innen zur geplanten Bebauung und der Erschließung
Herr Hansen (Sprinkenhof GmbH) erläutert, die Sozialbehörde habe der Sprinkenhof GmbH den Bedarf von 50 Wohnungen für 200 Menschen gemeldet. Die Sprinkenhof GmbH habe geprüft, wo dieser Bedarf realisiert werden könne. Daraus sei dann die vorgestellte Planung entstanden. Es werde so geplant, dass der Bedarf genau gedeckt werde. Aktuell gebe es keine Möglichkeit, hier kleiner zu planen. Der gemeldete Bedarf müsse abgebildet werden.
Die unterschiedlichen Distanzen des Neubaus zur Behringstraße und zur Friedensallee seien der Sprinkenhof GmbH bewusst. Die vorgeschlagene Positionierung sei gewählt worden, um das neue Gebäude bestmöglich in den Innenhof zu integrieren und an die Bestandsbebauung anzuschließen. Die Bestandsgebäude an der Behringstraße sollten nicht abgerissen und alle Mieter*innen in den Gewerbeeinheiten vor Ort gehalten werden.
Noch befinde sich das Projekt in einem frühen Planungsstadium. Die Einwände und Anregungen der Bürger*innen nehme er für eine Prüfung der Optimierung des Gebäudes sowie andere Möglichkeiten der Sortierung der Baukörper im weiteren Planungsprozess mit. Auch die Anmerkungen zur Verschiebung des Gebäudekörpers hin zur Behringstraße und Bedenken zur Geschossigkeit nehme er mit. Die Sprinkenhof GmbH stehe den vorgebrachten Vorschlägen offen gegenüber. Eine Aufstockung der Bestandsgebäude alleine genüge aber nicht, um die Bedarfe der UPW zu decken.
Es werde geprüft, ob ein Lärmgutachten beauftragt werde. Eine Verschattungsstudie sei dem Vorbescheidsantrag beigefügt. Noch gebe es keinen Baubeginn, da dieser erst feststehe, wenn eine Baugenehmigung erteilt werde. Ziel sei, das Gebäude 2025 fertigzustellen. Die Bauphase könne erfahrungsgemäß bis zu 20 Monate dauern.
Herr Tressl betont, dass die vorgebrachten Vorschläge und Fragen der Bürger*innen berechtigt und sinnvoll seien. Das Gebiet sei als Geschäftsgebiet mit nicht-störendem Gewerbe ausgewiesen. Dabei handle es sich um altes Planrecht. Im Baublock werde bereits jetzt höher als 4,50 m mit bis zu sieben Geschossen gebaut. Außerdem gebe es im gesamten Baublock an der Friedensallee bis an die Behringstraße schon viel Wohnbebauung. Die geplante Nutzung des Neubaus füge sich daher gut ein. Ob das geplante Gebäude baurechtlich genehmigungsfähig sei, werde derzeit vom Bezirksamt geprüft. Der Vorbescheidsantrag werde dann zu einem späteren Zeitpunkt im nicht-öffentlichen Teil des Bauausschusses vorgestellt werden. Die Grundstückseigentümer*innen der Nachbargrundstücke hätten die Möglichkeit Akteneinsicht zu nehmen. Eine Baugenehmigung liege noch nicht vor. Final sei die Planung also noch nicht. Außerdem werde es zu bestimmten Themen wie der Begrünung noch detailliertere Planungen geben.
Immer dann, wenn es erforderlich werde, prüfe die Freie und Hansestadt Hamburg, wo der Bedarf der Sozialbehörde untergebracht und baulich realisiert werden könne. Es würden aber nicht alle Innenhöfe Altonas auf eine mögliche Nachverdichtung, sondern zunächst stadteigene Flächen für solche öffentlichen Aufgaben überprüft.
Das geplante Gebäude solle nach Norden nicht an die Grundstücksgrenze heranreichen. Vor dem Gebäude Friedensallee 39 stehe zudem schon eine hohe Baumreihe, die für Schattenwurf sorge. Anders als bei Modulbauten oder Containern, die von weitem als solche erkennbar seien, entstehe hier ein normales Wohngebäude, dessen Nutzung von außen nicht erkennbar sei. Das Betreuungs- und Beratungskonzept von F&W bedinge, dass die Menschen nicht über das ganze Stadtgebiet auf einzelne Wohnungen verteilt werden könnten.
Wortbeiträge der Bürger*innen zur Erschließung und zu den Stellplätzen
Herr Hansen sichert zu, die Hinweise zur Erschließung mitzunehmen. Die neu geschaffenen Tiefgaragenstellplätze seien als Kompensation für die entfallenden Stellplätze im Innenhof geplant und könnten auch von Anwohner*innen gemietet werden. Es seien etwa 60 zusätzliche Tiefgaragenstellplätze vorgesehen, im Innenhof gebe es derzeit 84. Da sich die Planung noch im Prozess befinde, könne sich die Zahl aber noch verändern. Seitens der Sprinkenhof GmbH bestehe aber auch ein Eigeninteresse an der Kompensation der wegfallenden Stellplätze. Er nehme den Wunsch mit, für einen Ausgleich zu sorgen. Ob Wohnmobilparkplätze weiter angeboten werden könnten, ergebe sich erst in der weiteren Planung. Zur Unterbringung der Rettungsfahrzeuge des Arbeiter-Samariter-Bundes Deutschland e.V. laufe eine Untersuchung. Welche Stellplätze genau entfielen, sei Bestandteil der weiteren Planungsschritte.
Ein Logistikkonzept für die Bauphase werde bereits erarbeitet. Noch gebe es keine Aussage darüber, ob die Baustelle über die Behringstraße oder die Friedensallee erschlossen werde. Sobald die Untersuchungen des Logistikkonzepts abgeschlossen seien, in deren Rahmen auch die Frage der Erreichbarkeit des Hinterhofs geprüft werde, werde die Sprinkenhof GmbH auf ihre Mieter*innen in den Bestandsgebäuden zukommen. Die Örtlichkeiten seien der Sprinkenhof GmbH bekannt. Termine mit Gewerbetreibenden vor Ort seien denkbar, um deren Bedarfe aufzunehmen.
Wortbeiträge der Bürger*innen zu den Bewohner*innen, zur Begrünung und sonstigem
Die Bevölkerungszahl der Friedensallee werde durch diverse Neubauten sicherlich noch stark steigen. Wie viel Infrastruktur wachse gleichzeitig mit? Es wäre schön, wenn Interessen der Anwohner*innen miteinbezogen würden, um ein gutes Miteinander zu erhalten.
Für Ottensen gelte eine Soziale Erhaltungsverordnung. Dabei werde wesentlich auf die Zusammensetzung der Bevölkerung abgehoben. Der diesbezügliche Teil der Friedensallee habe schätzungsweise 2.000 Bewohner*innen. Zweihundert Asylant*innen würden die Zusammensetzung der Bevölkerung in diesem Bereich maßgeblich verändern. Sei damit zu rechnen, dass konsequenterweise für diesen Bereich dann auch die Soziale Erhaltungsverordnung aufgehoben werde?
Herr Olof stellt fest, die öffentlich-rechtliche Unterbringung am Holmbrook bleibe bestehen, bis die UPW an der Behringstraße eröffnet worden sei. Weil die UPW erst in voraussichtlich vier Jahren eröffnet werde, würden dort nicht die aktuellen Ortskräfte aus Afghanistan untergebracht. Wer genau in vier Jahren einziehe, sei noch nicht klar. Die Menschen lebten so kurz wie nötig in einer UPW, bis richtiger Wohnraum für sie gefunden worden sei.
Wenn die Kinderspielfläche öffentlich zugänglich sei, dürfe diese von jedem Kind genutzt werden. Das sei auch in anderen UPWs üblich und gewünscht.
Zwischen der SAGA Unternehmensgruppe und F&W gebe es einen Vertrag über die Nutzung des Gebäudes als öffentlich-rechtliche Unterbringung über 15 Jahre. Ziel sei es, die Bewohner*innen in privaten Wohnraum zu vermitteln. Nach 15 Jahren könnten sich die Bedarfe verändert haben, die Zahl der Geflüchteten könne gesunken sein oder gegebenenfalls müssten neue Standorte für eine UPW gesucht werden.
Herr Plocksties ergänzt, die Stadt arbeite laufend daran, auch langfristig ausreichende Platzkapazitäten zu schaffen. Die Entwicklung der Fluktuation in den öffentlich-rechtlichen Unterbringungen werde geprüft. Die Entwicklung schon für wenige Jahre zu prognostizieren, sei aber eine schwierige Aufgabe. Es sei nicht möglich, jetzt Aussagen über die Situation 15 Jahre nach Eröffnung der UPW zu treffen.
Eine öffentlich-rechtliche Unterbringung solle Obdachlosigkeit verhindern. Die Menschen sollten dort vorübergehend leben, bis richtiger Wohnraum für sie gefunden worden sei. Neben Geflüchteten gebe es auch von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen, die in öffentlich-rechtlichen Unterbringungen untergebracht würden. In Hamburg lebten derzeit ungefähr 5.000 wohnungslose Menschen ohne Fluchthintergrund in öffentlicher-rechtlicher Unterbringung.
Frau Brakhage erklärt, die zukünftigen Bewohner*innen der UPW in der Behringstraße lebten voraussichtlich schon in Altona und nutzten bereits die Infrastruktur wie etwa die Schulen. In den Neubaugebieten im Umfeld würden auch neue Kitas berücksichtigt. Außerdem seien verschiedene Schulerweiterungen in Altona vorgesehen. Ottensen verfüge bereits über eine gute soziale Infrastruktur. Das Amt werde die Bedarfe aber weiter beobachten und bei Bedarf reagieren.
Herr Tressl legt dar, dass Lärm unterschiedlich wahrgenommen werde. Die Schallemissionen des Gewerbes würden in einzelnen Fällen durch den Neubau möglicherweise sogar abgeschirmt. Die Begrünung solle möglichst üppig werden. Dafür sei die Planung aber noch nicht weit genug. Die Anmerkung nehme das Amt aber mit.
Alternative Standorte würden bei jeder Planung geprüft. Die Mehrzahl öffentlich-rechtlicher Unterbringungen liege mit vielen Plätzen und bei hoher räumlicher Dichte derzeit in Bahrenfeld. Zu einer Fläche, die sich im Eigentum der Stadt befinde und die bereits vorgestellten Vorgaben an eine öffentlich-rechtliche Unterbringung erfülle, gebe es kaum Alternativen.
Die Soziale Erhaltungsverordnung werde nicht aufgehoben. An der Zusammensetzung der Bevölkerung werde sich vor dem Hintergrund der 200 neuen Bewohner*innen im Verhältnis zu den über 30.000 Einwohner*innen Ottensens nichts maßgeblich ändern. Bei der Planung von Neubaugebieten wie dem zweiten Bauabschnitt der Mitte Altona solle ebenfalls darauf hingewirkt werden, einen Anteil der Gebäude für Geflüchtete zu berücksichtigen, um dem Ziel einer möglichst gleichmäßigen Verteilung über das Stadtgebiet näher zu kommen.
Herr Hansen merkt an, weil sich die Planung noch in einem frühen Stadium befinde, gebe es noch keine Pläne zur Bepflanzung. In der weiteren Planung werde sich die Sprinkenhof GmbH auch mit diesem Thema befassen, um ein gutes Ergebnis für alle Beteiligten zu erzielen.
Die Sprinkenhof GmbH werde sich mit den Architekt*innen zusammensetzen und prüfen, welche Ansätze der Bürger*innen sinnvoll seien und wo die Planung angepasst werden könne.
Frau Blume erklärt, dass die Planung noch dem Planungsausschuss vorgestellt werde. Die Anmerkungen und Fragen der Bürger*innen würden dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben. Die Bezirksversammlung werde die Anmerkungen der Bürger*innen in ihre Stellungnahme an die Sozialbehörde einfließen lassen.
Stellungnahmen der Politik und der Bezirksamtsleitung
Frau Blume verliest Frau Bödeker-Schoemanns Stellungnahme (Anlage). Sie habe nur digital teilnehmen können, danke für die Fragen und Anregungen, die sie selbstverständlich in die Fraktionsberatungen mitnehmen werde.
Frau Lachmann erklärt, die öffentlich-rechtliche Unterbringung für Geflüchtete sei sehr wichtig. Die Menschen müssten zentral untergebracht leben und nicht nur weiter entfernt vom Stadtkern. Einige Eingebungen der Bürger*innen seien berechtigt. So gebe es durch die Zufahrt an der Behringstraße schon viel Verkehr und die Durchfahrt zur Friedensallee sei vermutlich zu klein für LKWs. Details der Planung müssten noch geklärt werden.
Frau von Stritzky betont in Richtung Sozialbehörde und F&W, dass die UPW als Ausgleich für die abzubauende Unterkunft am Holmbrook sehr bedeutungsvoll sei. Dort sollten im Rahmen eines sogenannten Ringtausches Kleingartenvereine angesiedelt werden. Anlehnend an den sozialen Wohnungsbau sei die UPW mit 15 m2 pro Person eine bessere und integrativere Unterbringung als das Leben in Containerwohnungen oder Gemeinschaftsunterbringungen. Sie sichert zu, die Anmerkungen der Bürger*innen mitzunehmen und an den Bauausschuss weiterzugeben.
Frau Fiedler betont, dass sie befürchtet habe, dass die heutige Beteiligung die letzte öffentliche Beratung des Vorhabens vor der nicht-öffentlichen Vorstellung im Bauausschuss gewesen sei. Nach Erteilung eines Vorbescheids, seien nämlich nicht mehr viele Änderungen möglich. Eine öffentliche Befassung des Planungsausschusses sei daher wichtig. Die Bedenken hinsichtlich Geschosshöhe, Abstand, Verschattung, Lärm, Begrünung und Starkregen werde sie mitnehmen und bei einer Beratung im Planungsausschuss ansprechen. In der Ausschusssitzung vom 15.11.2021 sei überdies dargestellt worden, dass die Wohnungen der UPW nach 15 Jahren der Nutzung als öffentliche-rechtliche Unterbringung nicht dem freien Wohnungsmarkt übergeben würden.
Frau Blume dankt den Anwesenden für den konstruktiven Austausch. Die verschiedenen Anmerkungen der Bürger*innen zur Anordnung des Baukörpers, zum Abriss von Bestandsgebäuden, zu der Tiefgarage, der Kinderspielfläche, der Belegungsdauer von 15 Jahren, der Erschließung, der Anlieferung für die Gewerbebetriebe und der Bauphase nehme sie mit. Diese müssten noch einmal betrachtet werden.
Frau Dr. von Berg dankt für die sachlichen und hilfreichen Beiträge. Nach den 15 Jahren der Nutzung als öffentliche-rechtliche Unterbringung werde die SAGA Unternehmensgruppe Eigentümerin des Grundstücks bleiben und die Wohnungen als geförderte Wohnungen genutzt. Diese würden in Altona ebenfalls sehr dringend gebraucht.