20-4223.1

Zuwendungsantrag HausDrei e.V. - Einbau von Trennwänden Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Bildung

Beschlussempfehlung öffentlich

Sachverhalt

Der Ausschuss für Kultur und Bildung hat sich in seiner Sitzung am 18.12.2017 zuletzt mit dem Thema befasst und empfiehlt dem Haushalts- und Vergabeausschusses einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für die geplanten Umbauarbeiten werden dem HausDrei e.V. investive Mittel in Höhe von 7.500 Euro zzgl. jährlich 500 Euro als Abschreibungen für Anlagen konsumtiv sowie 50 Euro konsumtiv für die baufachliche Prüfung zur Verfügung gestellt. Die Bindungsdauer beträgt 15 Jahre.

 

 

Vorlage aus dem Ausschuss für Kultur und Bildung:

 

Antragsteller:             Haus Drei e.V.
Projekt:       Abtrennung eines Beratungsraums und eines WCs
Zuwendung:                   7.500 EUR (investiv)
Zuwendungszeitraum:      01.12.2017 – 30.06.2018

 

 

Für die Jugendsozialarbeit im Haus Drei e.V. wird ein Beratungsraum benötigt. Dieser soll durch Errichtung einer Trockenbauwand mit Tür im allgemeinen Büroraum hergestellt werden. Eine zweite Trennwand mit Tür soll ein Personal WC vom Gastronomiebereich abtrennen.

Im Zuge des Umbaus müsste der Serverschrank im Büroraum versetzt, Steckdosen, Lichtschalter, Verkabelung installiert bzw. verlegt werden und Malerarbeiten durchgeführt werden.  

Es wurden bisher jeweils ein Kostenvoranschlag für die Errichtung der Trennwände und Versetzung des Serverschranks eingereicht. Die Ausgaben für die Anschlussarbeiten (Steckdosen, Lichtschalter Malerarbeiten etc.) beruhen auf Schätzungen. Zurzeit bemüht sich Haus Drei um weitere Kostenvoranschläge.

Hinweis: Der im Antrag angegebene Ausgabeposten „Anschlussarbeiten“ ist fälschlicherweise mit 1.250 EUR ausgewiesen. Tatsächlich werden dafür ca. 1.000 EUR benötigt.

 

 

 

Stellungnahme:

 

Die Maßnahme wird aus zuwendungsrechtlicher und fachlicher Sicht befürwortet. Bisher gibt es im Haus Drei keinen Beratungsraum für die Jugendsozialarbeit und die Nutzungsmöglichkeit des Personal WCs wird durch den Gastronomiebetrieb beeinträchtigt.

 

Die Maßnahme liegt eindeutig im  Interesse der FHH. Es wurden ausreichend Erläuterungen zum Umfang, zur Qualität sowie zur Zielsetzung der geplanten Maßnahme eingereicht. Die Durchführung der Maßnahme wäre ohne die Zuwendung gefährdet.

 

Es handelt sich um eine investive Maßnahme mit einer Bindungsdauer von 15 Jahren. Daher sollten zzgl. der Zuwendung 500 EUR konsumtive AfA-Mittel für 15 Jahre bereitgestellt werden.

 

Die Durchführung der baufachlichen Prüfung der Stufe 1 (Beratung des Trägers) wird empfohlen. Dafür würden konsumtive Mittel i.H.v. ca. 50 EUR benötigt. Von den baufachlichen Prüfungen der Stufen 2-4 kann bei dieser Maßnahme aufgrund ihrer Beschaffenheit (es werden keine Bauunterlagen nach DIN 276 benötigt) abgesehen werden.     

 

 

Anhänge

Antrag Haus Drei (nicht-öffentlich)