Herr Brümmer berichtet, dass die von der Ministerpräsidentenkonferenz dem Grunde nach beschlossene 3G-Regel (noch) nicht für die Bezirksversammlung und ihre Ausschüsse gelte. Die Eindämmungsverordnung sei an diesem Punkt nicht angepasst worden. Die Bezirksversammlung könne diesbezüglich auch keine eigenen Regelungen treffen, etwa für Medienvertreter*innen oder Bürger*innen.
Frau Wolpert berichtet, dass
Sie bittet darum, dass dem Präsidium spontane Änderungs- oder Ergänzungsanträge, die nicht auf der Tagesordnungen ständen, schriftlich vorgelegt würden.
Frau Dr. von Berg kündigt an, dass sich Herr Gerdelmann, Dezernent für Wirtschaft, Bauen und Umwelt, zu Beginn der Sitzung verabschieden wolle.
Die Debattenpunkte werden einvernehmlich festgelegt (siehe Anlage).
Frau Wolpert berichtet, dass sie das Rechtsamt um Klärung gebeten habe, welche Regelungen bei Auslegungsfragen zur Geschäftsordnung heranzuziehen seien. Danach gälten bei Widersprüchen, Regelungslücken oder Auslegungsfragen der Geschäftsordnung folgende Regelungen in der Reihenfolge ihrer Nennung:
• die Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Altona,
• das Bezirksverwaltungsgesetz,
• die Hamburgische Verfassung.
Wenn eine Passage der Geschäftsordnung nach dem Wortlaut eindeutig sei, entfielen weitere Auslegungen nach anderen Auslegungsgrundsätzen.
Das Rechtsamt habe auch festgestellt, dass nur sie als Vorsitzende die Einhaltung der Geschäftsordnung überwache, nicht jedoch der Ältestenrat/ Geschäftsordnungsausschuss (ÄRat).
[Nachtrag:
Die Stellungnahme des Bezirksamtes ist den Ausschussmitgliedern am 20.08.2021 zugemailt worden.]
Frau Dr. von Berg ergänzt, dass die Prüfung des Rechtsamtes ergeben habe, dass der ÄRat
Frau Wolpert stellt fest, dass es zwei Anträge auf öffentliche Anhörungen gebe, nämlich im BauA zum Bauantrag Blankeneser Bahnhofstraße und im ArsW zu den Themen Verkehr und Einzelhandel im Blankeneser Zentrum. Das Minderheitenrecht der Fraktionen von SPD und DIE LINKE sei in beiden Ausschüssen nicht gewahrt worden, was falsch gewesen sei. Der Hauptausschuss habe nun über Ort und Zeit der Anhörungen zu entscheiden und ob diese ggf. zusammengeführt würden. Wenn in der Sitzung der Bezirksversammlung die beantragte Geschäftsordnungsänderung beschlossen werde, könne es keine Anhörungen mehr zu nicht-öffentlichen Themen geben.
Herr Werner bittet das Amt darum, den Vorhabenträger jetzt schriftlich zu fragen, was er bereit sei zu veröffentlichen und was nicht.
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Wolpert berichtet zu den Hintergründen, dass das hochaktuelle Thema bisher im Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit (SozA), aber auch schon im Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft (ArsW) beraten worden sei. Daneben gebe es einen Runden Tisch.
Frau Blume berichtet, dass das Thema bisher zweimal im SozA behandelt worden sei und dort auch wieder auf der Tagesordnung stehe.
Der Ältestenrat/ Geschäftsordnungsausschuss legt den SozA als zuständigen Ausschuss fest, der ArSW soll nachrichtlich über Wesentliches informiert werden.
Es liegen keine Mitteilungen vor.
Es gibt keine Wortmeldungen.