22-2217

Zweischichtbetrieb auf Straßenbaustellen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.03.2026

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 28.05.2026 Bezirksversammlung Ö 13.25

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.03.2026 anliegende Drucksache 22-1977B beschlossen.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 26.05.2026 wie folgt Stellung genommen:

HAMBURG WASSER als Gesamtprojektleitung hat der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) mitgeteilt, dass vereinzelt an Sonnabenden gearbeitet wird. Ein grundsätzlicher Mehrschichtbetrieb sei jedoch nicht realisierbar. Dies habe konkrete, aber auch grundsätzliche Gründe.

Konkret arbeitet das ausführende Bauunternehmen mit Lieferanten zusammen, die ausschließlich zu den üblichen Arbeitszeiten zwischen 7 und 17 Uhr ausliefern. Demnach ist keine durchgängige Anlieferungsmöglichkeit der Baustelle gewährleistet. Dies würde zu unkalkulierbaren Behinderungen im Bauablauf führen, die deutliche Mehrkosten verursachen.

Weiter grenzt die Elbchaussee an eines der beliebtesten Naherholungsgebiete Hamburgs an, das insbesondere zum Feierabend eine Vielzahl von Besucherinnen und Besuchern anlockt. Einer Ausweitung der Arbeitszeiten über die derzeitige Belastung hinaus würde die ohnehin bereits angespannte Situation von Baustellenbetrieb, Anwohnenden sowie Passantinnen und Passanten zusätzlich verschärfen.

Gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz dürfen zwischen 20:00 und 07:00 Uhr keine Baumaschinen eingesetzt werden. Somit steht nur ein Zeitfenster von 13 Stunden zur Verfügung. Bei einem Zweischichtbetrieb betrüge jede Schicht lediglich 6,5 Stunden. Somit wäre keine Vollauslastung (8,5 Stunden) der einzelnen Schichten möglich.

Der Hinweis auf die Lärmbelastung und das Bundes-Immissionsschutzgesetz deckt sich mit der grundsätzlichen Haltung des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg zu Mehrschichtbetrieb sowie sogenannter Bonus-Malus-Regelung (Prämien an die Baufirmen bei vorzeitiger Fertigstellung von Baumaßnahmen im Punkt 2. des Beschlusses der Bezirksversammlung):

Anders als auf Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen, bei denen für den Bau regelhaft die sogenannte Betriebsform 2 (Arbeiten an allen Werktagen unter vollständiger Ausnutzung des Tageslichts in den Hauptbaumonaten März bis Oktober mit Arbeitszeiten zwischen zehn und 15 Stunden pro Tag im Zweischichtbetreib, Auf- und Umbau von Verkehrsführungen am Wochenende und/oder nachts) vertraglich festgelegt wird, sind Baumaßnahmen im innerstädtischen Bereich wie in der Elbchaussee in der Regel nicht im Mehrschichtbetrieb möglich. Die Belange der Anwohnerinnen und Anwohner, die Zugänglichkeit der im Baufeld befindlichen Grundstücke sowie die Berücksichtigung des Lärmschutzes für die Bevölkerung sind hier zu beachten und zeigen rechtliche Grenzen auf.

Prämien für die vorzeitige Fertigstellung von Straßenbaumaßnahmen an Baufirmen werden in Hamburg grundsätzlich genauso wenig vertraglich vereinbart wie empfindliche Vertragsstrafen bei Verletzung der Fristen (Bonus-Malus-Prinzip). Das Vergaberecht sieht zur Förderung des Mittelstandes vor, Baumaßnahmen in Fachlose(fachspezifische Gewerke) zu unterteilen. Aus diesem Grund werden Baumaßnahmen in mehreren Teillosen (etwa Straßenbau, Schutzeinrichtungen, öffentliche Beleuchtung, Lichtsignalanlagen) ausgeschrieben und vergeben. Eine Bonus-Malus-Regelung würde voraussetzen, dass alle Fachlose/Fachgewerke an einen Hauptunternehmer vergeben werden. Dies wäre mittelstandsfeindlich.

Bei der Betrachtung von Baumaßnahmen muss außerdem berücksichtigt werden, dass die konkrete Disposition der Arbeiten und der zur Verfügung stehenden Ressourcen den ausführenden Baufirmen obliegt. Diese müssen dabei vielfältige Rahmenbedingungen beachten, wie zum Beispiel Verfügbarkeit der Massenbaustoffe im Erd-, Tief- und Straßenbau, bautechnologisch und fertigungstechnische Abhängigkeiten, Vorgaben der Verkehrsbehörden, gesetzliche Rahmenbedingungen wie Arbeitszeitgesetz, Immissionsschutz, Lärmschutz und schließlich auch die Verfügbarkeit und Auslastung von Personal und Maschinenpark über das ganze Jahr. In dieser logistischen Kette sind nicht nur die ausführenden Firmen selbst, sondern Zulieferer und Transportunternehmen eingebunden, die ihrerseits eine Vielzahl von terminkritischen Maßnahmen versorgen müssen.

Darüber hinaus erfolgt die Festlegung der Bauzeit auf Grundlage der Allgemeinen Bestimmung für die Vergabe von Bauleistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). In der VOB/A wird unter anderem beschrieben, dass die Ausführungsfristen für Baumaßnahmen ausreichend zu bemessen sind und zum Beispiel die Jahreszeit, die Arbeitsbedingungen und besondere Schwierigkeiten zu berücksichtigen sind. Besonders kurze Ausführungsfristen sollten demnach nur bei besonderer Dringlichkeit vorgesehen werden. Die in der VOB/A verankerten Vertragsstrafen bei Überschreitung der Vertragsfristen, dessen Beträge pro Werktag festzulegen sind und in der Summe auf maximal 5 Prozent der vertraglich vereinbarten Netto-Auftragssumme begrenzt ist, sind nur in begründeten Ausnahmefällen festzulegen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Schadensersatzforderungen wegen Überschreitung der Vertragstermine in der Regel zeitaufwändige Gerichtsverfahren erfordern und keinen Einfluss auf eine positive und fristgerechte Vertragserfüllung haben.

Ferner schließen Baumaßnahmen mit risikobehafteten Arbeiten/Teilarbeiten (etwa umfangreiche Kampfmittelsondierungen) eine Bonus-Malus-Regelung regelmäßig aus. Die Feststellung, ob eine Bauzeitverlängerung durch Unvorhergesehenes (etwa widrige Witterungseinflüsse, Abweichungen im Baugrund) im Bauablauf eintritt oder der Auftragnehmer die Bauzeitverlängerung allein zu vertreten hat, ist komplex und nicht immer eindeutig. Rahmenbedingungen wie Stockungen im Materialtransport, die Verfügbarkeit von Personal, Baumaterialen und Maschinen sind im Baualltag verschiedenen Einflussfaktoren ausgesetzt und somit nicht statisch.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
28.05.2026
Ö 13.25
Lokalisation Beta
Hamburg Elbchaussee

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