Frau Stobbe stellt fest, dass mehr als die Hälfte der stimmberechtigen Mitglieder anwesend seien und somit die Beschlussfähigkeit gegeben sei.
Fortsetzung der Beratungen vom 18.01.2023.
Zu diesem TOP liegen als Tischvorlage von Frau Baumbusch zusammengetragene Diskussionsvorschläge und Informationen vor (siehe Anlage).
Frau Baumbusch erläutert, dass den Ausschussmitgliedern im Vorwege auch Drucksachen aus der Vergangenheit zum gleichen Thema per E-Mail zugekommen seien. Sie habe versucht, wichtige Passagen daraus aufzuführen. Insbesondere die Drucksache 21-1927 scheine ihr geeignet, um sie bei der Erarbeitung eines neuerlichen gemeinsamen Antrags heranzuziehen. Sie schlage vor, das Thema Inklusion bei dem gemeinsamen Antrag besonders hervorzuheben.
Frau Wolf rät ebenfalls dazu, dem Thema der Inklusion eine besondere Gewichtung zukommen zu lassen, da in diesem Bereich viele Aufgaben hinzugekommen seien und es diesbezüglich gesetzliche Verpflichtungen gebe. Oft werde überlegt, wie bestehende Räumlichkeiten möglichst effizient genutzt und Angebote räumlich koordiniert werden könnten. Es gebe aber keine konkreten Koordinierungsstellen, die diese Aufgabe übernähmen. Auch dieses und der generelle Aufgabenzuwachs könnten ggf. als Aspekte aufgenommen werden.
Herr Schmidt regt an, den Antrag mit möglichst konkreten Forderungen zu versehen. Als Argumentation könne auch die Zuwanderung junger Menschen in den Bezirk in den vergangenen Jahren herangezogen werden. Die meisten Anregungen aus der Tischvorlage teile er. Lediglich solle aus seiner Sicht nicht auf die Tarifkostensteigerungen eingegangen werden, da diese zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststünden und nicht in die Verhandlungen eingegriffen werden solle.
Herr Bründel-Zeißler führt aus, dass der Antrag aus seiner Sicht den Charakter eines Appells haben solle. Auch er halte die Drucksache 21-1927 für einen guten Ausgangspunkt für einen neuen Antrag. Allerdings solle überlegt werden, ob die dort geforderte Größenordnung der Erhöhung der Mittel ausreiche oder nicht eher im Bereich einer Verdopplung liegen solle. Ggf. könne im Begründungsteil auf die entsprechenden Belastungen und zusätzlichen Aufgaben hingewiesen werden.
Herr Vödisch wirbt dafür, in den Begründungsteil noch zwei weitere Aspekte aufzunehmen. Zum einen könne auf die zusätzlichen Aufgaben im Rahmen der Betreuung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in den Wohnunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen hingewiesen werden. Zum anderen sei es sinnvoll, auf die Kosten für Beteiligungen von Kindern und Jugendlichen hinzuweisen.
Frau von Stritzky ergänzt, dass es auch sinnvoll sein könne darauf hinzuweisen, dass die in den vergangenen Jahren angebrachten Punkte weiterhin Gültigkeit besäßen und teilweise noch dringlicher geworden seien. Bisher sei zudem zu wenig im Blick, dass viele der Geflüchteten aus der Ukraine in Hotels untergebracht seien und in den Wohnunterkünften nicht erreicht würden. Dies schaffe zusätzliche Herausforderungen.
Herr Bründel-Zeißler und Frau Baumbusch kündigen an, zur kommenden Sitzung einen ersten Entwurf eines Antragstextes vorzubereiten.
Anlagen
Diskussionsgrundlage Stellungnahme Haushalt JHUA 15.02.2023 (92 KB)
Es gibt keine Wortmeldungen.
Herr Vödisch berichtet, dass die Landesarbeitsgemeinschaft § 78 SGB VIII zur Kinderjugend- und Kindersozialarbeit eine Stellungnahme zum Thema geflüchteter Kinder und Jugendlicher erarbeitet habe, die an den Landesjugendhilfeausschuss gerichtet werden solle. Diese könne er auch dem bezirklichen Jugendhilfeausschuss zukommen lassen.