21-0712

Zuwendungsantrag Interkulturelle Denkfabrik e.V. – Technische Anschaffungen für laufende Projekte Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
04.05.2020
02.03.2020
Sachverhalt

Antragsstellende

Interkulturelle Denkfabrik e.V.

Projekt

Technische Anschaffungen für laufende Projekte

Antragseingang

01.11.2019

Gesamtkosten

9.543,97 Euro

Beantragte Zuwendung

(investiv) 9.543,97 Euro

Eigenmittelanteil

0 Euro

Bindungsdauer

3 Jahre

Abschreibungen für Anlagen

3.181,32 Euro

 

Projektbeschreibung:

Der Verein hat in den letzten Jahren viele verschiedene Veranstaltungen organisiert und durchgeführt. Diese Veranstaltungen lädt der Verein auf seine Plattformen in den sozialen Medien hoch, um diese jeden Menschen ortsungebunden zur Verfügung stellen zu können. Nun beantragt der Verein eine Live-Stream-Anlage, um die Veranstaltung nicht nur vor Ort übersetzen zu können, sondern den Dolmetscher separat aufnehmen zu können und so auch die hochgeladenen Videos übersetzen zu können. Damit sollen die Veranstaltungen in Zukunft für ein breiteres Publikum zugänglich sein. Weiterhin werden eine Leinwand und ein Beamer beantragt, um unabhängig vom Veranstaltungsort über technische Geräte verfügen zu können und damit generell auch besser aufgestellt zu sein. Außerdem wird ein Messestand beantragt, womit sich der Verein auf Veranstaltungen, Festen etc. professionell präsentieren möchte.

 

Besonderheiten:

Der Verein stellte im Jahr 2019 bereits einen Antrag auf Zuwendung für technische Ausstattung. Dieser Antrag wurde mit 4.374,37 Euro beschlossen. Hiervon wurden allerdings andere technische Geräte angeschafft (Notebook, Mikrofon, Mischer, Adapter, Bedieneinheit für Kamera und Tablet, Festplatten, Bürobedarf).

 

Aus zuwendungsrechtlicher Sicht wird dem Ausschuss für Kultur und Bildung empfohlen, für das genannte Projekt investive Politikmittel i.H.v. 9.543,87 Euro zu Verfügung zu stellen (nachrichtlich: Abschreibungen für Anlagen konsumtiv 3.181,32 Euro bei einer Bindungsdauer von 3 Jahren.

 

 

Anhänge

Antragsunterlagen (nicht-öffentlich)