20-4982

Zuwendungsantrag kulturchoc gemeinnützige UG Beschlussvorlage des Amtes

Sitzungsvorlage öffentlich

Sachverhalt

Die Gründerin von kulturchoc hat das Projekt dem Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung und Senioren auf der Sitzung am 04.06.2018 vorgestellt. Sie ist dem Hinweis des Ausschusses gefolgt und hat das Gespräch ebenfalls mit dem Bezirksamt / Fachamt Sozialraummanagement gesucht.  Dem Ausschuss sind die Inhalte des Projektes bekannt, so dass an dieser Stelle auf eine Detailbeschreibung verzichtet wird.

 

Die Antragstellerin hat einen Antrag auf Politikmittel in H. v. 16.600 Euro  an den Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung und Senioren gestellt. Sie beantragt dort im Rahmen der Anschubfinanzierung Mittel zur Beschaffung von notwendigen Geräten und Zutaten zur Herstellung von „korrekten Konfekten“ und anteilig Koordinationskosten (i.H.v. 4.340 Euro) auf Honorarbasis.

 

Das Projekt könnte besser betreut werden, wenn anstelle eines Honorars für die Koordinatorin eine Stelle für 6 Monate (20 Stunden/Woche, EG 9) geschaffen würde. Durch nicht realisierte Projekte stehen hierfür im Quartiersfonds III freie Mittel zur Verfügung, so dass die gesamten Personalkosten bis zu einer Höhe von 11.358 Euro (Koordination für 6 Monate)  aus dem QF III bewilligt werden können. Ein entsprechender Antrag wird zeitnah eingereicht. Damit reduziert sich der Politikmittelantrag um 4.340 Euro auf 12.320 Euro. Eine Weiterfinanzierung über die 6 Monate hinaus ist nicht möglich und gegenüber der Antragstellerin auch eindeutig kommuniziert.

 

Das Angebot des Projektes kulturchoc wirkt auf unterschiedlichen Ebenen:

 

  • Es spricht insbesondere Frauen mit Flucht- und Migrationshintergrund an.
  • Es ist ein Qualifizierungsprojekt für Frauen, indem es die Teilnehmerinnen nach einem Kompetenzfeststellungsverfahren in weiterführende Sprach- und Qualifizierungsmaßnahmen vermittelt.
  • Es setzt an den Kompetenzen und kulturellen Fähig- und Fertigkeiten der Frauen an, die damit eine Aufwertung erfahren.
  • Es bietet Frauen erste Erfahrungen für berufliche Entwicklungsmöglichen.
  • Es bietet den Frauen, durch bestehende Netzwerke, die Chance auch andere Arbeitsfelder kennenzulernen.
  • Es verbindet Frauen mit verschiedenen Kompetenzen zur gegenseitigen Unterstützung.
  • Es ist ein wirtschaftlich ausgerichtetes Projekt, welches sich durch die Produktion und den Vertrieb von kulturspezifischen Süßigkeiten unabhängig von öffentlicher Förderung entwickeln will.
  • Es unterstützt im Kleinen die Märkte, in den Herkunftsländern der Frauen durch den Import notwendiger Rohstoffe für die Herstellung der Süßigkeiten.

 

Es handelt sich hier zwar um ein etwas außergewöhnliches Projekt, welches nach unserem Kenntnisstand genau den derzeitigen Bedarf für Frauen mit Fluchterfahrung aufgreift. Die Kompetenzen der Frauen werden angesprochen und ihnen darüber ein Zugang zu weiterer Qualifizierung und Beschäftigung ermöglicht. Empowerment von Frauen ist zentrales Thema dieses Angebotes.

 

Aus fachlicher Sicht wird die Förderung dieses Projekt sehr befürwortet. Es liegt im Interesse der FHH, auch kreative Wege der Qualifizierung und Beschäftigung für diese Zielgruppe zu beschreiten.

 

Da es für das Gelingen des Projektes wichtig ist, die Vorweihnachtszeit zu nutzen und es aus diesem Grund zum 01.09.2018 starten muss, wird um eine Beschlussfassung beider Anträge (konsumtive Politikmittel über 12.260 Euro und Quartiersfonds III über 11.358 Euro) gebeten.

 

Anhänge

Antragsunterlagen (nicht öffentlich)