Der Ausschuss nimmt den Monatsbericht an den Wohnungsbaukoordinator (Anlage) zur Kenntnis.
Angemeldet von der Fraktion GRÜNE.
Herr Eschenburg legt dar, es seien Fälle aufgetreten, in denen Bäume nicht oder nicht richtig in den eingereichten Plänen eingetragen seien. Es sei fraglich, wie der Ausschuss damit umgehen solle. Er bittet darum, zukünftig darauf hinzuweisen, ob in Vorbescheidsverfahren der Baumschutz geprüft worden sei.
Herr Henker regt an, den Baumschutz regelhaft in Vorbescheidsverfahren zu prüfen.
Frau Schaper-Armbrust erläutert, es sei gesetzlich geregelt, was in Vorbescheidsverfahren geprüft werde. Es würden nur die Fragen beantwortet, die der*die Antragstellende einreiche. In der Regel weise das Amt aber darauf hin, dass eine Prüfung des Baumschutzes sinnvoll sei. Dann werde die Abteilung Naturschutz beteiligt und die Freiflächenpläne angefordert. Bei Beurteilungen von Bauanträgen gemäß § 34 BauGB versuche das Bezirksamt in Gesprächen mit Antragstellenden darauf hinzuwirken, schützenswerte Bäume zu erhalten.